Kann ein Vermieter einem Mieter den Hausschlüssel abnehmen und einen Pförtner an die Haustür setzen?


12.01.2020, 16:22

Ich bin der Meinung das es sehr wohl eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte ist, wenn ein Mieter bezüglich seiner Lebensgewohnheiten überwacht wird.

Die allseits und vielzitierte DSGVO ist lediglich eine Verordnung und eben gerade kein Gesetz.

Die Gliederung in Artikel ist für eine Verordnung nicht korrekt.

Ich beziehe mich lieber auf das bestehende Datenschutzgesetz.

Der Vermieter hat in nicht gültiger Weise zu kurzfristig sein Vorhaben angekündigt.

Darin alleine besteht bereits eine Mietvertragverletzung.

Was geht es den Vermieter an mit wem ein Mieter nach Hause geht?

Selbst der Staat darf keine Bewegungsprotokolle bezüglich einzelner Bürger anlegen. Der Vermieter hat nicht mehr Rechte als der Staat. Ich bin mir sicher, das so ein Vermieterverhalten nicht hingenommen werden muß. Die private Wohnung steht zudem unter besonderem staatlichen Schutz.

Ich wäre dankbar für Verweise auf Gesetzestexte oder des Grundgesetz.

Die DSGVO ist nur eine miekrige kleine Verordnung mit Größenwahn.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, diese Frage ist rein hypothetisch und dient der Erledigung einer Hausaufgabe eines Studenten?

Oder: Betrifft das Problem dich praktisch? Handelt es sich um ein Hochhaus oder wieviel Mietparteien sind eingemietet?

So oder so, es bestünde m. E. weder eine Notwendigkeit noch das Recht, den Mietern  ihre Haustürschlüssel abzunehmen. Das stünde im Widerspruch zum Mietvertrag und der kann nicht einseitig geändert werden. Das ginge nur einvernehmlich mit Zustimmung sämtlicher Mieter.

Und: Wenn jeder Mieter die Haustür wieder schließt und nicht Hinz und Kunz in's Haus lässt der dort nichts zu suchen hat, bedarf es darüber hinaus keiner Personenkontrolle.

Ich sehe keinerlei Berechtigung dafür, in einem Wohnraummiethaus von Besuchern der Mieter die Personalien festzustellen oder sie über den Grund ihres Besuches zu befragen. Das hat ganz gewiss etwas mit Datenschutz zu tun. Wenn jemand berechtigt wäre, Personalien festzustellen, wäre das ein professioneller Wachschutz, aber kein Pförtner.

Das ist, von mir, keine hypothetische Frage gewesen.

Ich bin momentan in dieser Situation. Vorhin wurde ich aufgefordert mich vor eine Kamera zu stellen, dqmit über das Öffnen der Haustür entschieden werden kann.

Das die Zeiten meiner Hauszugänge nicht protokolliert werden muss ich einfach glauben.

Ich sehe aber auch in der Einschränkung meiner Bewegungsfreihet ein Problem. Ich habe das Recht ohne Überwachung meine Mietsachen zu nutzen.

Da wären §§ aus dem Mietrecht sehr hilfreich. Ich find nur wage $$ im BGB.

@gforler

Wohnst du in einem Wohn- und Geschäftshaus?

Ist da ein normaler Pförtner vom Vermieter installiert oder handelt es sich um eine Wachschutzfirma? Wie funktioniert das mit deinem Besuch? Der ist ja dem Pförtner auch nicht bekannt.

Ich halte das Verfahren für unzulässig (Verstoß gegen den allgemeinen Datenschutz/ die Persönlichkeitsrechte).

Werden Aufnahmen gespeichert?

@albatros

Das Geschäft hat einen eigenen Eingang und betrifft die Wohnungen nicht.

Der Pförtner ist vom Vermieter engagiert worden.

Ich habe nur dem Entzug des Hausschlüssels etwas entgegen zu setzen.

Mein Besuch wird genau so geprüft. Wie es sich verhält wenn einfach Jemand vorbei kommt weis ich nicht. Entweder ich bin dabei oder ich treffe mich mit Freunden außer Haus.

Ich habe mir vorhin eine Wohnung angesehen welche nicht optimal ist. Jedoch werde ich da nicht überwacht.

Es wird behauptet das keine Protokolle geschrieben werden.

Da ich dies nicht prüfen kann, gehe ich vom Schlimmsten aus.

Ich stelle mir die Frage, ob ich Schmerzensgeld verlangen, erstreiten oder diese Erfahrung als schlechte Erinnerung abspeichern soll?

Die neue Wohnung bekommt einen neuen Boden und es wird gestrichen.

Mitte Februar kann ich rein.

Nun ist die Umzieherei zu bewältigen. Das muß ich alleine stemmen. Ich bekomme zum Transport ein Auto umsonst und in beiden Häusern gibt es Fahrstuhl.

In der neuen Wohnung werde ich auch nicht ewig bleiben. Von dort aus habe ich jedoch keinen Zeitstress. Heute habe ich vom Vermieter eine 2-monatige Mietverlängerung bekommen und die Miete wird tagesgenau abgerechnet falls ich nicht zum Letzten des Monats bleibe.

