Unterhalt, freiwillig von Vater. Müssen wir ein Formular selbst schreiben? Ist das gültig?

6 Antworten

Du kannst das schon schriftlich festhalten, aber besser ist immer, eine Vereinbarung beim Jugendamt zu machen und dich dort beraten zu lassen.

Wenn du weitere Sozialleistungen (z.B. alg2) beziehen willst, dann wirst du mit der Vereinbarung aber ein Problem haben, weil es nicht der Mindestunterhalt ist und das wird das Jobcenter so nicht einfach anerkennen, sondern die wollen wissen, ob nicht mehr Unterhalt zu bekommen ist und ob er nicht Betreuungsunterhalt fuer dich zahlen muss.

Von daher ist es auch besser, das ueber das Jugendamt zu regeln, wenn die feststellen, dass der Mindestunterhalt nicht zu bekommen ist, dann erkennt das das Jobcenter auch an.

Auf alle Faelle sollte das Geld auf das Konto einbezahlt werden, alles andere riecht sehr verdaechtig nach Betrug und Verschleierung und ueber kurz oder lang kannst du dann Aerger bekommen. Nur ueber das Konto hat jeder den entsprechenden Nachweis, wann und was bezahlt wurde.

150€ sind nicht der Mindestunterhalt, der liegt bei 225€. Dir ist es gesetzlich nicht erlaubt, auf Unterhalt zu verzichten.

Wenn der Vater aber nicht so viel verdient, dann kann es sein, dass er nicht zahlen muß.

Aber das solltet ihr das Jugendamt errechnen lassen, alles andere ist beim Jobcenter nichts wert.

Richte doch einfach beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft ein, die errechnet den genauen Unterhalt kostenlos für Dich.

Was er dann tatsächlich zahlen muß, dies kann er dir bar oder per Überweisung zahlen, das ist schnurz.

150€ sind ja wohl ne bodenlose Frechheit!

Geh zum Jugendamt und informiere Dich darüber, was Dir und vor allem dem Kind zusteht, die stellen Dir eine dann eine Familienhilfe und die hilft Dir auch mit den Anträgen vom Jobcenter

Mein dringender Tipp:

Schütze dich und dein Kind und lasse alles! über das Jugendamt laufen. Sonst bist du in wenigen Monaten/Jahren die Leidtragende. Du unterschreibst etwas und der Vater benutzt es gegen euch.....

Das rate ich dir als Mann!

nanadann  30.12.2014, 23:20

was auch immer er unterschreibt ist nur solange bindend, wie sie damit einverstanden ist oder wie sie keine sozialen leistungen bezieht. spätestens dann wenn sie soziale leistungen will, werden die ihm erklären wie der hase läuft und wo seine finanziellen pflichten liegen.

bei der selbständigkeit, wird er wohl unter umständen noch selber leistungen beziehen.

Ursusmaritimus  31.12.2014, 06:49
@nanadann

....wenn alles so einfach wäre. Man unterschreibt etwas und es bindet nur solange wie es einem gefällt!