Umgangsrecht Jugendlicher 14 Jahre ablehnen

6 Antworten

Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen sind voneinander völlig unabhängig.

Ein Umgangsrecht hat ein leiblicher Elternteil in jedem Fall, dieses muss nicht erst beantragt oder zuerkannt werden. Wurde es ihm allerdings vom Familiengericht entzogen, weil das Kind durch den Umgang gefährdet gewesen wäre, müsste er es wieder beantragen....

(Der Vater könnte seit Mai 2013 auch das Sorgerecht (Mitsorgerecht) für den Sohn beantragen. Dieses dürfte ihm - auch ohne deine Zustimmung - nicht verwehrt werden, es sei denn, der Sohn wäre dadurch gefährdet.)

Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder müssen von dessem betreuenden Elternteil eingefordert werden - also von dir an den Vater.
Du könntest dich an einen Anwalt wenden, der den Unterhalt für die Zukunft (Forderungen aus zurückliegender Zeit sind ohne Titel nicht einklagbar....) in deinem Auftrag einfordert..
Es müsste immer erst Unterhalt bezahlt werden ab dem Tag, an dem die Forderung geltend gemacht wurde.
Das Kind selbst kann Unterhaltsforderungen erst ab seiner Volljährigkeit (18. Geburtstag) stellen bzw. durch Anwalt stellen lassen - dann sind auch beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Wenn eine Forderung an den Vater gestellt wird oder es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt..., wird der Vater auch eure Anschrift erfahren....

Also die Deutsche Gesetzeslage ist so das man ein Anrecht auf Datenschutz hat also wenn sie nicht Wollen das er erfährt wo sie wohnen dann sollte er das auch eigentlich nicht so leicht erfahren können... Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage im Ausland ist aber wenn ihr Sohn 14 Ist kann er den Unterhalt nicht einklagen wenn schon sie erst wenn ihr Sohn 18 Ist kann er eine "Nachzahlung" einklagen!

 Sorgerecht & Umgangsrecht haben zwar was mit einander zu tun aber der Unterhalt nicht!

Denn wenn der Vater ein anteil des Sorgerechts hat er auch gleich Umgangsrecht aber das hat nichts mit Unterhalt zu tun!

Also,soviel ich unterrichtet bin,darf das Kind ab dem 12.Lebensjahr entscheiden,ob es den "Erzeuger" sehen möchte oder nicht. Ich an deiner Stelle würde mit einem Anwalt (Familienrecht) oder mit dem Jugendamt direkt Kontakt aufnehmen.

Oje, das habt ihr ja Einiges durchmachen müssen. Trotzdem hast du einen Fehler begangen. Du hättest nicht auf den Unterhalt verzichten dürfen, denn er steht dem Kind zu, nicht dir. Du hättest ihn sofort für das Kind einklagen müssen. Die Situation hat sich ja nun in den 14 Jahren nicht verändert. Das Risiko war von Anfang an das Gleiche. Jetzt wird ihn eine Klage noch mehr verärgern...

Ob er durch einen Prozess deine Adresse erfahren wird musst du mal beim zuständigen Gericht erfragen. Im Normalfall wird sie während der Verhandlung verlesen. Ob es da Ausnahmeregelungen gibt musst du erfragen.

Fakt ist das das gericht einen 14-jährigen nicht zum Umgang zwingen wird. Unterhalt und Umgang haben auch gar nichts miteinander zu tun. Er könnte jetzt also nicht so argumentieren das er sagt: "Jetzt muss ich zahlen, jetzt will ich ihn auch sehen"...so funktioniert das nicht.

Die andere Frage die sich mir aufdrängt ist, was du dir von einer Klage versprichst? Wenn er Alkoholiker ist wird bei ihm nichts zu holen sein. Versuche mal herauszufinden ob das Jugendamt für deinen Sohn klagt, dann hast du wenigstens keine Kosten. Dazu müsstest du allerdings eine Beistandschaft beantragen.

Ich würde mich im Vorfeld erstmal informieren ob beim Vater überhaupt etwas zu holen wäre bevor ich mir so einen Streß antun würde. Denn wenn er es geschickt anstellt, wird es zwar irgendwann einen vollstreckbaren Titel geben, aber er wird immer so leben das er nichts zahlen muss.

Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun.

Einen 14jährigen wird auch kein Richter mehr zum Umgang zwingen, den er nicht will. Und schon gar nicht, bei dieser Vorgeschichte.

Aber - Du hättest nicht auf den Unterhalt verzichten dürfen, das ist Dir laut deutschen Gesetz untersagt.
Wenn der Vater leistungsfähig war, schuldest Du Deinem Jungen einen Haufen Geld.