Muss ich eine Ratenzahlung bei der Kaution ankündigen bzw. bescheid geben?
Laut dem § 551 Abs. 2 BGB ist ja gesetzlich geregelt das ein Mieter die Kaution in 3 Teilzahlungen aufteilen kann.
Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Muss man diese Teilzahlung beim Vermieter eigentlich bescheid geben ? Es geht hier um das "muss".
6 Antworten
§ 551 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt für Wohnraummietverhältnisse, nicht aber für Studentenwohnheime oder Gewerbeobjekte. Dann wäre dies zwingendes Recht.
Darauf muss man den VM nicht hinweisen, sollte ihm aber im eigenen Interesse die Rechtslage erläutern wenn davon auszugehen ist, das er etwas anderes erwartet oder rechtsirrig festgelegt hat.
Was hindert dich, den üppigen Platz unter Verwendungszweck deiner Überweisungen zu nutzen: "Mietkaution 1. (2., letzte) Teilzahlung n. § 551 II 2 BGB"?
G imager761
Eben, so informiert man den VM über die Wahrnehmung seines Teilzahlungsrechts, bevor er völlig überflüssigerweise auf das schmale Brett Mietrückstand, gar fristlose Kündigung kommt und alles ist gut :-)
Hier müsst das schmale Brett aber "Kautionsrückstand" genannt werden.
Es reicht wenn bei der Überweisung im Betreff "1. Teilzahlung, 2. Teilzahlung" usw. steht.
Im guten einvernehmlichen Miteinder zwischen Mieter und Vermieter würde ich schon darüber mit ihm sprechen
ich meinte: Miteinander
Ja das ist mir klar :)
Meine deswegen ja das es hier um das "muss" geht. Finde aber das man als Mieter solche Sachen wissen sollte da eine Kaution ja schon sehr hoch sein kann.
ja, "muss"
Natürlich spricht man miteinander.
Die Wahrnehmung deines Rechtes musst du nicht ankündigen. Du zahlst genau so wie es das Gesetz erlaubt und du schon sehr richtig erkannt hast.
Bitte immer Zahlungsbeleg (separat) sichern.
Geht um eine normale 1 Zimmer Wohnung, also keine Studentenwohnheime oder Gewerbeobjekte.
Nichts hindert mich daran, so hätte ich mir das ehrlich gesagt auch vorgestellt.