Nach Auszug Frist für Mängelbeseitigung?

4 Antworten

Ausser " umgehend"" haben wir keine andere Frist genannt bekommen, wie lange haben wir Zeit, die Mängel zu beseitigen, oder anders gefragt, müssen uns die VM eine Frist setzen ?

Nein, das tat er bereits: “Mit der Aufforderung zur umgehenden Nacherfüllung wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist” hat der BGH unlängst ausgeurteilt.

Ich denke, diese Mängelbeseitigungen sind an einem halben Tag zu erledigen und demnach an zwei, drei der kommenden Werktage zumutbar. Da bietete man einen konkreten Termin und Ausweichstermine verbindlich an, sofern man dafür in die Wohnung müsste.

Habt ihr eine Kaution hinterlegt? Warum beauftragt man dann nicht selbst einen Fachbetrieb mit Ausschleifen der Kratzer und Neuversiegelung, die man mit seiner PH-Versicherung abrechnet? Und erklärt dem VM seine damit längst beauftrgte Nacherfüllung? Braucht ihr die Mietkaution nicht zurück?

G imager761


Gehts eigentlich noch ? 

1) Wer lesen kann ist klar im Vorteil : DER hat ja geschrieben dass er die Lampe umgehend tauschen wollte und der VM " keine Zeit" hatte und tags drauf schon gedroht hat schriftlich . Unfassbar !!

2) Der TE hat auch geschrieben, dass er den unbedeutenden Kratzer bereits seiner Versicherung gemeldet hat. Es ist dann nicht seine Sache einen Fachbetrieb zu beauftragen sondern Sache des VM. Der hat dann die Rechnung an die Versicherung zu senden. Und die entscheidet nach Abzug alt gegen neu ( !! ) was sie davon bezahlt. Einige Idioten an VM glauben ja allen Ernstes wirklich oft noch, dass sie sich so die Bude neu  sanieren können zu Lasten der Mieter , bzw. deren Versicherung.

So wie der VM in diesem Falle agiert, ist mehr als deutlich, dass er einzig das Ziel hat die Mietkaution zu behalten durch übersteigertes kritisches Mäkeln. 

Im übrigen muss der Mieter , bzw. dessen Versicherung auch nur aufkommen für Schäden die durch unsachgemässen Gebrauch enstehen. Normale Abnutzung und dazu kann je nach Alter des Parketts und der Mietdauer eine kleine Delle durchaus zählen, braucht man NICHT ersetzten, bzw, dafür aufkommen. 

Für eine nicht angebrachte Glühlampe kann der Spinner dann maximal 10 Euro abziehen . Den Rest hat der gefällist rauszugeben von der Mietkaution. ich würde gar nichts mehr machen und mir meine Nerven ruinieren mit dem. 

@HenryVincent

Mäßige mal deinen Tonfall :-O

Es wurde gefragt, was "umgehend" bei einem Mänbgelbeseitigungsverlangen meint und welche Termine und Ausweichtermine man dem Vermieter dafür anbieten muss, um seiner Rückgabepflicht nachzukommen, ohne dass ein Kautionseinbehalt überhaupt zustande kommt.

Deine Meinung über VM darfst du wie deine Erfahrungen getrost für dich behalten, da sie dem Fragesteller nicht helfen :-)

Im Allgemeinen wird eine Frist von 2 Wochen als angemessen erachtet. Ohne Einräumung der Frist hast du Zeit wie es dir passt. Wobei die angeführten Ien Pinatz sind,  der Vermieter scheint ein Rosinenkacker zu sein.

umgehend heißt eben so schnell wie möglich - wenn keine Frist gestzt ist...

Kieselsteine im Beet entfernen Verankerung vom Sichtschutz entfernen, eine Glühbirne mit Fassung anbringen, eine Lampe anbauen, Kratzer/ Wölbung ca 2 cm im Parkett, 

das hört sich ja seeehr "kleinkariert" an... Ich glaub nicht, dass diese Dinge nötig sind, wie lange habt ihr denn (ab-) gewohnt?

Sorry, das sind aber schon sehr "spiessige" Forderungen! Wielange habt Ihr denn darin gewohnt? Miethöhe? Wohnungsgrösse? Steht das alles im Mietvertrag???

wir haben da 14 Monate gewohnt , KM 438 Euro, 75 qm DDH, qm fehlen im Mietvertrag