Wieviel Tage kann ich bei dem Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung angeben?

3 Antworten

230 Tage werden dir bei der Entfernungspauschale - also 30 ct. je Entfernungskilometer für die Wege von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte anerkannt, aber gewiss nicht für Reisekosten / Verpflegungmehraufwand.

Dafür gibt es keinen allgemeinen pauschalen Satz, sondern das hängt davon ab, ob der angegebene Wert für das Berufsbild typisch ist. Du solltest auf jeden Fall über entsprechende Nachweise verfügen ( z.B. eine Liste der Einsatzorte vom Arbeitgeber unterzeichnet), denn laut meiner Erfahrung mit dem Finanzamt, fragt dieses da gern nach.

Der Verpflegungsmehraufwand ist auf die ersten 3 Monate, die du dich zusammenhängend an einer auswärtigen Tätigkeitsstätte befindet, begrenzt. Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die 3-Monats-Frist neu zu laufen.

Du solltest schon eine genaue Auflistung deiner verschiedenen Arbeitseinsatzorte haben, damit das auch nachvollziehbar ist. Bist du wirklich jeden Arbeitstag an anderen Einsatzorten, dann kannst du auch alle angeben. 

Das muss nur plausibel sein. Wenn du einer Arbeit nachgehst ,auf die das zutrifft dann ist das so. Ich persönlich habe bisher immer eine Kopie meines Jahresdienstplanes eingereicht. Wenn die daran zweifeln können sie gerne meinen AG kontaktieren. Damit hab ich seit einigen Jahre keine Probleme beim FA.