Vollmacht zur Abholung des Kindes vom Hort

4 Antworten

Während des Umgangs ist die Mutter selbstredend befugt Weisungen an den Hort zu erteilen. Der 1687 wirkt in beide Richtungen. Während sie Umgang mit den Kindern hat, wirkt der Paragraph auch für sie.

Sie kann aber keine Weisungen für Deine Zeit abgeben. Wende Dich an den Träger des Hortes und an das Jugendamt.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mir da ja einen Spaß drauß machen, diese Hortleitung zu verklagen.

Hast Du der Frau Allmächtig mal den Paragraphen vorgelegt?

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

du und nur du allein bestimmst wer das kind abholt und bringt. du bist der betreuende elternteil und du legst die dinge der alltagssorge fest. wenn der umgangsbeschluss besagt das die km das kind die u. do abholt, dann ist das die einzige zeit wo sie das darf. es gibt dazu irgendwo ein urteil und einen artikel zu. googel das mal heraus und leg das der hortleitung vor. wenn die nicht einlenken, wende dich sofort an den träger und geh in beschwerde. ein anwalt kostet erstmal nur geld.

anwalt, schreiben an die hortleitung und schon ist die sache gegessen. vielleicht vorher nochmal damit drohen, die anwaltskosten dem hort in rechnung zu stellen.

Der Hortleitung habe ich bereits geschrieben. Dem Schreiben habe ich zur Verdeutlichung auch eine Kopie des §1687 und §1632 sowie eine Tabelle mit der Gegenüberstellung der "Entscheidungen die das tägliche Leben betreffen" (Entscheidungen, die ich allein treffen kann) im Vergleich zu den "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung" (Entscheidungen die ich zusammen mit der Kindesmutter treffen muß) beigefügt. Die Hortleitung bleibt stur und beruft sich auf die Weisung der Mutter.

@amateurfunker

die mutter hat keine weisungen zu erteilen. steht die abholung des kindes aus dem hort im beschluss oder habt ihr euch so geeinigt? hat deine freundin die möglichkeit vorübergehend auch dienstags und donnerstags einzuspringen, so das kind von zu hause abgeholt wird? vielleicht wäre es besser du erteilst ganz klare weisung an die hortleitung, dass niemand außer dir und deiner lg. das kind abholen darf. das kind ab sofort an die km nicht mehr herauszugeben ist, sonst wirst du andere stellen einschalten. wende dich an den träger der einrichtung.

@amateurfunker

Dann auf zum Träger und zum Jugendamt. Die Dame bedarf der Zurechtweisung.

Ich würde ebenfalls mit dem Anwalt drohen. Denn du bist in diesem Fall im Recht.