Mietkaution: Vermieter-Unterschrift unter Mietvertrag erst bei vollständiger Zahlung rechtens?

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Der Mietvertrag in Schriftform ist das eine, der sozusagen technische Beginn des Mietverhältnisses das andere. Wenn der Mieter den Zugang zur Wohnung durch Schlüsselübergabe des Vermieters erhält, beginnt tatsächlich das Mietverhältnis. Die Zahlungsmodi aber richten sich wohl nach dem, was im schriftlichen Mietvertrag dann ausgehandelt wurde.

Eine Mietkaution, also eine Sicherheitszahlung für Ansprüche gegen den Mieter aus diesem Nutzungsverhältnis, schuldet der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses. Das ist doch völlig unmißverständlich. Der Mieter könnte ja ab sofort seinen* Nomadentrieb rauslassen* und der Vermieter wäre Näse! Das bedarf doch keiner Klarstellung, oder?

Wird im Vertrag ratenweise Zahlung vereinbart, wird der Vermieter die Schlüssel auch herausgeben, wenn demgemäß Sicherheit bereits hinterlegt ist - am besten bar gegen Quittung. Damit ist der Geschäftsvorgang begonnen (und unumkehrbar, jedenfalls ohne Kündigungsverfahren).

Das kann der Vermieter nicht verlangen. Du kannst auch die Kaution noch bezahlen, wenn Du schon dort wohnst.

Ja aber wenn der Vermieter die Schlüssel vorher nicht rausgibt? Ich will schließlich die Wohnung mieten.

@Sonnenwirbele

Dann geh mal zum Mieterverein und erkundige Dich da, was Du machen kannst. Es geht ja gar nicht, dass der Vermieter den Schlüssel nicht rausgibt, weil Du die Kaution noch nicht voll bezahlt hast. Es ist rechtlich gesichert, dass Du diese in 3 Raten bezahlen kannst.

Das kann der Vermieter nicht verlangen

Richtig. Aber der Mieter/Mietinteressent kann auch nicht verlangen das der Vermieter den Vertrag unterschreibt.

Bitte Frage richtig lesen.

@anitari

Nein, natürlich nicht. Es steht ja jedem Vermieter frei, wem er die Wohnung vermieten möchte. Es ist nur die Frage, ob ich einen Vertrag unterschreibe, wenn ich schon vorher Probleme mit dem Vermieter habe. Selbst wenn ich die Wohnung gerne möchte, würde ich mir das sehr überlegen.

Vermieter-Unterschrift unter Mietvertrag erst bei vollständiger Zahlung rechtens?

Rechtens hin rechtens her. Willst Du die Wohnung oder nicht?

Der Vermieter muß nicht an Dich vermieten.

gängig ist bei der ersten Rate gibts den Mietvertrag.