Vermieter will Kaution sofort bei Vertragsschluss und nicht ab mietbeginn in 3 Raten nach BGB 551?

9 Antworten

Das ist die sprichwörtliche Frage, ob das Huhn oder das Ei zuerst da war. Denn ohne Vertrag steht einem Vermieter überhaupt keine Kaution zu. Die Pflicht zur Zahlung der Kaution entsteht erst mit der Vereinbarung im Vertrag. Ohne der Vereinbarung muss man auch keine Kaution leisten.

Man kann mit dem Vermieter aber alternativ vereinbaren, dass die Kaution bzw. 1/3 davon vor der Schlüsselübergabe zu leisten ist. Das ist durchaus üblich. Der Vermieter hat damit auch eine Sicherheit, da er die Wohnung erst Zug um Zug mit der Kaution übergeben muss. Damit ist sowohl Mieter als auch Vermieter gedient.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 14:54

Dieser Mieter will Kaution zu Vertragsabschluss.

Renick  19.04.2020, 14:56
@CagoTeddy

Das habe ich aus deiner Frage auch so verstanden. Ich habe dir in meiner Antwort ein Argument mitgegeben, wie du den Vermieter trotzdem überzeugen kannst, mit dir einen Vertrag zu machen.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 14:57
@Renick

Das was du beschreibst lehnt er ab. Er will Kaution direkt auf die Hand.

Renick  19.04.2020, 15:08
@CagoTeddy

Dann musst du keinen Vertrag mit ihm machen. Und bei solchen unseriösen Vorstellungen wird er aber gar keinen Mieter finden behaupte ich.

Wenn du die Wohnung gerne möchtest, dann kannst du noch etwas anderes machen. Du zahlst ihm die Kaution (mit Quittung unbedingt). Und später bittest du ihm dann um inen Nachweis, dass der die Kaution gesetzeskonform auf einem Treuhandkonto angelegt hat. Wenn nicht, holst du dir die Kaution wieder.

albatros  24.04.2020, 13:50
@CagoTeddy

Das ist rechtswidrig.

Was kann man tun wenn ein Vermieter die Mietkaution sofort auf die Hand haben möchte und sonst keinen Vertrag schließt

Akzeptieren und Mietvertrag bekommen oder ablehnen und andere Wohnung suchen.

Es gibt bestimmt andere Interssenten, die die volle Kaution zahlen können und die Wohnung haben wollen :-)

Der M ist nicht verpflichtet, mit dir einen Mietvertrag zu deinen Bedingungen mit Kautionszahlung n. § 551 BGB zu schließen :-O

G imager761

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 21:48

Sehe ich nicht ein und glaube dir ehrlich gesagt auch nicht.

Kannst du das belegen?

Die BGB Klausel ist doch dann nichtig.

Wie koennen die Forderungen eines Vermieters mehr Gewicht haben als das BGB?

Wozu dann überhaupt BGB Paragraphen für Mietrechte haben?

imager761  19.04.2020, 21:57
@CagoTeddy
Wozu dann überhaupt BGB Paragraphen für Mietrechte haben?

Weil Mietrechte ein Mietverhältnis vorausetzen - so auffassungsschwach? Ohne Barkaution kein Mietvertrag. Mit Mietvertrag keine Barkaution - was ist daran nur so unverständlich?

Leseschwach? § 551 (2) BGB bestimmt: "...ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig."
Meint: Ohne Vertragsunterschrift kein Mietverhältnis und ohne Mietverhältnis keine Mietsicherheitsleistung in Ratenzahlung bereitzustellen, kannst du noch folgen?

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:02
@imager761

Ich denke eher du bist auffassungsschwach.

Sind die BGB Klauseln dafür da dass man sie so umgeht?

-> mietinteressten dazu bringen Kaution sofort zu zahlen

-> jetzt ist er Mieter und BGB greift

-> er möchte von seinem Recht gebraucht, aber blöd gelaufen, kann er leider nicht mehr

Meinst du ein Richter segnet sowas ab?

