Darf Arbeitnehmer einfach früher anfangen?

25 Antworten

Der Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeit (Direktionsrecht). Ab wann die Arbeitsuhr bei der Zeiterfassung gilt, ist ebenfalls Sache des Arbeitgebers. Normalerweise gilt ja bei der Gleitzeit eine Kernarbeitszeit die verpflichtend ist. Dass der Zug früher kommt, ist nicht das Problem des Arbeitgebers. Wer soll den kontrollieren, was die Arbeitnehmerin in dieser Zeit an Arbeit verrichtet?.

Es kommt natürlich einerseits auf die Regelungen im Arbeitsvertrag an, andererseits auch auf die "betriebliche Übung", d. h., was bei allen anderen akzeptiert wird, auch wenn es nicht geregelt ist.

Ich denke aber, es liegt hier nicht vorrangig ein rechtliches Problem vor. Zufriedene Arbeitnehmer/innen leisten mehr, also sollten beide (AG und AN) gemeinsam schauen, wer welche - berechtigten - Interessen hat. Dazu kann natürlich auch die Verhinderung von Wartezeiten wegen ungünstiger Zugverbindungen gehören, aber auch die Verhinderung unproduktiver aber bezahlter Zeiten aus Sicht des Arbeitgebers. Man sollte dies möglicherweise in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag regeln oder über die Einführung einer gleitenden Arbeitszeit für alle Beschäftigten mit klaren Ausgleichsregelungen nachdenken. Günstige Regelungen sollten übrigens nicht nur den angeblich unersetzlichen Spitzenkräften, sondern in der Regel immer allen Beschäftigten zugute kommen, denn nur das Team sorgt für den Erfolg und jede/r leisten einen Beitrag dazu. Es lohnt sich, 'mal die Perspektive zu wechseln und die Interessen der "anderen Seite" zu betrachten.

Anordnungen und Abmahnungen mögen ja möglich sein, aber was bringen sie tatsächlich? Unzufriedenheit und keine wirkliche Lösung der Situation, oder?

Wenn Du vertraglich feste Arbeitszeiten vereinbart hast, oder auch aus dem Arbeitsablauf feste Arbeitszeiten resultieren, kann sie nicht einfach früher kommen und die Zeit absitzen. Vielleicht hast Du eine Möglichkeit, ihr für die Zeit eine Beschäftigung zu geben. Wenn allerdings durch ihr früher kommen und dann natürlich auch früher gehen der Betriebsablauf gestört wird und ihre Kollegen beanchteiligt werden, kann sie es nicht machen. Gleitzeit funktioniert bei manchen Berufen einfach nicht. Ich würde micha ber sicherheitshalber noch anwaltlich beraten lassen, vielleicht bei frageeinenAnwalt.de.

Super!!

Vielen lieben Dank euch allen für die vielen Antworten. Arbeitszeit liegt in einem festen Rahmen der 5 Stunden beträgt. Früher gehen ist wie gesagt in Ausnahmefällen eine Option aber nicht Sinn des Betriebes.

Wir sind sehr flexibel und entgegenkommend mit unseren Angestellten aber ich denke man muss sich nicht ausnutzen lassen.

Vielen Dank, nun fühle ich mich bestätigt das diese Verhalten nicht rechtens ist!

Danke euch!

Ich persönlich habe dieses Problem einmal in der Woche auch, dass ich da zu früh erscheine. Allerdings bin ich die Arbeitnehmerin :-)

Ich käme aber im Leben nicht darauf, dies als Überstunden zu verbuchen. Ist eben mein Problem, wenn ich es nicht anders einrichten kann.

Ich würde es der Arbeitnehmerin schriftlich mitteilen, dass Ihre Arbeitszeit von ... Uhr bis ... Uhr geht. Überstunden können nur abgegolten werden, wenn sie angeordnet sind. Fertig.

Vielleicht steht die Arbeitszeit ja schon im Arbeitsvertrag drin? Ich habe früher in einem Großunternehmen gearbeitet, in dem auch "gestempelt" wurde. Arbeitsbeginn war zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr. Wenn man vor 7:00 Uhr da war, wurde die Zeit nicht mitgezählt.

hoffnungsglueck  02.06.2010, 09:46

Klingt alles sehr vernünftig.

DerHans  02.06.2010, 10:24
@hoffnungsglueck

Man kann die Uhr doch genau so einstellen, dass nur die Zeiten gezählt werden, die auch richtig zur Arbeitszeit gehören.