Umgangsrecht Jugendlicher 14 Jahre ablehnen
ich bin Deutsche und lebe mit meinem Sohn 14 Jahre, in EU-Ausland. Auch mein Kind ist Deutsch und in Deutschland geboren. Wir wind nach Griechenland ausgewandert. Wir waren nicht verheiratet.
Der Vater meines Kindes lebt in Deutschland.
Mein Sohn hatte nie Umgang mit dem Vater und ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Umgangs- und Besuchsrecht wurde dem Vater auch nicht anerkannt. Zuletzt hatte er im Jahr 2002 versucht ein Besuchsrecht zu erlangen, doch auch dies wurde Ihm vom Gericht nicht zugesprochen.
Mein Sohn kennt den Vater also nicht und hatte seit weit über 12 Jahren keinerlei Kontakt. Also nur als Baby kurzen Kontakt.
Er möchte auch keinen Umgang mit dem Vater.
Aus wichtigen Gründen hatte ich auch all diese 14 Jahre auf den Kindesunterhalt vom Vater verzichtet.
Nun ist mein Sohn seit Oktober 2013 nun also 14 Jahre und er möchte den Unterhalt vom Vater einklagen.
Meine Frage dazu. Wenn wir diese Klage einreichen, kann man verhindern, dass der Vater den Wohnort erfährt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann man ?
In Bezug auf das Umgangsrecht möchte mein Sohn keinen Umgang und kein Besuchsrecht des Vaters.
Mir wäre es sehr wichtig zu wissen, wie hoch das Risiko wäre, dass der Vater unsere Anschrift erfährt und ob er eine Klage gewinnen könnte, in der er ein Umgangsrecht erzwingen könnte.
Er war Alkoholiker und gewalttätig, ich weiß aber nicht inwieweit er sich in diesen Jahren evtl. verändert hat. Jedoch hatte er meine Große Tochter (heute 22 Jahre und nicht sein Kind) damals schwer misshandelt und drohte mit Kindesentührung unseres gemeinsamen Sohnes.
Er wollte lieber sein Kind umbringen, als es mir zu lassen und drohte ebenfalls, auch mich zu ermorden. Aus diesen Gründen wurde Ihm das Besuchs- und Umgangsrecht mit dem Sohn dann gerichtlich aberkannt.
In der Beziehung hatte er mich ebenfalls misshandelt und dies auch in der Schwangerschaft.
Ich weiß aus sicherer Quelle, dass sich seine bösartige Einstellung zu mir nicht verbessert hat. Nach wie vor redet er Anderen Gegenüber von Rache und würde mir am liebsten etwas antun und spricht extrem schlecht ja sogar bösartig von mir. Daher habe ich all die Jahre nie Unterhalt eingeklagt. Ob er noch trinkt kann ich aber nicht beurteilen.
Kann ein Risiko bestehen, wenn mein Sohn nun mit 14 Jahren für sich den Unterhalt einklagt, dass dann von seiner Seite eine Klage auf Umgangsrecht vom Gericht gewonnen wird? Und gegen den Willen meines Sohnes dennoch einem Umgangsrecht zugestimmt werden könnte? Auch wenn er seinen Vater ja nicht mal kennt und auch nicht kennen lernen möchte.
In unserem Alltag ist er weder Thema noch hat mein Sohn Interesse an Umgang.
Ich wäre sehr froh über diese Antwort, da mein Sohn und ich zuerst diesen wichtigen Punkt klären müssen, vor eine Unterhaltsklage.
Ich möchte verhindern, dass er weiß wo wir leben. Da wir weiter in Ruhe und Friede leben möchten.
6 Antworten
Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen sind voneinander völlig unabhängig.
Ein Umgangsrecht hat ein leiblicher Elternteil in jedem Fall, dieses muss nicht erst beantragt oder zuerkannt werden. Wurde es ihm allerdings vom Familiengericht entzogen, weil das Kind durch den Umgang gefährdet gewesen wäre, müsste er es wieder beantragen....