Das alles geschieht weil der sture und gefährlich verblödete Vermieter den Hausschlüssel nicht rausrückt obwohl im Mietvertrag ein Hausschlüssel quittiert werden mußte.

Ich schaue nun lieber nach vorne.

Der Vermieter muß offenbar bereits in einer üblen Hölle schmoren, bei diesem krimminellen Verhalten. Es hat mich bis jetzt einiges an Nerven gekostet da schon Anfang Dezember19 die Gerüchteküche brodelte.

Ich danke dir für deine Anteilnahme.

@gforler

Wie viele Wohnungen haben denn hier Zugang über die Einlasskontrolle?

Und: Es muss doch jederzeit die Möglichkeit sein, dass dich  jemand besuchen möchte. Müssen diese Personen dann sich ausweisen oder ruft der Pförtner bei dir an, ob du sie empfangen willst oder nicht?  Und wenn du in Urlaub bist und jemand soll deine Blumen gießen, was dann? 

Ich halte das Ganze vermieterseitig für eine Schnapsidee. Keinesfalls sehe ich auch eine Umlagemöglichkeit der Personal- und Kamerakosten.

Die Nichtaushändigung des Haustürschlüssels sehe ich als Vertragsverletzung und letztlich einen Mangel der zur Mietminderung führen könnte.

Insofern andere Mieter einen HT-Schl. haben sollten, versuche bei einem Schlüsseldienst eine Kopie zu bekommen (2 stehen dir zu!) und die Kosten verrechnest du im übernächsten Monat mit der Miete.

Zuvor setze dem Vermieter eine Frist von einer Woche dir den/die HT-Schl. auszuhändigen.

Ich sehe mit Zugangskontrolle keinerlei Einschränkung des Persönlichkeitsrechts. Soweit du, deine Gäste, Lieferanten oder Besucher zu dir oder der Mietsache gelangen können, ist die geschuldete "Tauglichkeit zum mietvertraglichen Gebrauch" doch gewährleistet?
Dass Besucher im Einzelfall (nachts) einige Minuten warten müssten, wenn der Pförtner gerade auf Kontrollgang oder der Toilette wäre, ist "in Abwägung widerstreitender Interessen" durchaus zumutbar.
Selbst Besucherlisten, die die Häufigkeit deiner Besuche dokumentieren, sind mit Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zulässig - jedenfalls dann, wenn deine Frau im Kontrollbuch nicht lesen, könnte, dass dein Freundin oder der Zalando-Bote schon da war.

Den alten Haustürschlüssel magst du behalten, dann verbaut der Vermieter eben einen neuen Zylinder, Klingel, Gegensprechanlage (auch mit Videokamera) und Türsummer und schraubt an der Außenseite die Türklinke ab.

Sein Eigentum, seine Regeln - Eingangstür und Hausflur sind dir nicht vermietet, nur Zuwegung zur Wohnung darüber zu gewähren.

Der Vertrag läuft vermutlich nur über die Wohnung als Mietsache.

Wie der Vermieter Dir den Zutritt zur Mietsache garantiert, ist seine Angelegenheit. Er kann durchaus einen Pförtner an die Tür setzen. Die Kosten dafür kann er aber m.E. nicht umlegen, denn ein Pförtner ist mit Sicherheit nicht im Mietvertrag als NK aufgeführt. insofern teile ich die Aussage aus dem Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Sonstige-Betriebskosten/Betriebskostenabrechnung-Kosten-Concierge-Pfoertner-Doorman-E3532.htm

Nimm als bauliches Gegenbeispiel einen Innenhof ohne Tür/Tor und von dort aus einen Laubengang (außenliegendes Treppenhaus) an der Fassade, von dem die Wohnungseingangstüren abgehen. Da gibt es auch keine Haustür nebst Schlüssel.

Nebenbei: Wenn der VM zu einer solch drastischen Maßnahme greift, muss das ja einen Grund haben und der sollte den Mietern bzw. den gemeinschaftlich genutzten Flächen wie z.B. Treppenhaus/Innenhof zugute kommen. Also solange es die Mieter kein Geld kostet: warum nicht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Zugang, zur Wohnung, über eine Außentreppe erfolgen kann wäre ja alles OK.

Ein Landgericht in Berlin hat sogar das Anbringen von Kammeras in den Stockwerken verboten obwohl in diesem Fall sehr wohl berechtigtes Interesse vorlag. Grund: Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. In diesem Fall waren sogar die meisten Mieter mit den Kameras einverstanden. Es reicht ein Mieter welcher anderer Meinung ist.

Der Eingangsbereich darf mit Hinweisschild und Kamera bestückt werden. Dagegen hätte der Mieter in meinem Fall sicher nichts.wenn daraus keine Vorratsdatenspeicherung wird.

@gforler

Selbst eine Kameraüberwachung bringt nur im besten Fall einen Hinweis, falls etwas beschädigt oder entwendet wurde.

Ein Pförtner verhindert das alleine schon durch die "Einlasskontrolle".

Ich habe in Prag einmal solche Wohneinheiten konzipiert. Das kam bei Käufern wie Mietern m.E. sehr gut an.