Unterhaltsurkunde- Notar oder Jugendamt? Folgen?
Mein Lebensgefährte soll aufgrund schriftlicher Aufforderung seiner Exfrau unverzüglich beim Jugendamt eine Unterhaltsurkunde anfertigen lassen. Schon mehrmals haben wir gelesen, dass eine Unterhaltsurkunde nicht zwingend beim Jugendamt gemacht werden muss, und eine Ausstellung der Urkunde auch bei einem Notar möglich ist, was oft auch empfohlen wird. Warum? Und muss die Mutter der Kinder damit einverstanden sein, oder liegt es beim Unterhaltszahler, wo er die Urkunde anfertigen lässt? Und was genau sind die Folgen einer solchen Urkunde? Und wie leicht kann der Vater diese wieder ändern lassen?
4 Antworten
sobald sich beim Vater die Lebensumstände dahingehend ändern z.B. Arbeitslosigkeit kann diese Urkunde geändert werden. Zur Düsseldorfer Tabelle wirkt zum Teil Selbstbehaltsgrenze. Heutzutage schreibt man in solchen Dokumenten keinen festen Betrag sondern Hinweis auf Düsseldorfer Tabelle und Lebensumstände. Der einzige Vorteil den diese Urkunde dann noch hat ist dass schneller Lohnpfändung erreicht wird ansonsten ist es nur bedrucktes Papier
es reicht der Begriff "nach aktueller Düsseldorfer Tabelle" da diese vom bereinigten Netto des Unterhaltsleistenden angesetzt wird, Sollte Arbeitslosigkeit eintreten wird dieses Netto bei ALG 1 später ALG2 ( Harz 4 ) als Richtwert benutzt
bei Jugendamt ist es kostenlos, beim Notar müsst ihr für die Urkunde bezahlen. Ändern kann man die Eintragungen nciht so einfach da es ja per Gericht beschlossen wurde. Deshalb braucht man für eine Änderung auch wieder einen Gerichtsbeschluss
ändern kann die urkunde nur das gericht,es wurde ja ein urteil gesprochen.ja wenn die urkunde das jugendamt veranlasst ist es kostenlos,notar kostet haufen kohle
Warum? Genau mein Gedanke. Warum soll Notar besser sein? Geld wird der ja wohl kosten. Jugendamt kostet nichts. Und die Leistungen? Sind schon viele reingefallen bei Immobiliengeschäften, die da irgendwelche Erwartungen an den Notar hatten und dann heißt es hinterher, der Notar beurkundet halt das, was er beurkunden soll.
Wenn das Geld nicht mehr reicht, wieder hingehen zum Jugendamt und versuchen, eine Änderung herbeizuführen. Wenn es das Jugendamt für richtig hält und auch die Gegenseite überzeugen kann . . .
Ansonsten klagen.
Da wir mit dem Amt bisher keine guten Erfahrungen gemacht haben, zieht es uns eher zum Notar.
Steht in einer solchen Urkunde lediglich der Begriff "Düsseldorfer Tabelle", oder muss die Einstufung in Prozent angegeben werden? die Einstufung kann sich ja aufgrund einer Verdienständerung auch wieder ändern........