Anzahlung zurück, privat Verkauf?

6 Antworten

Welchen Sinn würde ein Vertragsschluss machen, wenn sie nicht auch erfüllt werden müssten?

Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Daran ändern auch deine Erklärungsversuche, die deine Weigerung, den Vertrag zu erfüllen, rechtfertigen zu wollen, überhaupt nichts.

  1. Ich habe das Auto nur auf dem Bilder gesehen.
  2. Der Verkäufer will mir die 50 Euro nicht zurück geben obwohl ich das Auto nicht mal persönlich gegeben habe!

Frage: Wenn es dir doch so wichtig gewesen wäre, das Fahrzeug vor dem Kauf persönlich begutachten zu wollen, hättest du einfach bis zum Monatsende warten können.

Ich denke, die Anzahlung von 50,- EUR, sollte für dich die Gewährleistung sein, das Fahrzeug am Monatsende auch tatsächlich zu bekommen.

Du schreibst: Abgemacht war ich hätte ihn mein Auto + 800 Euro geben sollen......

Frage: Deutlicher kann ein Sachverhalt wohl kaum beschrieben werden.

Du schreibst: mein Kühlschrank ist kaputt gegangen und musste ein Teil des Geldes dafür benutzen.

Frage: Mal ehrlich. Ist der Verkäufer für das Versagen deiner Haushaltsgeräte verantwortlich - oder hat er deine Mittellosigkeit zu verantworten? - NEIN!

Frage: Warum musstest du denn das Geld für den Fahrzeugkauf zweckentfremdet ausgeben?

Warum hast du nicht die kommende Miete für die Kühlschrankfinanzierung genutzt? Mit deinem Vermieter hast du schließlich auch einen Vertrag. an den du dich nach deiner Rechtsauffassung nicht halten müsstest.

Fakt ist: Du hättest ja auch einen Ratenkauf machen können oder Freunde und Bekannte um Hilfe bitten können. Kühlschränke sind heute keine unerschwinglichen Luxusgüter mehr.

Frage: Was hättest du gemacht, wenn der Kühlschrank Anfang September, Weihnachten oder Ostern den Geist aufgegeben hätte?

Fakt ist: Du hast die Interessen des Verkäufers nicht ein einziges Mal erwähnt.

Wundern tut mich das nicht. Denn eigentlich ist es immer das Gleiche. Käufer die nach Vertragsschluss nicht zahlen wollen oder Verkäufer, die trotz Kaufvertrag die Kaufsache für ein paar Euro mehr lieber an andere verkaufen.

Die rechtlichen Bestimmungen, sowie gesetzliche Ansprüche sind immer nur solange von Interesse, solange sie dem eigenen Vorteil dienen.

Wärst du dem Verkäufer genauso tolerant gegenüber, wenn der die Karre, trotz Anzahlung, an einen anderen Käufer verkauft hätte? - Ich glaube nicht!!

Auffällig ist auch, dass es immer E-Herde, Waschmaschinen oder eben Kühlschränke sind, die just den Geist aufgeben, nachdem rechtsverbindlich Vereinbarungen getroffen wurden?

"Nicht ich bin schuld - sondern der böse Kühlschrank!

Für mich eine kreativ-lose Schutzbehauptung, die keine überzeugende Wirkung hat, um sich der möglichen Haftungsfrage entziehen zu können.

Mein Tipp: Sollte es dabei bleiben, dass der Verkäufer lediglich die 50,- EUR nicht erstatten will, solltest du vielleicht überlegen, in welcher Relation 50,- EUR zu den Verfahrenskosten stehen. (Anwalts- und Gerichtskosten inkl.)

Google-Tipp: § 433 BGB (Vertragstypische Pflichten)

> Habe ich das recht meine Anzahlung zurück zu bekommen?

Nein, Du hast Anspruch auf das Auto Zug um Zug gegen Zahlung von weiteren 750 Euro und Übergabe und Übereignung Deines alten Autos.

Ein defekter Kühlschrank berechtigt nicht dazu, Dich vom Vertrag zu lösen.

die Sache ist entweder Kühlschrank (der etwas notwendiger als ein Auto ist) oder das Auto da ich mir beides auf ein mal nicht leisten kann! Der Käufer wollte das Auto nur für eine Woche reservieren und ich habe keine Möglichkeit genug Geld in einer Woche zu finden um beide Sachen zu kaufen

@excon

Vorhin war es noch eine Anzahlung und ein Kauf. Jetzt soll das Auto nur noch "reserviert" worden sein. Sicherlich hat der Vertragspartner dazu eine ganz andere Auffassung. Verträge sind einzuhalten und ein alter Rechtsgrundsatz lautet nun mal "Geld hat man zu haben".

Kaufe das Auto. Du bist einen Vertrag eingegangen und hast genau das Recht die 750,- Euro auch zu zahlen. Dann verkaufst du es wieder und kaufst den Kühlschrank. Problem gelöst!

Ist schon ausgesprochen nett, wenn der Verkäufer "nur" die 50,- Euro behalten will als "Schadenersatz" und dich aus dem Kaufvertrag entlässt.

Dem ist wirklich nichts hinzuzufügen!!!

Salue

Du bist mit ihm einen Vertrag eingegangen. Mit der Anzahlung hast Du dem Verkäufer Deinen Willen zum Kauf bestätigt.

Er hat nun eine Entschädigung von Dir zugute, schliesslich hat er vielleicht Inseratkosten, Telefongebühren und Zeit aufgewendet.

Eine "Reuegeld" von nur 50 Euro ist da echt bescheiden. Da kommst Du echt gut weg !

Tellensohn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung