Geldstrafe bei Arbeitsverweigerung?

6 Antworten

Abmahnung, dann Kündigung und eventuell Schadensersatzforderung.

Es kann überhaupt keine Person, die keine hoheitlichen Rechte hat, wie Poilizei, Staatsanwalt oder ein Richter, eine Geldstrafe, Bussgeld oder Verwarnungsgeld verhängen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe festsetzen. Das muss aber im Arbeitsvertrag geregelt, und mit einer Betriebsvereinbarung auch abgesegnet sein.

Wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde, dürfte eine Geldstrafe wohl nicht anfallen. Wohl aber Schadenersatzforderungen. Natürlich kann eine fristlose Kündigung mit allen Konsequenzen (Sperre Arbeitsamt) erfolgen.

Der AG kann deinen Lohn einbehalten, dich abmahnen, ggf sogar fristlos kündigen