Wer muss die Fensterrahmen streichen - der Mieter oder der Vermieter?

15 Antworten

Der Vermieter nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Die Antwort ist relativ einfach: Da im Mietvertrag dazu nichts steht, gilt das was im BGB steht, nämlich dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat. Punkt!

als ich noch zur Miete wohnte, haben wir das so gehandhabt: Vermieter zahlt Farbe und ich streiche das ganze Fenster - deine 5 cm Rahmen schleifen und streichen ist nicht der Rede wert

WEnn man mit dem Vermieter spricht es auch vernünftig gemacht wird, kann auch der Mieter das machen. Sollte man ein gutes Verhältnis haben kann man doch sich einigen!

außen ist es immer sache des vermieters.

innen ist er auch dazu verpflichtet, kann es aber durch mietvertrag auf den mieter übertragen.