Darf Vermieter die Kaution einbehalten weil dar Abfluss [Sind alte Rohre] in der Küche verstopft war und im Rauchmelder keine Batterie war einbehalten ?

2 Antworten

Rauchmelder werden üblicherweise mit Batterie geliefert. Entweder fest eingebaut oder, wie wohl bei Euch, austauschbar. Meistens so 9V-Blöcke. Wenn dann der Vermieter im Rauchmelder keine Batterie mehr vorfindet, darf er wohl davon ausgehen, dass Du sie entnommen hast und wenn sie leer war, nicht erneuert hast, was aber Dein Job gewesen wäre.

Für den Einbehalt wegen verstopfter Rohre kommt es darauf an, wer die Verstopfung verursacht hat und wo diese Verstopfung war. Handelte es sich um die Rohre, die von der Spüle bis zum Wandanschluss führen, war es Deine Sache, diese regelmäßig zu reinigen. Ggf. dazu auseinander zu nehmen. Hast Du das nie gemacht, ist der Abzug von der Kaution berechtigt.

War dagegen die Verstopfung in den Rohren, die in der Wand verlaufen, ist das Vermietersache. Nämlich sich beizeiten darum zu kümmern, dass die alten Rohre auch mal wieder frei gemacht werden. Sollte das z. B. einmal jährlich oder alle 2 Jahre gemacht werden, wäre das wiederum Wartung, die auf die Mieter umgelegt werden kann.

Meine Schwiegermutter ist im Oktober verstorben, als wir die spüle angebaut haben war noch keine Verstopfung vorhanden. Die Verstopfung waren in der Wand. Warum und ob überhaupt  im Rauchmelder keine (AAA) Batterie wissen wir nicht diese hätten wir erneut. So eine Batterie kostet ja fast nix mehr und ich finde es komisch, das er deswegen die Kaution in Höhe von 1000 € einbehält.

@Susanne04031970

Bei den in der Wand verlaufenden Abflussrohren muss der Vermieter schon ganz konkret beweisen, dass ihr Sachen in den Abfluss gebracht habt, die da nicht rein gehören.

Also einmal falsche Entsorgung und zweitens, dass ihr es nachweislich wart. Gelingt dem Vermieter der Nachweis nicht, muss er seine Rohrerneuerung selbst finanzieren.

Ggf. musst Du auf Rückzahlung der Kaution klagen.

... und diese angeblichen Schäden stehen auch im Rückgabeprotokoll und eine PH der Mieter gibt es nicht, die ja solche Anwürfe kostenfrei ordnen?

Allenfalls so rd. 100 EUR solten m.E. bei solch banalen Angelegenheiten zurückbehalten werden dürfen.

Beachte ggf. die Verjährungsfrist.