Werden steuerfreie Zuschläge bzw. Aufwandsentschädigungen dem ALG 2 angerechnet
Hallo, ich habe eine Frage.
Werden Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Verpflegungsmehraufwand dem ALG 2 angerechnet?
Ich fahre jeden Tag 35 km in die Arbeit und 35 km zurück. Ich habe pro Tag Fahrtkosten in Höhe von 9,90 Euro. Diese werden von meinem Chef bezahlt.
Da ich 12 Stunden ausser Haus bin bekomme ich zusätzlich Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12 Euro pro Tag für Frühstück, ein warmes Mittagessen und Getränke.
Werden mir bzw. meiner Bedarfsgemeinschaft diese Entschädigungen zu 100 Prozent als Einkommen angerechnet?
2 Antworten
Nach einem Urteil des BSG - Bundessozialgericht - (B 4 AS 27/12 R) kann der Verpflegungsmehraufwand als Einkommen angerechnet werden, allerdings kannst Du durch Nachweis der Aufwendungen (Belege sammeln), diese bis zu der gewährten Höhe wieder abziehen (also keine Pauschalierung).
Die Fahrtkosten können beim Einkommen berücksichtigt werden, können aber entweder mit der entsprechenden Pauschale oder durch Einzelnachweise wieder in Abzug gebracht werden.
Alles, was dein Chef dir gibt, ist Einkommen - egal, wie der Chef das nennt (und wie er es versteuert oder nicht versteuert).
Von deinem Einkommen darfst du aber gewisse Kosten abziehen.
So 20 Cent pro einfache Wegstrecke zur Arbeit.
So 8 Euro (aus dem Gedächtnis) pro Tag Arbeit mit mehr als 12(?) Stunden außerhalb der Firma,
Aber dabei muss auch berücksichtigt werden, dass du eine Pauschale für solche Kosten von 100,- Euro im Monat hast.
Es kommt also darauf an, ob deine Mehrkosten (und sonstige Freibeträge, etwa 30,- für private Versicherungen) diese Pauschale übersteigen.
Details dazu findest in den Hinweisen der BA unter http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938.
Gruß aus Berlin, Gerd