Verpflegungsmehraufwand Pendler
Hallo an alle, ich habe eine neue Arbeitsstelle und bin mir unsicher wegen dem Verpflegungsmehraufwand...
Im Arbeitsvertrag steht "Regulärer Arbeitsort ist X. Der Arbeitnehmer wird aber bis auf weiteres in Y eingesetzt."
Ort Y ist knapp 80km von mir entfernt und ich arbeite ganz normal für 8 Stunden und bin dadurch täglich über 12 Stunden unterwegs (8 Std. Arbeit + 1 Stunde Pause + 3 Std. Pendeln hin und zurück)
Kann ich da die 6,00 Euro pro Tag für Verpflegungsmehraufwan geltend machen?
Ausserdem übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten für die günstige Art z,.b Bahn und zahlt das am Ende des Monats aus...Die Fahrtkosten kann ich dann bei der Steuererklärung nicht geltend machen oder? Obwohl ich dann mit Auto fahre und die höheren Kosten selbst trage...
1 Antwort
Die Fahrten nach Y kannst du als Dienstreisen ansetzen. Also 0,30 € pro gefahrenen km (die steuerfr. Erstattungen des AG musst du gegenrechnen) und den Verpflegungsmehraufwand für Abwesenheit >8 h in Höhe von 6 € pro Tag (3 Monate lang).
aber warum nur 3 Monate lang?
Weil das so im EStG steht...
aber warum nur 3 Monate lang? so ein Projekt kann auch 1-2 Jahre bei mir gehen