Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich lässt der Arbeitgeber diesen Schein gerade deshalb unterschreiben, weil in seiner Zeiterfassung das frühere Gehen nicht abgebildet wird.

Grundsätzlich bist du auf dem Arbeitsweg immer versichert. Wenn etwas passiert, musst du den sogenannten Wegeunfall schon bei der ärztlichen Aufnahme melden sowie sobald wie möglich deinem Arbeitgeber.

Dieser muss ihn dann unverzüglich an die Berufsgenossenschaft melden. Die reagiert dann wiederum mit einem Wust an Fragebögen um ja auszuschließen, dass du gerade bei einem privaten Umweg warst (Zigarettenautomat, Aldi-Markt), und um eventuell einen schuldigen dritten Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung in Haftung zu nehmen.

Richtig - Der Wust an Fragen...

Und wenn die / der Unfallzeitpunkt bekannt ist - durch aufnahme der Polizei z.b. und dort steht 12:45

Die BG dann aber diesen Schein sieht - stellt sich mir dann auch die Frage -

Wie kann der Arbeitnehmer um 12:45 einen unfall haben wenn auf dem Schein 13Uhr steht - das er die Arbeit erst dann verlassen kann.

@joeysfalsa

Wenn die Polizei als Unfallzeitpunkt 12.45 Uhr protokolliert, genießt das einen wesentlich höheren Beweiswert als der Schein deines Arbeitgebers, den er ja nnur ausfüllen lässt, um sich abzusichern, und der nach eurem System wahrscheinlich eh nur deklaratorischen Charakter hat.

Wichtig ist nur die Tatsache, dass sich der Unfall auf dem direkten Weg von deiner Arbeit nach Hause ereignet hat. Wenn jetzt auf dem Schein 12:00 Uhr stünde, könnte man vielleicht noch den Verdacht hegen, dass du Umwege gefahren haben könntest. Zwischen 13:00 Uhr und 12:45 kannst du aber wirklich keine Umwege fahren.

Wenn er "offiziell" früher Feierabend macht, ändert das nichts am Versicherungsschutz auf dem DIREKTEN Heimweg.

Wenn er dann zwischendurch ins Schwimmbad fährt, ist es damit natürlich vorbei.

Höchstens tanken kann man unterwegs (auch mit einem kleinen Umweg)

Bei einem Wegeunfall wird das natürlich recht einfach zu überprüfen sein.

Dies sagte auch der Betriebsrat - den er gestern noch Angesprochen hat...

Da es sogesehen die Offizielle Zeit ist wo er früher geht - auch wenn es eigentlich auf dem Schein gar nicht so steht.

Und das ist genau der Punkt der hier aufstößt..

Man muß hier Unterschreiben das man eigentlich um 13Uhr geht.
Abgezogen werden aber 2h.
Würde man es korrekt machen - so würde der jenige eigentlich
1:30h früher gehen müßen.
Auch wenn er 2h abgezogen bekommt um Sauber zu bleiben.

Nur empfinde ich das als Betrug am Arbeitnehmer.
Daher gehen die alle so wie ihre Reguläre Arbeitszeit auch ist...
 - um 12:30 statt um 13Uhr. - weil ihnen eh 2h Abgezogen werden.

Mit dem Heimweg und Versichert auf dem direkten Weg und Co...
Ist ja klar...

Selbst wenn man kurz zur Tanke fährt , hört der Versicherungsschutz bereits auf - und beginnt wieder auf der Straße wo man eh immer nach Hause fährt.

@joeysfalsa

Es spielt überhaupt keine Rolle, wann er eigentlich oder angeblich das Werk verlässt. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift auf dem direkten Arbeitsweg. Nach der Uhrzeit fragt da niemand.

Auf den Heimweg ist man sowieso versichert, sofern der keine Umwege beinhaltet

Das ist soweit Richtig.!

Nur wenn du einen Schein unterschreibst - DAs du erst um 13Uhr gehen kannst

Deine Arbeitzeit allerdings Regulär um halb endet -
Müsstest du ja Theoretisch erst um 13Uhr gehen -

Es werden aber 2h von deinem Zeitkonto abgezogen.

Was ja dann aber eigentlich Betrug ist - Somit geht man um 12:30

Aber auf vom Schein her, müsstest du auf der Arbeit noch sein.

Etwas verwirrend ich weiß... Daher stellen wir uns auch die Frage, wie das Rechtlich eigentlich aussieht.!


Und auch wenn der Arbeitgeber darüber Bescheid weißt - Ich denke wenn es hart auf hart kommt - weiß man sicherlich wie man schön mit dem "Hintern an der Wand bleibt"  zum Nachteil des Arbeitnehmers



@joeysfalsa

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung hat das aber überhaupt nichts zu tun. Dabei ist es völlig egal, wann er das Werk verlässt.

Rechtlich gesehen dürfen diese Angaben überhaupt nicht sein. Wenn das die BG mal überprüft sollte der Betrieb reichlich Ärger bekommen. Stell dir vor, es brennt und das System zeigt an: keiner im Gebäude, da es 6:52 Uhr ist. In Wirklichkeit aber schon die ganze Frühschicht aktiv ist. Ganz dünnes Eis, wo sich eure Firma drauf bewegt

@Paulina42

Naja nicht meine Firma - Die von dem Freund hier... Aber gut...

So sehe ich das allerdings auch...

Sollange alles Glatt läuft wird keiner danach fragen - Problematisch wird es sein, wenn es Wirklich mal "Brennt" wie du sagst -
Dann bin ich selbst gespannt wie man das Gerade bügeln will.

Insbesondere wenn alle bereits 30 min Vorher zu Hause sind..

Dann hat der Betrieb das falsche Programm, das der Lohnbuchhaltung wenig Nutzen bringt.

Hoi.

Deine Frage betrifft zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. 

Der BG ist es wurscht, ob du gegen Arbeitsrecht(z.B. blau machen) verstösst. Es ist ja sogar egal, ob du gegen die StVO verstösst:

§ 7 SGB VII Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2)

Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Entscheidend ist - war man auf dem Heimweg ohne Umweg/Abweg. 

Ciao Loki

Nach Rücksprache mit dem Betriebsrat meines Freundes kam folgendes Heraus.

Die BG bekommt nur die Info das der Arbeitnehmer 2h Früher gehen konnte - und hier geht man von der Computer Zeit aus.

Was jedoch nicht die Reguläre Arbeitszeit ist - denn die Endet und beginnt 30min vorher.

Aber irgendwie soll das so Richtig sein... !?!?