Schweigepflichtentbindung müssen beide Eltern unterschreiben?
Hallo, es geht um folgendes
die Mutter eines Kindes im Alter von 2 Jahren muss eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben sie ist mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen und war auch nicht verheiratet oder verlobt mit ihm das Sorgerecht haben beide Eltern da die Mutter eine Schweigepflichtentbindung für die Hilfe von dem Träger ich nenne jetzt mal keine genauen Namen aber es handelt sich ja meist um Diakonie, Caritas oder Lebenshilfe usw., die vom Jugendamt gestellt wurde, unterschreiben soll dar sie dazu gedrängt wird/wurde diese hat die Mutter auch unterschrieben jedoch betont, dass der Kindsvater doch auch zustimmen müsste, oder nicht? Daraufhin wurde nur gesagt dies sei jetzt so und ende die Frage ist Hauptsächlich dürfen das Jugendamt und die Hilfe die gestellt wurde dies Verlangen und muss der Vater auch unterzeichnen oder reicht die Unterschrift der Mutter aus, wenn beide das Sorgerecht haben somit sind wir bei der 2ten Frage, wenn dies z. B. nicht ok wäre, das beide Unterschriften dafür nötig gewesen wären, kann die Mutter oder der Vater dagegen rechtlich vorgehen, auch wenn die Mutter allein unterschreiben durfte die 3te Frage ist was könnten die Eltern tun, wenn sie z. B. nicht einverstanden sind das Jugendamt oder die Hilfe die Dokumente bekommt bzw. die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen ohne das man ihnen droht das Kind wegzunehmen oder sonstige es ist nichts Schlimmes was mit dem Kind ist, also, falls hier einige fragen ob Kindesmisshandlung vorliegt usw. dann ist der Arzt ja verpflichtet dies zu melden es geht ums allgemeine
2 Antworten
Wenn das nur eine allgemeine Hilfe ist, dann würde ich den Teufel tun und eine Schweigerechtsentbindung unterschreiben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Jugendamt das gefordert hat, wenn da keine Fragen bestehen.
Das Jugendamt braucht auf alle Fälle auch die Zustimmung vom Vater.
Der kann sonst den Arzt wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen anzeigen.
Nein. Du hast die Frage von vornherein falsch aufgezogen, tut mir leid :)
Die Mutter kann jeden von der Verschwiegenheitspflicht über ihre Geheimnisse entbinden. Wer sonst?
Der Vater kann jeden von der Verschwiegenheitspflicht über seine Geheimnisse entbinden. Wer sonst?
Wenn der Träger nun Informationen mit Hinz und Kunz austauschen geht, kann die Mutter sich darüber nun nicht mehr beklagen. Sie hat doch entbunden!
Der Vater kann es natürlich nach wie vor.
Aber Praxistipp: lass das Genörgel und Gemecker. Das bringt nix. Wenn es was soll, dann stellt man eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Genörgel macht nur schlechte Laune.
Es geht hier aber um das Kind.
Von den Eltern will niemand eine Schweigerechtsentbindung.