Verpflegungsmehraufwand ja oder nein?
Ich besuche nach meiner Arbeit noch eine Fortbildung (3x Wöchentlich). Diese ist Berufsbezogen, wird aber nicht vom Arbeitgeber unterstützt. Ich mache sie also vollkommen privat.
Ich arbeite im Schichtdienst, meine Arbeitszeit und die Fortbildungszeiten an diesen Tagen sind wie folgt:
Frühschicht:
Arbeitszeit 6 - 14 Uhr Fortbildung 17:45 - 21 Uhr
Mittagschicht:
Fortbildung 9:15 - 12:45 Uhr Arbeitszeit 14 - 22 Uhr
Nachtschicht:
Fortbildung 17:45 - 21 Uhr Arbeitszeit: 22 - 6 Uhr
Jetzt die Frage...
Steht mir der Steuerliche Verpflegungsmehraufwand von 12€/Tag zu oder nicht?
Werden die Fahrtzeiten einbezogen oder geht es lediglich um die tatsächliche Dauer der Fortbildung + Arbeitszeit?
4 Antworten
Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.
Die Fortbildung dauert ca. 3 Std. + Fahrweg von zu Hause oder von der ersten Tätigkeitsstätte (je nachdem, wo man startet bzw. endet) müssen mehr als 8 Std. sein - das dürfte wohl nicht vorliegen - die Zeit bei der Arbeit (Anwesenheit erste Tätigkeitsstätte) wird nicht mitgerechnet.
Damit sind die Voraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand nicht gegeben.
Vielleicht hilft dir das weiter: https://www.buhl.de/steuer-web/fortbildungskosten/amp/
Um wirklich sicher zu sein kannst ja auch beim Finanzamt nachfragen
Deswegen hab ich auch geschrieben nachfragen. Hab nicht gesagt das sie einen in alles aufklären
Mehraufwendungen für Verpflegung kann man nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn man ständig wechselnde Einsatzstellen und keine erste Tätigkeitsstätte hat.
Diese Voraussetzungen scheinen hier nicht vorzuliegen, da nur von Schichtarbeit und Fortbildung geschrieben wird. also gibt's da nix.
Zwar fehlen in Deiner Aufstellung die Fahrzeiten, aber es sieht nicht so aus, als ob Du für Fahrt plus Fortbildung plus Rückfahrt auf acht Stunden kommst. Daher tippe ich auf keinen Verpflegungsmehraufwand.
beim Finanzamt nachfragen kann man, ja. Aber ob es eine Antwort gibt? Wir dürfen nämlich nicht steuerlich beraten.