Vermieter hat Frist nicht eingehalten, wie lange noch Zeit?

5 Antworten

Bei Mängeln sollten diese dem Vermieter mit Fristsetzung angezeigt werden. Gerät der dann in Verzug, darf der Mieter selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Das sollte er aber dem Vermieter zuvor bekannt geben.

Selbstverständlich ist der Mieter daneben bei erheblichen Mängeln berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, das auch Rückwirkend ab Inkenntnissetzung des Vermieters.

Warum setzt der Mieter eine 4-Wochen-Frist zur Mängelbeseitigung, reagiert aber erst über ein halbes Jahr später?

Du schreibst:

.....mehrere Mängel zu beseitigen.
.....weil nicht alle Mängel behoben wurden bzw. die Frist nicht eingehalten wurde.

Voraussetzung für eine optimale Fallbewertung ist eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Sachverhalts.

Mängel, die nicht beseitigt werden berechtigen den Mieter ggf. zur Mietminderung. Eine defekte Heizung im Winter ist allerdings schwerwiegender als eine defekte Klingelschildbeleuchtung.

  • Um welche Mängel handelt es sich konkret?
  • Welche Mängel wurden inzwischen behoben, die Arbeiten jedoch nicht fristgemäß ausgeführt?

Du möchtest wissen:

Kann der Mieter dies jetzt noch machen ?
Gibt es lt. Gesetz eine vorgegebene Zeit ? wenn ja, wo ist diese geregelt ?

Ist die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verlaufen, befindet sich der Vermieter im Verzug.

Ab jetzt kann der Mieter auch selbst Handwerker beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Der Mieter kann auch einen Rechtsanwalt/Mieterverein hinzuziehen. Auch diese Kosten muss der Vermieter erstatten.

  • Die Verjährung für Schadenersatz beträgt 3 Jahre.

Das heißt aber nicht, dass der Vermieter danach die Mängel nicht mehr beheben müsste!

Die rechtlichen Bedingungen des Mietrechts sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Eine gute Orientierungshilfe findest du hier:

https://www.mietrecht.org/

Eine schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung bietet der Deutsche Mieterbund.

https://www.mieterbund.de/startseite.html

Gut zu wissen:

Die Minderung der Miete sollte auf jeden Fall zuvor rechtlich geprüft werden.

Ist die Mietminderung unwirksam, wird die einbehaltene Miete als "Mietschulden" gewertet.

Bereits 2 in Folge unvollständige Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung!

Beträge zur Mietminderung weichen je nach Mängel deutliche von einander ab.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam jeden Mangel und Einbehaltungsbetrag im Einzelnen zu nennen.

Bei einer teilweisen Beseitigung der Mängel, müssten erledigte Mängel herausgerechnet und eine Restforderung gestellt werden.

Werden die Mängel und deren Beseitigung im Einzelnen dokumentiert und behandelt berührt die teilweise Mängelbereitschaft die restlichen Mängel nicht.

  • Die Voraussetzung von Schadenersatz ist ein erlittener Schaden!

Eine nicht funktionierenden Heizung im Winter schadet sicher mehr als die defekte Klingelschildbeleuchtung.

Bist du selbst der betroffene Mieter oder handelt es sich hier um eine fiktive Geschichte?

Welchen Sinn hat eine 4-Wochen-Frist, wenn das Überschreiten der Frist von mehr als 6 Monaten nicht beanstandet wird? Üblich ist das nicht.

Grundsätzlich gilt:

Verbraucherrechte verjähren nicht! Von der Verjährung betroffen sind ggf. Ansprüche Schadenersatz.

Ein Beispiel:

Nach einem Wasserschaden muss die Wand neu tapeziert werden. Nach 3 Jahren verjährt der Anspruch auf Übernahme der Maler-Kosten durch den Vermieter. Das betrifft jedoch nicht das grundsätzliche Recht, auf eine für den üblichen Gebrauch geeignete Mietsache (trockene Wände).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit der nachweisbaren Meldung eines oder mehrerer Mängel an den Vermieter kann die Gesamtmiete angemessen gemindert werden.>>> §536 BGB. Der Vermieter ist unter Fristsetzung aufzufordern diese Mängel zu beseitigen.

Nach Ankündigung und fruchtlosem Verstreichen der Instandsetzungsfrist kann der Mieter in Selbsthilfe eine Ersatzvornahme der Instandsetzung veranlassen. Dabei trägt er zunächst die Kosten der Instandsetzung, darf sie aber mit der nächsten Mietzahlung aufrechnen.>>> §536a BGB. Als Beweis gilt die bezahlte Rechnung der Handwerker.

Nach diesem Muster solltest du zur der Beseitigung der Restmängel vorgehen. Für Fristsetzungen des Mieters in diesen Fällen gibt es keine Gesetze. Hier ist die Lage vor Ort einzuschätzen.

Bei genauer Kenntnis der zurückliegenden Vorgänge könnte auch rückwirkend eine angemessene Mietminderung erfolgen und eine Ersatzvornahme begonnen werden, denn der Vermieter wäre immer noch im Verzug.

Wenn man eine Frist setzt, muss man natürlich auch nachverfolgen ob die Frist gewahrt wird. Man setzt einen KONKRETEN Termin. Dann kann man wenn der Termin verstrichen ist selbst einen Handwerker beauftragen und mit der übernächsten Miete verrechnen. Von Mai bis jetzt hättest du die Sache längst erledigt haben können.

Welcher Art sind denn die nicht behobenen Mängel?