Kriege ich Geld von der Arbeit, wenn ich gerade dort erst angefangen habe und krank bin?

4 Antworten

Nein, Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommt man erst, wenn man mindestens 4 Wochen dort gearbeitet hat.

Nein , in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht für den Arbeitgeber keine Entgelt-Fortzahlungspflicht im Krankheitsfall .

Du kannst aber dann ersatzweise Krankengeld bei Deiner Krankenkasse beantragen gegen unverzügliche Vorlage Deiner AU-Bescheinigung dort .

Die zahlen dann in den ersten 4 Wochen eines frischen Arbeitsverhältnisses etwa 70 % des regulären Bruttoentgelts als Krankengeld . Ab Beginn der 5. Woche eines AV wäre dann der Arbeitgeber in der Pflicht .

Krank sein darfst Du schon, Anspruch auf Lohnfortzahlung hast Du aber noch nicht.

Da wäre die Krankenkasse für Krankengeld zuständig, vorausgesetzt Du hast die AU nach dort übersandt.