Umgangsrecht kürzen - welche Beweise sind vor Gericht gültig?
Ich bin alleinerziehender Vater eines Kindes mit Entwicklungsdefiziten und -Störungen. Mit einer selbst eingeschalteten Familienhilfe sind wir in Kontakt mit dem SPZ und Kinderneurologie. Aufgrund vergangener Ereignisse wird stark vermutet, dass das Kind aufgrund des Kontaktes mit der Mutter (wohnt erst seit diesem Jahr bei mir) und seit diesem Jahr den wöchentlichen Umgängen die Entwicklungsprobleme durch den Kontakt mit der Mutter hat.
Die Mutter ist nachweislich alkoholsüchtig und psychisch labil. Aufgrund dessen bin ich, unorthodoxerweise jeden Samstag und Sonntag vollständig bei den Umgängen dabei, um nach dem Rechten zu sehen - natürlich mit dem Einverständnis der Mutter. Das Jugendamt befürwortet dies, solange es in meinen Möglichkeiten ist.
Fast wöchentlich werden Protokolle von der Familienhilfe geführt, die die Umgänge nach den Aussagen von mir und der Mutter dokumentieren. Fast jede Woche trinkt die Mutter bereits Freitags (wenn ich nichts da bin, weil ich arbeiten muss) und Samstagabends wird es intensiver. Sonntags fahre ich öfters „früher“ ab - die Mutter interessiert es aufgrund ihres Restrausches und Katers nicht.
Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes plant, die Umgänge langfristig umzustellen und zumindest ohne Übernachtung zu machen, da die Protokolle darauf hinweisen, dass die Situation der Mutter sich nicht bessert. Anfangs habe ich Bilder gemacht vom Alkohol und Video-/Tonaufnahmen, von denen mir aber abgeraten wird, weil keine Einverständnis und nicht wahrscheinlich nicht gültig vor Gericht. Wie beweise ich vor Gericht, dass die Mutter weiterhin ein starkes Suchtproblem hat? Sie hat nach einer Woche kaum was von ihrem AlG2 übrig, hat mir gegenüber bereits gestanden, was aus einem Laden geklaut zu haben, weil „die haben ja genug“ und Ähnliches.
Ich werde leider oft abgefrühstückt mit fragwürdigen Aussagen, dass der Alkoholkonsum schon „mein Problem“ bald lösen wird und dass sie wahrscheinlich sowieso bald ins Gefängnis muss, weil sie ihre, ich glaube 3, Geldstrafen aus Verurteilungen nicht bezahlt. Da sie ab Januar 120 Euro aufgrund einer Sanktion abgezogen bekommt würde das wohl schneller gehen, da sie mehr Rechnungen nicht zahlt.
Aber das kann es doch nicht sein, oder? Reichen die Protokolle nicht für eine realistische Chance, das Umgangsrecht zu kürzen oder zu versagen?
Ich weiß, dass sie bereits Freitags trinkt weil ich den Kleinen zu ihr bringe und wir uns oft am Bahnhof mit ihrem Einkauf treffen. Dort sind dann Dosen, die am nächsten Tag in der Pfandtüte in der Küche sind (auf den Pfand zu achten zeigt viel über den Alkoholkonsum). Die Mutter erkennt das Problem nicht, zumindest bei den Umgängen zu verzichten und relativiert den Alkohol.
2 Antworten
das jugendamt hat keine möglichkeit irgendwas umzustellen. ob sie das befürworten oder nicht ob du dabei bist bei den umgängen ist völlig irrelevant. wenn die mutter sagt, dass du nicht mehr dabei bist, wirst du damit leben müssen. genausowenig muss sie irgenwelche aussagen zum umgang protokollieren. bis dato läuft das alles für dich aufgrund ihrer freiwilligkeit.
was ich nie tun würde ist das kind bei der km zu lassen wenn sie im restrausch ist. ich würde umdrehen und mit kind wieder nach hause fahren. wenn km damit ein problem hat, dann soll sie klagen gehen. es gibt keine beweise die du vorbringen kannst. die mutter würde vor gericht genau das gleiche erzählen als gegenbeweis. sämtliche ton- und videoaufnahmen solltest du unterlassen. damit machst du dich strafbar. diese sachen sind vor gericht unerheblich, weil nicht zu gebrauchen.
Ich verstehe zwar dein Problem, möchte aber trotzdem mal nachfragen: Das Alkoholproblem bei deiner Ex kam doch sicher nicht über Nacht. Bedeutet als Frage, wie lange weißt du davon und wie lange hast du dabei zugeschaut, ehe du erkannt hast, dass es ein ernst zu nehmendes Problem ist?
Wie alt ist denn das Kind?
Und die letzte Frage: Bist du der Meinung, dass deine Ex euer Kind trotz ihrer Suchterkrankung liebt, aber zu schwach ist, ihrer Verantwortung voll gerecht zu werden?
Verstehe das jetzt mal nicht als Vorwurf, aber deine viele Arbeiterei könnte durchaus zur Überforderung deiner Ex beigetragen haben. Viele Frauen fühlen sich von ihren Männern alleine gelassen mit der ganzen Arbeit rund ums Kind. Inwieweit hast du dich da eingebracht?
Ich habe alkoholsuchtkranke Menschen in meiner Familie. Von daher weiß ich, dass es relativ schnell auffällt, wenn jemand übermäßig trinkt. Es braucht dann schon etwas Mut, das anzusprechen.
Meine Erfahrungen durch Besuche in Suchtkliniken haben mir gezeigt, dass Suchtkranke/n ihre Kinder nicht unbedingt entzogen bekommen. Für sie ist es wie für die Kinder wichtig, Umgang miteinander zu haben, nötigenfalls eben unter Aufsicht.
