Sicherheitsdienst was kann ich absetzen?

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Das betrifft nur die Abwesenheit bei Reisetätigkeiten nicht erhöhten Mehraufwand bei Arbeitszeit am Stammort über 12 Stunden.

"Auf Geschäftsreisen entstehen Arbeitnehmerwie Unternehmer Reisekosten, die betrieblich veranlasst sind. Hierzu gehören Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten.

Grundsätzlich gehören die Verpflegungskosten zu der privaten Lebensführung eines jeden Steuerbürgers. Wenn jedoch durch geschäftliche Umstände die Verpflegungskosten höher als für die Allgemeinheit ausfallen, können diese Kosten als Betriebsausgaben oder bei Arbeitnehmern als Werbungskosten berücksichtigt werden. Kann sich der Unternehmer also auf einer geschäftlichen Reise keine Brötchen schmieren, sondern muss er überteuerte Fritten an der Raststätte essen, so kann er dem ihm entstehenden Mehraufwand absetzen. Das klingt komplizierter als es ist, denn die Finanzverwaltung lässt nur vorgeschriebene Beträge zu."

Auszug aus steuerberaten.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung