5 Euro pro Tag bei 12 Stunden Schichten vom Finanzamt?

3 Antworten

Verpflegungsmehraufwand kann bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt werden. Da bei Dir der Kölner Flughafen die erste Tätigkeitsstätte ist und ( ich nehme an) Du Deine Arbeit hier ausübst, kommt aus meiner Sicht die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht in betracht.

Du bekommst sie nicht wieder. Vermutlich ist gemeint, dass du sie in der Steuererklärung ansetzen kannst und dann auf die 5 Euro x X Tage keine Einkommensteuer bezahlst.

Frag mal deinen Betriebsleiter/Schichtleiter - der müsste das doch auch so machen!

Finanzamt erstattet keine Kosten, höchstens die Steuern die dafür zuviel gezahlt wurden.