Ich denke, es sollte eher darüber nachgedacht werden, deine Ex in einer solchen Klinik unterzubringen, damit sie merkt, als Mensch nicht völlig abgeschrieben zu werden. Über sie urteilen ist zwar schnell gemacht, aber willst du deinem Kind wirklich helfen, versuchst du, ihm die Mutter zu erhalten.
Versuche deine Ex zu einem Gespräch zu bringen, am besten gemeinsam bei ihrem Hausarzt. Oder du gehst mal zu einer Suchtberatung und bittest da um Unterstützung. Ich halte diesen Versuch erst mal für angebrachter, als gleich mit Sorgerechtsentzug oder Umgangskürzung zu schießen.
Ich bin nicht mit der Mutter zusammen. Trotzdem war ich von Geburt an fast täglich nach der Arbeit ab 17 Uhr da. Und dann in der Regel von 17:30 bis 18-19 Uhr, je nach Fitness des Kindes draußen. Mir wurde das Gegenteil gesagt. Geübte Alkoholiker würden gerade ihre engsten Menschen gut täuschen können.
Seitdem ich alleinerziehend bin habe ich viele Menschen kennengelernt, die es auch sind wir auch alle trinken nicht oder in Maßen. Und ich bin mir sicher, dass sie weniger Forderung hatte als ich seit Februar, der Teilzeit arbeiten geht, während das Kind im Kindergarten ist, nachmittags oft Termine oder Therapieren für es hat und dann zusätzlich freitags 24 Stunden Dienste schiebt. Ich trinke immer noch nicht. Ich drangsalierte meine Nachbarn auch nicht, weil ich überfordert war. Ich meine, bevor das Kind zu mir kam war oft zwischen 22-10 Uhr mindestens Schlafenszeit. Kindergarten mochte sie nicht, weil nur wir das Kind gut behandeln würden. Um 17 Uhr habe ich fast täglich übernommen und ihr dann bis 22 Uhr eine Pause gegeben. Sie geht ja auch nicht Arbeiten. Das rechtfertigt in meinen Augen eine Alkoholsucht nicht, weil sie überfordert war. Die Familienhilfe ist ja schließlich auch der Meinung, dass die Kindsmutter, wie du anfangst sagtest, zu schwach wäre und es nicht ihrem Lebenstraum gepasst hat, ein Kind zu kriegen. Ist halt mehr als nur Fernseher einschalten und Spielzeug hinstellen. Buchstäblich.
Das Jugendamt, die Familienhilfe, ein befreundeter Pfarrer und ich haben mehrmals versucht sie auf ihr Problem hinzuweisen. Sie sieht es nicht ein und bis was passiert (wie im Februar) kann man wohl nichts machen.
Und selbstverständlich ist mir der Kontakt von Mutter und Kind wichtig. Aber wenn ich Samstags quasi übernehme und Alltagsgestaltung tätigen muss, sie dann den Samstag und Sonntag über verkatert, depressiv oder müde (ich weiß es nicht, ich frag auch nicht nach) im Bett liegt, hat das Kind davon nichts. Das Kind ist auch ständig bei mir, wenn ich da bin. Und ich denke nicht, weil der Lebensmittelpunkt bei mir liegt sondern weil ich interagiere und nicht im Bett liege. Ich biete finanzielle und organisatorische Hilfe für Alltagsgestaltung an, aber sie bereits erwähnt, klappt es häufig nicht.
Ich danke für deinen Kommentar und hoffe du nimmst meine Antwort nicht falsch auf.
Alles gut. Ich möchte ja ein paar Hintergründe erfahren, um mir ein besseres Bild machen zu können.
Die Suchtberatung ist eine Stelle, die mehr vom Problem versteht als ein Jugendamt oder ein Pfarrer. Dort sitzen Leute, die mit dem Suchtproblem und seinen Folgen oder für Hilfsangebote bestens vertraut sind. Ich rate dir deshalb nochmal, dich mal an diese Stelle zu wenden. Die beraten oder betreuen nicht nur die Alkoholkranken, sondern auch deren Angehörige.
Ich lese heraus, dass das Suchtproblem von Anfang an bestand. Hat sie auch während der Schwangerschaft getrunken? Wenn ja, wussten die behandelnden Ärzte (in der Klinik) davon? Das würde die Entwicklungsdefizite und Störungen schnell erklären, weil nach der Geburt Entzugserscheinungen bei den Kindern auftreten.
Wenn du alleinerziehend bist, musst du deine Arbeit danach ausrichten. Teilzeit ist gut. Alles, was du selbst kaum stemmen kannst, wie der 24 Stunden Dienst, sind dann aber nicht sinnvoll. Was ist das für ein Dienst? Bereitschaft?
Und um mal deine eigentliche Frage zu beantworten: Dass jemand aus Suchtproblemen heraus nicht mehr voll verantwortlich handlungsfähig ist, beweist man am besten durch unangekündigte Vor Ort-Termine. Außerdem hast du in den geführten Jugendamtsprotokollen genug Beweismaterial. Jemand vom Gericht braucht da nur mal diese Protokolle zur Einsicht vorgelegt bekommen oder mal eingeladen zu werden, sich ein eigenes Bild zu machen.
Da ich viel arbeite hat sie es gut verheimlichen können. Im Februar musste die Polizei rein, weil sie 2 Promille hatte und die Nachbarn drangsaliert hat während sie alleine mit dem Kind war. Daraufhin musste ich sofort erscheinen und ihn mitnehmen oder er würde in Inobhutnahme genommen.
Das Kind ist vier Jahre alt.
Ja, ich bezweifle nicht, dass sie das Kind liebt. Sie ist nach eigenen Aussagen überfordert und hat sich ihr Leben auch anders vorgestellt gehabt. Die Schwangerschaft war nicht geplant.