Verfahrensbeistandschaft

3 Antworten

Die VP ist "Anwältin" des Kindes, kann unabhängig von den Eltern Anträge bei Gericht stellen.

Das Gericht wird sich kaum über den Bericht der VP stellen.

Im Termin lässt sich eine VP auch gegenüber dem JA schon mal deutlich aus. . .

Üblicher Weise soltle eine VP:

Mit den Eltern ein kurzes Gespräch führen, in Abwesenheitdes Kindes. Mit dem Kind mehrere Gespräche führen in Abwesenheit der Eltern und aber auch in Anwesenheit der Eltern. Es ist besonders schwierig, aus dem Kind die unbeeinflusste Meinung herauszubekommen, von daher hängt sehr viel von der Fachkompetenz der VP ab.

Die Gefahr ist, das das Gericht die VP aus vergangenen Verfahren kennt, und das das Gericht der VP "heimlich" mitgeteilt hat, was es erwartet zu hören. . . das bekommt man nie heraus. . . . einzig ist gewiss, das VPs gerne dem Hang unterliegen, weitere Pflegschaften vom selben Richter angefragt zu bekommen. . .

Desweiteren wird geguckt, ob für die zu erwartenden Umgänge das Umfeld stimmt.

Wenn ihr keine Kakerlakenautobahnen an den Wänden habt, spricht nix dagegen.

Der Verfahrensbeistand ist ein soziales Angebot für Dich, nicht gegen Dich. Hast Du keinen Rechtsanwalt im Umgangsstreit? Wer ohne Rechtsanwalt in den Umgangsstreit vor Gericht geht, signalisiert sein völliges Des­in­te­r­es­se am Prozessausgang. Dir scheint am Kind nichts zu liegen als Vater (lese ich so raus). Wenn Du kein Geld hast, hole Dir Prozesskosten-unterstützung oder Beistand von anderen Vätern. Wer als Mann unvorbereitet und ohne Rechtsanwalt zu einem Gerichtstermin erscheint, brauch sich nicht über ungünstige Umgangsregeln fürs Kind zu wundern.

unglaublich2010 
Fragesteller
 22.06.2011, 08:20

Nee, dass hast du falsch verstanden ;-)

Geschichte ist folgende: Mein Freund hat nach 3 Jahren erfahren, dass er eine Tochter hat, da er zum Vaterschaftsstest erscheinen musste. Die KM ist immer unbekannt verzogen und so wie unser jetziger Stand wohnt die Kleine fast von Geburt an schon bei der Oma. Aber beide verweigern, dass mein Freund die Kleine sehen darf und deshalb haben wir Klage eingereicht. Wir haben auch einen Anwalt. Nur gestern kam der Brief von der Verfahrensbeistandschaft, und ich habe mich gefragt, wie so etwas abläuft. Ob beide Elternteile befragt werden usw. Die Kleine wird jetzt erst 6 Jahre...

Ein Verfahrensbeistand ist dazu da das Kind bei Gericht vor einigen Dingen zu schützen.wie z.B unzulässige Fragen,Er vertritt die Interessen des Kindes bei der Verhandlung.Deshalb wird das Kind jetzt schon dazu befragt und um festzustellen ob das Kind einer Beeinflussung eines Elternteils steht.Jetzt wird nur geprüft inwieweit das Kind überhaupt in der Lage ist so einer Gerichtsverhandlung zu folgen.Dazu reichen 2 Wochen aus.Wenn die Mutter wo das Kind lebt nicht dartauf reagiert hat sie schon verloren,

unglaublich2010 
Fragesteller
 22.06.2011, 07:50

Wird das Kind an der Gerichtsverhandlung teilnehmen?

user761  22.06.2011, 07:57
@unglaublich2010

Ja,aber nicht die ganze Zeit.Nur zur befragung des Kindes.