Das ist betrug.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:05
@imager761

Wie dreist bist du eigentlich dass du meinst jeder müsste deiner perfiden Argumentation zustimmen.

imager761  19.04.2020, 22:09
@CagoTeddy

Weil sie juristisch belastbar ist, stimmt ihr jeder zu. Ohne Mietvertrag gilt das Mietrecht, mithin § 551 BGB eben nicht - ob du das kapierst oder nicht :-O

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:16
@imager761

Und diese Vermieter sind so schlau heutzutage dass sie BGB Klauseln schon bereits vor Vertragsschluss ausschließen?

Da freut sich der Staat aber.

Du kapieerst nicht das diese "Trickserei" nicht rechtens sein kann. Der Paragraph verliert so seinen Sinn.

imager761  19.04.2020, 22:24
@CagoTeddy

Du kapierst einfach nicht, das Mietrechtgesetze nur von denjenigen beansprucht werden können, die ein Mietverhältnis eingegangen sind. Bis dahin bestimmt die Vertragfreiheit, Bedigungen zu verhandeln, die man akzeptiert oder ablehnt.

Lehnst du volle Barkaution zu Vertragsschluss ab, der Vermieter eben sein Mietvertragsangebot - so schwer ist das nicht zu kapieren.

Deine Beratungsresistenz schliesst jedwede weitere Kommentierung der Sach- und Rechtslage aus.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:29
@imager761

1. Er kann Bedingungen für die Kaution, die bereits im BGB geregelt sind, nicht abändern und Bestandteil des Vertrags machen.

Das gilt auch für Dinge wie Kündigungsfrist. Bei meiner anderen Frage hieß es auch: Kündigungsfrist von einem Monat ist nicht zulässig!

2. Dann kann ich nach Vertragsabschluss auch meine Kaution zurückverlangen und erst bezahlen wenn sie fällig ist, da ab diesem Punkt das BGB gilt.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:32
@imager761

Du kapierst nicht dass der Vermieter vor mietbeginn von mir kein Geld oder Kaution verlangen darf ne? Du raffst das nicht.

Wie anitari sagt:

WEITER SUCHEN ! 👍

Du stellst mehrfach die selben Fragen und langweilst damit einfach nur ! Du bist einer von den Beratungsresistenten !

Kommst immer mit dem BGB das dir in der Praxis NICHTS nützt, sondern ganz im Gegenteil bewirkt, dass du noch seeehr lange weitersuchen musst. ...und selbst das SOZIALAMT gibt die KOMPLETTE KAUTION als Darlehen, man muss es "nur beantragen" !!!

KEIN VM entscheidet sich ausgerechnet für den Mietinteressenten der unfähig ist die geamte Kaution zum MIET-BEGINN(!) beizubringen bzw. der Meinung ist, dass er als Mietinteressent dem VM Vorgaben machen kann statt andersherum.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 16:10

Du bist eher engstirnig, weil du alt bist.

pool56  19.04.2020, 16:12
@CagoTeddy

Dumme Beleidigung, - passt genau zu dir und fällt nur auf dich selber zurück ! 👎

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 16:14
@pool56

Ne Privatperson mit dem Jobcenter zu vergleichen ist jetzt auch nicht dezent.

adelaide196970  19.04.2020, 18:17
@CagoTeddy

nein, lebenserfahrener als du

Du kannst Deinem Potentiellen Vermieter die geforderte Kaution in bar hinlegen oder Dich trollen.

Was bildest Du Dir eigentlich ein ? Denkst Du das irgend ein Vermieter verpflichtet sei ausgerechnet an DICH zu vermieten ? Das würde ich an dessen Stelle auch nicht tun. Ich würde an Jemanden vermietenden mir seine Solvenz unter Beweis gestellt hat.

Und an keinen Anderen.

Ich bin sehr oft umgezogen in meinem Leben. Aber NUR dann wenn ich die 2-3 Monatsmieten Kaution, die erste reguläre Miete und dazu die Restmieten des auslaufenden Vertrages auch leisten KONNTE.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 14:55

Wie wäre es mal wenn du dir BGB 551 durchliest und dich nach den Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland richtest.

