Verpflegungsmehraufwand wenn man mehr als 8 Stunden arbeitet?

4 Antworten

Der Verpflegungsmehraufwand bezieht sich darauf, dass du dir während eines Einsatzes abseits deiner ersten Tätigkeitsstätte kein Essen von daheim mitnehmen oder selbst nach Feierabend daheim kochen kannst und dadurch mehr Geld ausgeben musst für Restaurants und so. Deshalb ist es dabei absolut entscheidend, wo du die Arbeitszeit verbringst, nicht so sehr, wie lang sie dauert.

Ja klar du brauchst einen stundennachweis von der Arbeitszeit an dem jeweiligen Tag den gibst du im darauffolgenden kalenderjahr an einem steuerbüro und zieht beantragen dass alles. Wenn du dein privates Handy in der Arbeit benutzt kannst du auch absetzen ein Teil von den handygebühren bis zu 20 € im Monat vom Tarif. Arbeitskleidung anschaffen und Waschen und Reinigen kannst du auch absetzen.

Zauberwort: Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte!

die Anwesenheit im Büro (erste Tätigkeitsstätte) von mehr als 10 Stunden löst KEINEN Verpflegungsmehraufwand aus!

Wenn du das in der "ersten Tätigkeitsstätte" machst dann nicht.