Bahncard 100 als Werbungskosten, plus Kilometergeld fürs Pendeln?
Hallo,
ich kaufe mir demnächst eine Bahncard und denke gerade an die Kosten und Erstattungen etc.
Bei meiner Steuererklärung mache ich ja Pendlerpauschale geltend (2*100 km pro Tag * 0,30 Euro). Ich kenne auch das Spielchen, dass man wenn man mit dem Auto fährt und höhere tatsächliche Kosten nachweisen kann einen höheeren Kostensatz veranschlagen darf.
Kann ich denn die Kosten für die Bahncard als Werbungskosten geltend machen?
Dann hätte ich tatsächliche Kosten pro km = 0 Euro und kann 0,3 ansetzen (2202100*0,3=13200, aber Deckelung bei 4500 Euro Maximalbetrag). Die Anschaffung der BahnCard (4090 Euro) wäre dann als eigener Posten drin.
Dann könnte man doch einen Batzen an Kosten iHv 8590 Euro absetzen oder?
3 Antworten

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine "Pendlerpauschale", sondern eine Entfernungspauschale. Diese kann jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Es zählt hier bei nur die einfache Entfernung über die kürzeste Straßenverbindung. 0,30€ x ca. 230 Tage x Strecke.
Ob du die Strecke täglich zu Fuß, mit dem Bus, ICE fährst ist egal, und auch, was für Tickets du da verwendest. Bei einer Strecke von 100km Bahn müsste meiner Meinung nach eine Jahreskarte der Bahn noch günstiger als eine Bahncard 100 sein.
Leider ist es dabei so, dass nur beim Auto höhere Summen als 4500€ geltend gemacht werden. Und und die doppelte Abgeltung als Werbungskosten ist natürlich nicht möglich. Die Aufwendungen um zur Arbeit zu kommen werden ja eben gerade mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Du kannst nur ENTWEDER die Pendlerpauschale in Anspruch nehme, ODER nach Beleg abrechnen. Beides geht nicht.

Eben weil die Bahncard nicht an die Strecke gebunden ist, kannst Du diese Kosten nicht geltend machen. Es gibt eine feste Regel im Steuerrecht (§ 12 Einkommensteuergesetz), nach der bei gemischten Aufwendungen (sowohl beruflich als auch privat) ein Abzug nicht zulässig ist, wenn eine leichte Trennung der Aufwendungen auf den beruflichen und privaten Bereich nicht möglich ist.

es wird je nach Bearbeiter anerkannt.

Bahncard 100 und Entfernungspauschale, obwohl außer der Bahncard keine Kosten anfallen? Da kann es in Deinem Sinne nur eine Antwort geben: Der Bearbeiter hat alles anerkannt, nur der Blindenhund hat geknurrt.

Warum zwei mal hundert km? Die Entfernungspauschale gibt's für die Entfernung, nicht für die Hinfahrt einmal und für die Rückfahrt einmal. Sie beträgt 30 cent pro km und Tag.
Naja die Bahncard ist doch nicht an die Strecke gebunden?! Kannst du das begründen?