Darf ein Vermieter mich ablehnen wenn ich die Mietkaution in 3 Raten zahlen möchte nach BGB?
Angenommen ich sage zum vermieter ich möchte die Mietkaution in 3 Raten zahlen nach BGB Regelung.
Und er sagt "Nö, ich Vermiete nur wenn du die Kaution direkt zahlst"
Darf er das? Oder ist das Gesetzeswidrig?
7 Antworten
Das solltest du ihn vorher fragen und ihn nicht hinterher damit bedrängen. Wenn du dem Vermieter so ungefähr als erste Aktion damit kommst, dass irgendein Verhalten seinerseits rechtlich nicht in Ordnung ist, machst du dich ja sofort total beliebt. Bei mir wärst du damit unten durch.
Wissen tue ich es nun rechtlich nicht, bezweifle aber, dass sich der Vermieter auf eine Ratenzahlung der Kaution einlassen muss. Schließlich stellt die Kaution für den Vermieter ja auch eine Sicherheit dar, kommt diese Sicherheit in drei oder mehr Raten, ist das nun wiederum ein zusätzliches Risiko für den Vermieter, ob denn überhaupt die Kaution kommt.
Da denke ich nicht, dass sich der Vermieter darauf einlassen müsste und würde – ich als Vermieter würde es in den allermeisten Fällen wohl nicht tun, da du den neuen Mieter ja noch gar nicht kennst und nicht weißt wie verlässlich er ist.
Die Tatsache, dass jemand seine Kaution in Raten zahlen möchte, deutet ja schon darauf hin, dass der jenige nicht gerade besonders „flüssig“ ist. Dies beschreibt ja dann unmittelbar wieder das mir, dem Vermieter, entstehende Risiko, dass dann vielleicht als allererstes mal die Ratenzahlungen der Kaution ausbleiben oder sich zeitlich verschieben.
T3Fahrer
Naja o. k. Ich meine nur man sollte das lieber vorab klären, als sich dann als erstes mit dem Vermieter anzulegen…
Wenn mir ein sympathischer vertrauenswürdiger Student gegenüber stehen würde, sähe es vermutlich auch schon anders aus… Aber es kommt eben immer auf die Ehrlichkeit, Höflichkeit und Offenheit an von allen Parteien.
Der Vermieter darf Dich auch ablehnen, weil ihm der Pickel auf Deiner Nase nicht gefällt!
Solange kein Mietvertrag unterschrieben ist, hast Du bezüglich der Wohnungsvergabe nix zu melden!
Nein, es ist nicht gesetzeswidrig. Es herrscht Vertragsfreiheit. Der Vermieter kann vermieten, an wen er möchte.
Es wäre aber schlau von dir, das Thema Ratenzahlung bei der Kaution gar nicht zu erwähnen. Das Recht darauf ist gesetzlich festgelegt. Der Vermieter kann dir gar nichts, wenn du die Kaution dann in Raten zahlst. 3 gleiche Raten, beginnend mit der 1. Monatsmiete, und dann 2 weitere Raten mit den 2 nächsten Mietzahlungen.
...
Aber was ist wenn er dann damit droht mich rauszuschmeisen?
Dieser vermieter hat aber gesagt "Vertragsabschluss gibt es erst nach kautionsubergabe"
Das ist eine Zwickmühle, da du noch keinen unterschriebenen Mietvertrag in der Hand hast. Das ist das Problem.
Dann ist der Vermieter wohl von Natur aus sehr misstrauisch oder hat schon richtig schlechte Erfahrungen gemacht - was mich nicht wundern würde (wir vermieten selber).
Ich fürchte, da kannst DU ihm wiederum nichts, weil du kein Druckmittel hast.
Und § 551 Abs. 2 BGB greift hier noch nicht, weil ihr noch kein Vertragsverhältnis habt.
Damit würde ich erst kommen wenn du einen Mietvertrag in der Hand hast, der schon unterschrieben ist. Ansonsten vermietet er oder sie an wen anders.
normalerweise wird das mit der Kautionszahlung aber schon im Mietvertrag festgehalten!
Was wird festgehalten?
Es gibt auch Klauseln die unwirksam sind. In den meisten Mietverträgen steht auch nur wie hoch die Kaution ist. https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-in-raten-zahlen/
Wird im Mietvertrag eine Ratenzahlungsmöglichkeit des Mieters durch den Vermieter untersagt und der Mieter verpflichtet, die Mietkation in einer Summe zu zahlen, so ist diese Vereinbarung zum Nachteil des Mieters und deshalb unwirksam.
das der vertrag erst mit zahlung der kaution wirksam wird ! so simpel !
Wenn das im Vertrag festgehalten wird ist das allerdings unwirksam. Siehe das was ich verlinkt und zitiert habe. Das Problem ist wenn du ohne die komplette Kaution keine Unterschrift bekommst.
die Höhe der Kaution und in welchen Raten diese zu zahlen ist.
Wobei ich meine - ohne jetzt zu googlen - dass ein Mieter die Kaution eh in 3 Raten zahlen darf.
Ja, darf man. Das ist dein Recht. Habe ich jetzt bestimmt 3x geschrieben und es steht auch in dem Link.
Eben, das meine ich. Es muss nicht im Mietvertrag stehen mit den 3 Raten.
Das Recht des Mieters darauf ist gesetzlich festgelegt.
§ 551 Abs. 2 BGB.
Er hat aber auch gesagt "ohne Kaution kein Mietvertrag"
Ja, dann hast du leider pech. Die meisten Vermieter wollen die Kaution mit dem Mietvertrag haben. Frag doch mal, ob sie eine Kautions-Bürgschaft akzeptieren?
richtig !
Das ist eine Zwickmühle, weil er das Druckmittel hat, und du hast keins.
§ 551 Abs. 2 BGB greift zu dem Zeitpunkt noch nicht, weil ihr kein Vertragsverhältnis habt.
Dann wirst du nicht drumherum kommen, auf seine Forderung einzugehen, wenn du die Wohnung unbedingt haben möchtest.
Wenn Barzahlung, nur gegen Quittung, ist klar, oder?
Die Kaution ist eine Versicherung des Vermietenden ,sofort fällig !
Aber es gibt Hilfen : z.B. https://www.ruv.de/privatkunden/bauen-wohnen/mietkaution
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mietkautionsbuergschaft
Nein. Monatsraten. Informier dich mal besser bevor du falsche Informationen rausgibst.
Warum die Frage, wenn du es doch so viel besser weißt?
dann eben nicht - wer nicht lernen will - bekommt keine butze !
Das weiß er jetzt, weil er hier schon richtige Informationen dazu bekommen hat.
Ich hab doch schon in meiner frage gesagt dass nach BGB Ratenzahlung klar geht.
Und meine frage bezog sich auf was ganz anderes.
Seine Antwort geht an meiner Frage vorbei und ist falsch.
Nö, gem. BGB § 551 hat der Mieter das Recht die Kaution in 3 Raten zu zahlen
und der vermieter nicht die pflicht das anzunehmen .
Quark.
Unsinn!
Er Vermieter an Studenten. Die sind nie besonders "flüssig". Ich hatte ihm aber mit Bafög bescheiden oder bankauszugen zeigen können dass ich flüssig bin.