Verbindliche Arbeitstermine nicht wahrnehmen?

2 Antworten

strafbar ganz gewiss nicht, wenn du rechtzeitig absagst. Aber evtl. Schadensersatzpflichtig. Was sagt denn der Vertrag dazu aus, wenn du Termine nicht wahrnehmen kannst?

Nein, strafbar machst Du Dich nicht.

Zu befürchten hast Du mglw die Regressansprüche der Eltern gegenüber der Einrichtung.

Da es aber einen Monat im Voraus liegt, wird da nicht viel kommen.

Wenn Du kannst biete Ausweichtermin an (mglw auch temporär günstiger)