Vaterschaftsanerkennung als Minderjähriger gesetzlich gültig?

9 Antworten

Was müsste man tun?

Hier ist ganz dringend ein Anwalt für Familienrecht hinzuziehen.

Es gibt im wesenlichen zwei Ansatzpunkte die zu verfolgen sind. Zum einen wäre die Vaterschaft anzufechten, zum Anderen zu prüfen ob gegen den Vormund Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

Für die Anfechtung ist entscheiden, wann er von den Gründen erfahren hat, die gegen eine Vaterschaft sprechen.


Wie hoch stehen die Chancen, dass man diese unterschriebene Urkunde als Nichtig ansehen kann.

Schwer zu beurteilen. Für eine Angriff auf die Urkunde selbst kommt es darauf an, ob der Betreute in diesen speziellen Fall als geschäftsunfähig anzusehen ist. Falls ja, hätte es der Zustimmung des Familiengericht bedarft.


hepla  03.04.2016, 18:24

Er könnte auch mal das Jugendamt fragen, das ist kostenlos.

Grundsätzlich glaube ich nicht, das hier jemand "genötigt" wurde. Wenn die Mutter behauptet, er (und nur er) ist der Vater, dann wird er im Rahmen der Beistandschaft vom Jugendamt gebeten, die Vaterschaft urkundlich anzuerkennen. Sein Vormund im Jugendmat an Eltern Statt stimmt dem zu, weil er ja nichts gegenteiliges behauptet hat. Die Mutter stimmt dem zu und die Urkunde und damit die Vaterschaft ist wirksam.

Wenn er damals Zweifel hätte, hätte er das vorbringen müssen und die Unterschrift verweigern sollen. Das wird normalerweise auch vom Jugendamt belehrt vor Unterschrift, auch die Vaterschaftsanfechtung mit den Zweifeln und der zwei-Jahres-Frist, das gerichtlich geltend zu machen.

Wenn er nicht unterschrieben hätte hätte es ein Gerichtsverfahren mit Gutachten (Vaterschaftstest) gegeben. 

Er kann jetzt auch noch die biologische Vaterschaft klären lassen, freiwillig oder über Gericht. Dann kann (wenn die Frist nicht um ist) immer noch die Vaterschaft anfechten.

Wenn das Kind wirklich nicht von ihm ist ist auch noch nicht alles verloren, dann kann das KIND die Vaterschaft anfechten. Wenn die Muter den richtigen Vater noch weiss kann der dann anerkennen oder via Beistandschaft und Gerichtsverfahren festgestellt werden. Von dem kann mann sich die fälschlicherweise geleisteten Unterhaltszahlungen dann zurück holen, wenn von dem Mann was zu holen ist. Dazu wäre dann wohl aber ein Anwalt ratsam. Alles andere geht gänzlich ohne Anwalt, da bei Abstammungssachen kein Anwaltszwang (anders wie im Unterhaltsverfahren) herrscht.

autmsen  21.04.2016, 23:45
@hepla

Auch hier, hepla, blendest Du die besonderen Umstände aus und unterstellst Vorgänge von denen Du keine Kenntnis hast die aber mit einigem Recht darauf schließen lassen dass mehr als ein bisschen im Leben des jungen Menschen sehr schief gelaufen ist. 

Arme kleine Menschen mit sehr geringem Selbstwert haben es nötig auf hilflose und schwache Menschen noch einzudreschen. 

Hier auf GF geht es tatsächlich darum Rat zu geben. Ist es einem Menschen nicht möglich sachkundigen Rat zu geben empfiehlt es sich die Finger von den Tasten zu lassen. 

Hallo, ein "nehmen wir mal an" ist doof.

Wenn dein Freund ein Problem mit seinem Kind hat, dann sollte er schreiben. Dass du dich da einmischst finde ich zwar verständlich, aber geht dich eigentlich nichts an. Er ist für das verantwortlich, was er tat oder unterließ (Sex zu haben ohne zu verhüten) (zu unterschreiben ohne sich durch einen Test absichern zu lassen) oder rechtzeitig Klage zu erheben oder mit der Mutter und v.a. dem Kind (keinen) laufenden Umgang zu pflegen.

Es ist sein Kind und du bekommst einen gebrauchten Mann mit Anhang. Das sollte dir klar sein. Das Kind wird immer vor dir stehen. 

Dass du auf die Unterhaltszahlungen, die er ans Kind leisten müsste, verzichten musst ist auch klar. Insoweit also verstäündlich, das dich das betrifft, wenn dein Freund kaum Geld haben wird und "dauernd" Post vom Jugendamt bekommt. Jedes Jahr steigt der Betrag  (ca.) und ab 6 und ab 12 muss er dem Kind mehr löhnen...

Alle zwei Jahre muss er sein Einkommen vorlegen, wenn er wenig verdient im "Mangelfall" auch jährlich.

Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien kannst du dich auf "Besuch" einstellen, wenn er normalen Umgang mit dem Kind pflegt. Das sind auch wieder "Bespaßungskosten" die Euerem Haushalt abgehen, evtl. noch Farhtkosten zum Abholen...

Wenn ihn die Sachen nicht interessiert musst du dich auf Lohnpfändungen oder Gerichtsvollzieherbesuche einstellen, evtl. auch auf ein Strafverfahren, wenn er sich vor den Zahlungen "drücken" will. Da müsstest du mit ihm durch...

Zahl auf keinen Fall seine Unterhaltschulden oder Strafen! Er soll arbeiten gehen, für sein Kind, Dich und für sich selber natürlich auch.


Wenn ihr ein gemeinsames Kind (oder dann mehrere) haben werdet, müssen die Zahlungen dem Alter der Kinder gemäß aufgeteilt werden, oder er muss noch einen Nebenjob machen, wenn es nicht reicht.

Also weniger Zeit und noch weniger Geld für Euch, wenn ihr es dringend braucht.

Natürlich kann man sagen, einem 17-Jährigen ist so was nicht klar. Aber dazu gabs vor der Unterschrift eine Belehrung und der Vormund hat ja auch zugestimmt. Der wird das ja auch besprochen haben mit seinem 17-jährigen Mündel.

Wenn er die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung oder des privaten Tests oder der biologischen Vaterschaftsklärung nicht gehen will ist das seine Entscheidung.

Und wenn er das KInd nicht sehen wollte und sehen will ist das auch sein Bier, schade, aber zeigt doch auch was vom Charakter eines Menschen.

Und wie ist das nun mit den Unterhaltszahlungen?

Das wirst du dann akzeptieren oder gehen.

Sorry wenn das hart klingt. Aber Kind ist Kind.



autmsen  21.04.2016, 23:41

1. schadet sorgfältiges Lesen in diesem Fall vor öffentlicher Blamage denn von einem Freund ist in der Erklärung keine Schreibe.

2. ist durchaus nicht in jedem Fall zu unterstellen dass ein 16-Jähriger der gerade aus sicherlich keinen nichtigen Gründen aus seiner Familie entfernt wird weiß Was er tut. - Gut. Das Kind wäre dann trotzdem da und im Falle es handele sich um den Vater wäre die Unterhaltsfrage dann aber unter diesem Gesichtspunkt abzuklären.

3. blendest Du die Möglichkeit der Nötigung durch den gesetzlichen Vormund aus. So weit ich erinnere gibt es dazu mindestens ein Urteil. 

Es ist also allgemein ratsam den Textinhalt zu verstehen und nur dann zu antworten wenn alle aus dem Erklärungstext sich ergebenden Themen bekannt sind. Möchte ich Dir für die Zukunft raten. 

hepla  23.04.2016, 21:34
@autmsen

1. Natürlich ist "von einem Freund ist in der Erklärung keine Schreibe". Da die Schreiberin weiblich ist wird "nehmen wir mal an" aber - nehme ich mal an - ihr Freund sein, für den sie sich informiert.

2. deshalb muss der gesetzliche Vertreter der Vaterschaftfeststellung ebenfalls zustimmen

3. "vom Jugendamt gedrängt" heißt nicht vom Vormund gedrängt.

"Möchte ich Dir für die Zukunft raten."

Ab dem Zeitpunkt, da Zweifel an der Vaterschaft aufkommen, kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren eine "Vaterschaftsanfechtung" eingeleitet werden. 

Hat ein Betroffener diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, besteht die "rechtliche" Vaterschaft und damit verbundene Unterhaltspflicht weiter, auch wenn der rechtliche Vater nicht der leibliche sein sollte.....

autmsen  21.04.2016, 23:47

DFgen,

bei allem Respekt ist im vorliegenden Fall allerdings durchaus die Fragestellung der Nötigung unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse des minderjährigen Vaters zu berücksichtigen. In einem solchen Fall kann die Fristfrage juristisch anders betrachtet werden. 

man müsste vielleicht mal einen vaterschaftstest machen - dann wäre man auf der sicheren seite: vater ja oder nein

maja11111  13.03.2016, 11:26

dazu benötigt man kontakt zu einem anwalt, dann muss ein gerichtsverfahren eingeleitet werden und es bedarf selbst im privaten noch immer zustimmung der mutter. wie geht das wenn man seit jahren alle pflichten meidet und sich überhaupt nicht um kind kümmert.

Besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, mit dem kannst du zum Anwalt gehen. Sofern Du nicht gut verdienst.

Es gibt eine Frist, 2 Jahre, nachdem die erste Vermutung auftauchte, dass man nicht der Vater ist, muß die Vaterschaft angefochten werden.

Passiert das nicht, hat man die Vaterschaft anerkannt, auch wenn man nicht der Vater ist.

Aber - es gibt ganz viele Väter, die behaupten, das Kind sei nicht von ihnen.

Lassen aber seltsamerweise keinen Vaterschaftstest zu.

Was meinst du, warum die das machen?