Gastherme kaputt, Vermieter nicht erreichbar

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Das Einschreiben muss die Beschreibung des Mangels, die Fristsetzung (in diesem Fall maximal 1 Woche) und eine sog. "Ablehnungsandrohung" enthalten, d.h.: "Falls bis zum Ablauf der Frist der Mangel nicht behoben ist, lehne ich die Behebung durch sie ab, werde den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten mit einer der nächsten Mietzahlungen verrechnen". Damit bist Du auf der sicheren Seite...

Was schreibt ihr da rum, wenn der Vermieter nicht reagiert, dann bestelle eine Fachfirma, bezahle die Rechnung und ziehe das von der Miete ab. Auch der Vermieter müßte eine Fachfirma beauftragen.

Vorallem solltest Du den Brief per Einschreiben mit Rückschein senden, sonst nutzt er Dir garnichts. Handwerker die Du bestellst musst Du auch zahlen. Einfach von der Miete abziehen heht auch nicht. Lass Dich bei der Verbraucherberatung beraten.

Einfach von der Miete abziehen heht auch nicht.

Natürlich geht das, wenn man es richtig macht...

Vorallem solltest Du den Brief per Einschreiben mit Rückschein

Besser per Einwurfeinschreiben. Der Vermieter könnte im Urlaub sein. Da kann es passieren das das Einschreiben + Rückschein zurück kommt.

@anitari

So isses...

Wäre jetzt Heizperiode , köntest Du den Klempner bestellen , auch ohne Einverständnis / Erreichbarkeit des Vermieters !

Einschreiben schicken und eine Frist von 10 Werktagen setzen, danach selber Handwerker beauftragen und Rechnung von der nächsten Monatsmiete abziehen.

Ganz so einfach ist es rechtlich leider nicht...

@XtraDry

warum nicht? Ich meine, ich kann doch nich nun 3 Wochen mit Kaltwasser leben?

@harakiri0

Weil, wie in meiner Antwort bereits geschrieben, in Deinem Schreiben zwingend die Ablehnungsandrohung drin stehen muss, sonst bist Du nicht zur Ersatzvornahme und Verrechnung mit der Miete berechtigt und bleibst auf den Kosten sitzen...

@XtraDry

Also Text bisher:

Defekt an der Gastherme / Fristsetzung

Sehr geehrter Herr XXX,

seit Mittwoch, dem 20.07.2011 funktioniert die Gastherme in der o.g. Wohnung nicht mehr. Da Sie seit Mittwoch durchgehend nicht telefonisch erreichbar sind sowie nicht auf unsere Anfragen auf Ihrem Anrufbeantworter nicht reagieren, sehen wir uns nun gezwungen, Ihnen eine schriftliche Frist für die Behebung des Defektes zuzusenden.

Da am 26.01.2011 eine Wartung über den Mieter erfolgte, ist der Vermieter verpflichtet, für die jetzigen Reparaturkosten aufzukommen. Somit setzen wir Ihnen eine einwöchige Frist bis Montag, den 01.08.2011, sich mit uns in Kontakt zu setzen und den Defekt zu beheben.

Sollten Sie sich bis zum Ablauf der Frist nicht mit uns in Verbindung setzen, werden wir selbständig einen Handwerker für die Reparatur der Gastherme kontaktieren und die Reparatur- und Materialkosten von der nächsten Mietzahlung abziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Geht das so oder muss ich den Satz genauso wie du beschrieben hast formulieren?

@harakiri0

oder muss ich den Satz genauso wie du beschrieben hast formulieren?

Ziemlich genau, bei Dir fehlt die Ablehnungsandrohung...

Außerdem ist die Frist zu kurz, die Frist sollte eine Woche AB ZUGANG sein (also 2. oder sogar 3.8.)...

@XtraDry

ok dann werde ich einfach deinen satz so übernehmen.

@harakiri0

Ja, besser, dieses "lehne(n) ich/wir die Behebung durch Sie ab" muss da drin stehen, das ist die eigentliche Kernaussage des gesamten Schreibens, Gerichte verlangen, dass das auch formuliert wird...