SirKermit  19.04.2020, 15:00
@CagoTeddy

Wie wäre es, wenn du dich mit dem fehlenden Kontrahierungszwang beschäftigst? Das BGB gilt zwar, aber wie genau willst du das erzwingen? Ein Vermieter, dem man so schon von Anfang an entgegen kommt, ist sicherlich nicht hoch erfreut.

imager761  19.04.2020, 22:16
@CagoTeddy

Wie wäre es wenn du kapierst, das ein Mietrrechtgesetz nur für denjenigen gilt, der ein Mietverhältnis hat? Und du niemanden zwingen kannst, eins zu deinen Bedigungen einzugehen?

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:19
@imager761

Dann kann ich ja Mietkaution zurückverlangen bis sie fällig ist, oder?

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:22
@imager761

Nicht nach meinen Bedingungen, zu Bedingungen des Staats.

Weiß nicht ob du auf anderen Seiten diese Frage gestellt hast, deshalb antworte ich nur auf deine Frage auf dieser Seite.

Der VM ist berechtigt, bei Vertragsabschluss die Kaution zu verlangen. Entweder per Vorkasse auf´s Konto des VM, in bar oder per Bankbürgschaft.

Eine Ratenzahlung ist zwar legitim, allerdings hast du keinen Anspruch darauf. Der VM muss damit einverstanden sein. Letztendlich prüft der VM somit deine Liquidität.

Man kann davon ausgehen wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, die Kaution in irgendeiner Form bei Vertragsabschluss zu begleichen, die Mietzahlungen gefährdet sind. Denn der Mieter, in diesem Fall du, könntest ja einen Kredit bei der Bank für die Kaution beantragen, würdest ihn wohl nicht bekommen weil dein Einkommen zu niedrig ist oder das Konto bis zum Anschlag überzogen ist.

Jeder VM wäre logischerweise misstrauisch.

albatros  24.04.2020, 13:49

Das tut so richtig weh, liest man deine Antwort! Sehr wohl hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Ratierung. Wobei die 1. Rate zum Mietbeginn und nicht zum Vertragsabschluss fällig ist.

Indianer66  25.04.2020, 03:16
@albatros

Schade....du hast mir schon öfter bei anderen Antworten zugestimmt. Ist aber nebensächlich. Vllt. hast du etwas falsch verstanden oder ich habe mich nicht richtig geäußert.

Der VM ist berechtigt, bei Vertragsabschluss die Kaution zu verlangen.

Sicher kann ein VM die Kaution verlangen. Bei Vertragsabschluss kann er dem Mieter sagen, dass am 1. des Monats bei Einzug die Kaution fällig ist. Ob der Mieter dies dennoch per Vorkasse, in bar oder per Bankbürgschaft leistet, bleibt ihm überlassen.

Ich selbst habe auch schon erfahren, das bei mir eine Wohnung kurzfristig leer stand und ein Interessent diese haben wollte. Als ich ihn auf die MS bei Vertragsabschluss ansprach, war das für ihn kein Problem, obwohl er noch einige Monate eine finanzielle Doppelbelastung hatte. Ich tat dies weil mir die Angelegenheit etwas suspekt war. Andererseits war mir klar, dass ich einen solventen Mieter bekomme.

Man kann die Sache mit der MS mit zweierlei Mass messen.

Eine Ratenzahlung ist zwar legitim, allerdings hast du keinen Anspruch darauf.

Mir ist nicht bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung besteht. Denke, der VM sollte sein Einverständnis geben. Aber wie bereits erwähnt ist es legitim. Ich hätte ein mulmiges Gefühl, wenn ein Mieter gleich mit einer Ratenzahlung zu mir kommt, es sei denn, er ist mir sympatisch und hat eine plausible Erklärung wie z.B. gerade in der Scheidungsphase was u.U. viel Geld kostet.

albatros  25.04.2020, 10:03
@Indianer66

Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die vereinbarte Mietkaution in Raten zu zahlen. Nach § 551 Abs. 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass bei einer Barsicherheit der Mieter zu drei gleichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die erste Teilzahlung wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und die beiden nächsten in den Folgemonaten.