Kann man Mietkaution polizeilich wiederbekommen?

13 Antworten

Sag mal, weißt du überhaupt, wozu so eine Kaution hinterlegt wird?

Die ist keine Garantie für die Vertragsunterzeichnung. Es ist ein Pfand für Schäden an der Mietsache oder sonstigen Forderungen, Mietrückstände usw.!

Die bekommst du zurück, wenn das Mietverhältnis endet! Und du bekommst sie auch nur dann, wenn der Vermieter keine Forderungen mehr an dich hat. Wenn du Pech hast, erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung. Auf die kann man auch mal länger warten.

Mir drängt sich der Verdacht auf, du bist in dem Glauben, die Kaution soll den Vertrag absichern!?

Und ganz abgesehen davon befinden wir uns bei Streitigkeiten diesbezüglich im Zivilrecht. Die Polizei hat da gar nichts (mit) zu tun.

Gruß S.

Darf ich dann die Polizei rufen....

Die darfst du immer rufen

....und mein Geld zurück verlangen?

Auch das darfst du, aber die Polizei wird sich da nicht einmischen. Das ist keine Straftat, sondern betrifft Zivilrecht.

Eine Mietkaution kannst du erst zurückbekommen, wenn der Mietvertrag beendet ist, und keine Schäden an der Mietsache festgestellt wurden. Für mich heißt das: Nach dem du deinen abgeschlossenen Mietvertrag ordentlich gekündigt hast, bekommst du, nachdem der Zustand der Wohnung überprüft wurde, deine Kaution zurück.

Beispiel: Du kündigst zum 31.12.20, dann bekommst du danach deine Kaution zurück, vollständig, wenn keine Mängel vorliegen, mit Abschlägen, wenn etwas zu reparieren ist.

Die Kaution bleibt zur Verwahrung bis zum Ende der Mietdauer und noch einige Monate darüber hinaus beim Vermieter! In der Zwischenzeit hast du keinerlei Anrecht auf die Mietkaution. Und damit du die Wohnung bekommst darf der Vermieter sie auch schon vor Einzug als Sicherheit verlangen

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 18:29

Lies mal meinen Beitrag. Kaution ist erst ab mietbeginn fällig. Davor nicht.

apophis  19.04.2020, 18:30
@CagoTeddy

Darüber steht nichts in Deiner Frage...

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 18:36
@apophis

Kaution ist immer erst ab mietbeginn fällig.

apophis  19.04.2020, 18:39
@CagoTeddy

Trotzdem steht darüber nichts in Deiner Frage...

Dein Kommentar "Lies mal meinen Beitrag" verweist auf Deine Frage und da steht nuneinmal nichts darüber...

Dass die Kaution erst ab Mietbeginn fällig wird, mag vielleicht so sein, Dein Verweist führt trotzdem ins Leere!

Sirius66  19.04.2020, 18:46
@CagoTeddy

Lies Mal SEINEN Beitrag! Alles richtig, was er sagt.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 19:07
@apophis

Wenn man nicht weiß das Kaution zu mietbeginn fällig ist, warum äußert man sich dann zu so einer frage?

Wenn ich keine Ahnung zu Strafrecht habe, gebe ich dann auch Tipps und Antworten? Nein, ich enthalte mich.

Sirius66  19.04.2020, 20:46
@CagoTeddy

Sie ist aber nicht zwingend erst zum Mietbeginn fällig!

Und wenn man derjenige ist, der fragt und Hilfe sucht, sollte man nicht frech werden!

imager761  19.04.2020, 21:38
@CagoTeddy

Das mag ja sein. Aber wenn der VM seine Unterschrift von Barzahlung deiner Kaution abhängig macht, gibt es gar keinen Mietbeginn.

apophis  20.04.2020, 00:02
@CagoTeddy
Wenn man nicht weiß das Kaution zu mietbeginn fällig ist, warum äußert man sich dann zu so einer frage?

Wenn man genau weiss, dass etwas nicht in der eigenen Frage steht, warum verweist man dann darauf?

Mal davon abgesehen, dass sehrwohl eine Vorauszahlung vereinbar werden kann.
Dass die Kaution erst bei Mietbeginn gezahlt wird, ist ein Zwang.

Was für eine wirre Geschichte. Bist du Mieter oder Vermieter und von wem willst du wann die Kaution "zurück"? Wer hat die wem gegeben?

Oder hast du einen Mietvertrag mit der Polizei? Warum haben die das Geld?

Du hast das Recht, die Kaution in 3 Teilen innerhalb der ersten 3 Monate ab Mietbeginn zu zahlen. Wenn du sie aber schon vor Mietbeginn komplett bezahlt hast, ist das auch ok. Da gibt es nix zurück. Gezahlt ist gezahlt. Ist ja nicht verboten, früher zu zahlen.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:48

Es gibt aber einen Unterschied ob der Mieter

1. Freiwillig bezahlt weil er es so möchte

2. Oder er bezahlt weil der Vermieter ihm sonst keinen Vertrag aushändigt

Das ist ein Unterschied.

ToxicWaste  19.04.2020, 22:48
@CagoTeddy

Richtig. Aber ist es auch beweisbar?

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:51
@ToxicWaste

Muss das ist vertrag stehen? Mit der sofortbezahlung?

ToxicWaste  19.04.2020, 22:54
@CagoTeddy

Der Vermieter wäre ja schön blöd, wenn er es reinschrieben würde.

Aber ich verstehe dein Problem nicht so recht. Zahlen musst du die Kaution doch eh. So hast du es schon hinter dir.

CagoTeddy 
Fragesteller
 19.04.2020, 22:59
@ToxicWaste

Stell dir mal vor Kaution ist 450 Euro. Und du musst die sofort zahlen und kommst so in finanzielle Not.

Gesetzlich hätte man aber das Recht nur 150 Euro im ersten Monat zu zahlen und hätte so noch 300 Euro für andere Sachen.

Es geht ums Prinzip.

Die Frage ist hat der Vermieter rechtens gehandelt oder nicht.

ToxicWaste  19.04.2020, 23:19
@CagoTeddy

Nein, er hat nicht rechtens gehandelt. Aber zurückverlangen kannst du es wohl nur über den Rechtsweg. Und bis der beschritten ist, ist die Kaution eh fällig geworden.