Duschdichtungen - Vermieter od. Mieter?

7 Antworten

"Hallo..die Duschdichtungen meiner Dusch sind total kaputt."

Seit wann und wie lange wohnst Du schon in der Wohnung?

Zahlen muß das der Vermieter.

Wenn nicht per Mietvertrag eine sog. Klein-/Bagatellreparaturklausel vereinbart ist.

Danach kann der Mieter verpflichtet werden kleine Reparaturen, wie z. B. eine defekte Dichtung an der Dusche, selbst zu zahlen.

Also mal einen oder zwei Blicke in den Mietvertrag werfen.

So eine Dichtung kostet übrigens nur wenige Cent und kann ohne Fachkenntnisse selbst gewechselt werden.

Bist Du Dir sicher das es an der Dichtung liegt?

Evtl. ist nur der Duschkopf etwas verkalkt. Da hilft ein "Bad" in Essig über Nacht. Des Duschkopfes.

also bei mir ist das so, dass ich für Schönheitsreparaturen aufkommen, also für Reparaturen, die nicht allzu teuer werden.

Wie teuer wird das?

Falls es dir zu teuer, frag deinen Vermieter, ob er das zahlt oder evtl. nur einen Teil dazu tut.

Den Unterschied zwischen Schönheits- und Bagatell-/Kleinreparaturen sollte man aber schon kennen, wenn man solche Tipps gibt...

@RobinHood2000,

Schönheitsreparaturen sind Reparaturen die der Schönheit der Wohnung dienen. Wie das Wort schon sagt.

Defekte Dichtungen oder Armaturen haben nichts mit Schönheit zu tun.

@anitari

schon klar, gemeint sind hier Minireparaturen, die nicht allzu teuer sind, die sowohl der Schönheit als auch der Reparatur dienen

@RobinHood2000

@RobinHood2000,

Du hast es noch nicht verstanden. Darum Klartext.

Schönheitsreparatur heißt Renovierung. Tapezieren, Streichen usw. Das zahlt, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, der Mieter in voller Höhe.

Klein-/Bagatellreparatur heißt kleine Dinge wie z. B. Dichtungen ersetzen/zahlen. Diese, wenn vertraglich vereinbart, dürfen maximal 75 € pro Reparatur kosten. Alles darüber muß der Vermieter zahlen.

Grundsätzlich hat der Vermieter die Instandhaltungspflicht (BGB 535). Auch, wenn es eine Kleinreparatur-Klausel gibt, muss der Vermieter beauftragen. Liegen die Kosten über der Grenze von 90€ / Reparatur zahlt hier der Vermieter die Kosten, ebenso, wenn der Jahreshöchstbetrag 8% der Jahresmiete überschreitet. Darunter liegende Kosten können bei wirksamer Vereinbarung vom Mieter verlangt werden. Enthält der MV keine Vereinbarung oder ist diese unwirksam,zahlt und beauftragt der Vermieter.MfG

Normalerweise muss der Vermieter das zahlen, wenn es sich um normale Abnutzung handelt. Wenn es in Deinem Mietvertrag aber eine gültige Vereinbarung über Klein- bzw. Bagatellreparaturen gibt und die Kosten der Reparatur unter der dort genannten Grenze bleibt, musst Du zahlen...

Sind die Dichtungen schlicht abgenutzt, also im Laufe des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache, muss sie der Vermieter erneuern.

Je nach Mietvertrag könnte es aber sein, dass Du diese Maßnahme trotzdem bezahlen musst.