falsche Versprechungen des Maklers und was muss ein Vermieter leisten?

9 Antworten

Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet die gemieteten Räume während der gesamten Mietdauer in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Setzt ihm dafür schriftlich eine Frist. Kommt er der Aufforderung nicht nach, habt ihr die Möglichkeit, die Mängel selbst fachgerecht beseitigen zu lassen und vom Vermieter die Kosten erstattet zu bekommen.

Ob ihr den Makler zu Rechenschaft ziehen könnt, wage ich mal zu bezweifeln.

Wurden die Mängel denn im Übergabeprotokoll mit dem Vermerk auf beseitigung festgehalten?

Ich würde auf jeden fall nochmals das Gespräch mjt dem Markler suchen. Vllt. Kann er ja dann seinerseits noch,als mit dem Vermieter reden und es lässt sich eine Lösung finden.

Mit der Vermittlung der Wohnung endet die Arbeit des MAKLERS. Alle Dinge der Verhandlung des Mietvertrages, der Wohnungsübernahme/übergabe sind Obliegenheiten des VERMIETERS. Der MAKLER ist nicht autorisiert mit dir Übergaben zu dokumentieren. Darüber kann aber der VERMIETER Auskunft geben, wenn er dem MAKLER eine Vollmacht dahingehend erteilt haben sollte. Das wäre hier zunächst zu klären.

Hat die 2. Ausfertigung des Übernahmeprotokolls der Vermieter zu seinen Akten genommen? Wer hat auf dem Protokoll unterschrieben? Die Feststellung von Mängeln im Protokoll dokumentiert, dass du die Wohnung mit Mängeln übernommen (wie gesehen) hast. Daraus kann keine Instandsetzungsforderung abgeleitet werden und folglich auch keine Mietminderung.

Nein, ihr könnt den Makler nicht zur Rechenschaft ziehen. Seine Aufgabe ist es ausschließlich, die Wohnung zu vermieten. Mit Mängeln hat er überhaupt nichts am Hut. Euer Vertragspartner ist der Vermieter. Er allein kann zusagen, bestehende Mängel zu beseitigen. Vorausgesetzt, dass er überhaupt Kenntnis davon hat.

Sind die Mängel im Übergabeprotokoll aufgeführt?

Der Vermieter ist verpflichtet z. B. ein funktonstüchtiges Waschbecken zur Verfügung zu stellen. Wenn der Sprung im Waschbecken seine Funktionstüchtigkeit nicht einschränkt, braucht er es auch nicht zu ersetzen. Demnach ist der Sprung ein optischer Mangel.

Ihr könnt die Mängel dem Vermieter schriftlich anzeigen (zwecks Nachweis) und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen.

...... ist es ausschließlich, die Wohnung zu VERMITTELN. (Vermieten trifft nur zu, wenn der Makler ausdrücklich vom Vermieter mit schriftlicher Vollmacht ausgestattet wurde.)

@Gerhart

Hab ich tatsächlich vermieten geschrieben? Hab ich.......und du hast natürlich recht. Ich bitte, diesen Fehler zu entschuldigen. :-))

Der Makler will eine Wohnung vermieten, damit er Provision bekommt. Manche erzählen halt viel, wieso glaubst du es?

Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Den mußt du vorher fragen, wann er das Waschbecken austauscht. Und wenn er es so lassen will, dann suchst du halt eine andere Wohnung. Verpflichtet ist der Vermieter zu garnichts. Er kann auch eine Wohnung ohne Waschbecken vermieten, wenn er einen Mieter findet.