Bahncard 100 als Werbungskosten, plus Kilometergeld fürs Pendeln?

3 Antworten

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine "Pendlerpauschale", sondern eine Entfernungspauschale. Diese kann jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Es zählt hier bei nur die einfache Entfernung über die kürzeste Straßenverbindung. 0,30€ x ca. 230 Tage x Strecke.

Ob du die Strecke täglich zu Fuß, mit dem Bus, ICE fährst ist egal, und auch, was für Tickets du da verwendest. Bei einer Strecke von 100km Bahn müsste meiner Meinung nach eine Jahreskarte der Bahn noch günstiger als eine Bahncard 100 sein.

Leider ist es dabei so, dass nur beim Auto höhere Summen als 4500€ geltend gemacht werden. Und und die doppelte Abgeltung als Werbungskosten ist natürlich nicht möglich. Die Aufwendungen um zur Arbeit zu kommen werden ja eben gerade mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Du kannst nur ENTWEDER die Pendlerpauschale in Anspruch nehme, ODER nach Beleg abrechnen. Beides geht nicht.

Naja die Bahncard ist doch nicht an die Strecke gebunden?! Kannst du das begründen?

@typ100

Eben weil die Bahncard nicht an die Strecke gebunden ist, kannst Du diese Kosten nicht geltend machen. Es gibt eine feste Regel im Steuerrecht (§ 12 Einkommensteuergesetz), nach der bei gemischten Aufwendungen (sowohl beruflich als auch privat) ein Abzug nicht zulässig ist, wenn eine leichte Trennung der Aufwendungen auf den beruflichen und privaten Bereich nicht möglich ist.

@Helmuthk

es wird je nach Bearbeiter anerkannt.

@1234nika

Bahncard 100 und Entfernungspauschale, obwohl außer der Bahncard keine Kosten anfallen? Da kann es in Deinem Sinne nur eine Antwort geben: Der Bearbeiter hat alles anerkannt, nur der Blindenhund hat geknurrt.

Warum zwei mal hundert km? Die Entfernungspauschale gibt's für die Entfernung, nicht für die Hinfahrt einmal und für die Rückfahrt einmal. Sie beträgt 30 cent pro km und Tag.