Ab wieviel Uhr zählt es als Nachtschicht bei der Raumpflege?

5 Antworten

Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit
von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

 Nachtschicht beginnt allgemein um 22 Uhr und endet um 6.30 Uhr.

Zuschläge gibt es von Montag - Freitag ab 20 Uhr, Samstag ab 14 Uhr, Sonntags und Feiertag, den ganzen Tag.

Nachtsarbeitszeit ist von 22.00 Uhr bis 6:00

Nachtarbeit beginnt bei uns ab 20:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr.