Verkäufer ist vom Verkauf zurück getreten und ich bekomme mein angezahltes Geld nicht zurück, wie gehe ich jetzt vor?

4 Antworten

hoffentlich hast du ne Quittung - dann verklagen

Ich würde auch bei einem Autohaus aufpassen - Du weißt ja nie, wie die wirtschaftlich gerade dastehen. Also: niemals Vorkasse!

Du schreibst jetzt nicht, wieviel Geld Du angezahlt hasts und ob sich der Aufwand lohnt. Aber der normale Ablauf wäre jetzt, denen ein Einschreiben (am besten mit Rückschein) zu schicken und eine Zahlungsfrist zu setzen. Diese Zahlungsfrist sollte ca. 2 Wochen betragen, alles Andere würde Dir später im Fall eines Rechtsstreits nachteilig angelastet werden.

Sollte diese Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, dann zum Anwalt. Ich hoffe, Du hast Rechtsschutz.

EddiR  04.05.2017, 21:33

Stimmt, das funktioniert aber nur, wenn er einen Beleg für die Reservierungszahlung hat. Ein Vorvertrag oder gar schon Kaufvertrag wäre noch besser....

wewog  04.05.2017, 21:34
@EddiR

Naja, wenn er - wie geschrieben - erst vier Wochen später Zeit hatte, den Wagen abzuholen und er 600km fahren muss, um den Wagen abzuholen, dann hat er wohl per Überweisung gezahlt. Und das lässt sich nachweisen.....

Im tiefsten Grunde meines Herzens würde ich Dir vorschlagen: 

Biete dem Autohaus bei Nichterstattung eine "Renovierung" des Büro´s an. Wenn das Mobiliar danach in Form von Hobelspänen am Boden liegt.... deren Pech. 

Ansonsten, wenn Du einen Beleg hast, Zahlung per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung fordern. dann ggf zum Anwalt.

Weiß, daß Dir meine Antwort nichts mehr nutzt, aber vielleicht in der Zukunft oder ich kann anderen, die dieses hier lesen, kleine Tipps geben:

Bei solchen Dingen ist es immer wichtig, eine klare schriftliche Bestätigung zu erhalten, die alle Details enthält. Notfalls zur Verbraucherberatung gehen und nachfragen, wie man vorgehen kann.

Gibt es keine schriftliche Abmachung, wird es sehr schwierig. Merke: man kann nur das einklagen oder fordern, was sich beweisen läßt.

Daß das Geld nicht zurückgegeben wird, ist ein starkes Stück. Oder stand damals auf dem Beleg "bei Nichteinhaltung des Abholtermins verfällt die Reserviergebühr". Dann hast Du Pech.

Es würde mich mal interessieren, was draus geworden ist.