(Der Vater könnte seit Mai 2013 auch das Sorgerecht (Mitsorgerecht) für den Sohn beantragen. Dieses dürfte ihm - auch ohne deine Zustimmung - nicht verwehrt werden, es sei denn, der Sohn wäre dadurch gefährdet.)
Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder müssen von dessem betreuenden Elternteil eingefordert werden - also von dir an den Vater.
Du könntest dich an einen Anwalt wenden, der den Unterhalt für die Zukunft (Forderungen aus zurückliegender Zeit sind ohne Titel nicht einklagbar....) in deinem Auftrag einfordert..
Es müsste immer erst Unterhalt bezahlt werden ab dem Tag, an dem die Forderung geltend gemacht wurde.
Das Kind selbst kann Unterhaltsforderungen erst ab seiner Volljährigkeit (18. Geburtstag) stellen bzw. durch Anwalt stellen lassen - dann sind auch beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Wenn eine Forderung an den Vater gestellt wird oder es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt..., wird der Vater auch eure Anschrift erfahren....
Also die Deutsche Gesetzeslage ist so das man ein Anrecht auf Datenschutz hat also wenn sie nicht Wollen das er erfährt wo sie wohnen dann sollte er das auch eigentlich nicht so leicht erfahren können... Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage im Ausland ist aber wenn ihr Sohn 14 Ist kann er den Unterhalt nicht einklagen wenn schon sie erst wenn ihr Sohn 18 Ist kann er eine "Nachzahlung" einklagen!
Sorgerecht & Umgangsrecht haben zwar was mit einander zu tun aber der Unterhalt nicht!
Denn wenn der Vater ein anteil des Sorgerechts hat er auch gleich Umgangsrecht aber das hat nichts mit Unterhalt zu tun!
Also,soviel ich unterrichtet bin,darf das Kind ab dem 12.Lebensjahr entscheiden,ob es den "Erzeuger" sehen möchte oder nicht. Ich an deiner Stelle würde mit einem Anwalt (Familienrecht) oder mit dem Jugendamt direkt Kontakt aufnehmen.
Oje, das habt ihr ja Einiges durchmachen müssen. Trotzdem hast du einen Fehler begangen. Du hättest nicht auf den Unterhalt verzichten dürfen, denn er steht dem Kind zu, nicht dir. Du hättest ihn sofort für das Kind einklagen müssen. Die Situation hat sich ja nun in den 14 Jahren nicht verändert. Das Risiko war von Anfang an das Gleiche. Jetzt wird ihn eine Klage noch mehr verärgern...
Ob er durch einen Prozess deine Adresse erfahren wird musst du mal beim zuständigen Gericht erfragen. Im Normalfall wird sie während der Verhandlung verlesen. Ob es da Ausnahmeregelungen gibt musst du erfragen.
Fakt ist das das gericht einen 14-jährigen nicht zum Umgang zwingen wird. Unterhalt und Umgang haben auch gar nichts miteinander zu tun. Er könnte jetzt also nicht so argumentieren das er sagt: "Jetzt muss ich zahlen, jetzt will ich ihn auch sehen"...so funktioniert das nicht.
Die andere Frage die sich mir aufdrängt ist, was du dir von einer Klage versprichst? Wenn er Alkoholiker ist wird bei ihm nichts zu holen sein. Versuche mal herauszufinden ob das Jugendamt für deinen Sohn klagt, dann hast du wenigstens keine Kosten. Dazu müsstest du allerdings eine Beistandschaft beantragen.
Ich würde mich im Vorfeld erstmal informieren ob beim Vater überhaupt etwas zu holen wäre bevor ich mir so einen Streß antun würde. Denn wenn er es geschickt anstellt, wird es zwar irgendwann einen vollstreckbaren Titel geben, aber er wird immer so leben das er nichts zahlen muss.
Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun.
Einen 14jährigen wird auch kein Richter mehr zum Umgang zwingen, den er nicht will. Und schon gar nicht, bei dieser Vorgeschichte.
Aber - Du hättest nicht auf den Unterhalt verzichten dürfen, das ist Dir laut deutschen Gesetz untersagt.
Wenn der Vater leistungsfähig war, schuldest Du Deinem Jungen einen Haufen Geld.