Wann sind Genossenschaftsanteile fällig?

2 Antworten

Das steht in der Satzung.

In der Regel ist es so, daß der volle Genossenschaftsanteil bei Abschluss des Mietvertrags und vor Schlüsselübergabe für die neue Wohnung eingezahlt sein muß.

In der Satzung steht auch, ob Du eine Nachschußpflicht hast (das kann relevant werden, wenn die Genossenschaft in Insolvenz geht).

In der Satzung steht auch, wie lange es dann dauert bis das Guthaben ausgezahlt wird, wenn man aus der Genossenschaft austritt.

Das kann gesetzlich zulässig bis zu 5 Jahre dauern (meist dauert es aber ca. 1 bis 2 Jahre). Der Genossenschaftsanteil kann jedoch, mit Zustimmung der Genossenschaft, veräußert werden.

Das sollte man auch beachten - zumindest im Hinterkopf behalten.

Das steht in der Satzung, lies dort nach.