Plötzlich enormer Unterhaltsrückstand?

10 Antworten

Gehe persönlich zum Jugendamt hin und bitte um die Aufstellung des Unterhaltsrückstandes. Telefonisch ist immer ungünstig.

Dein erstes Kind bzw. die Kindsmutter hat sicherlich bis zum 12. ten Lebensjahr Unterhaltsvorschuss bekommen und dieses fordern sie von Dir zurück.
Beim Unterhaltstitel wird aber auch darauf aufmerksam gemacht, das Du ein Recht hast den Titel zu ändern, sobald sich Dein Einkommen um 10% mindert. Pflicht sogar wenn Dein Einkommen sich um 10% erhöht hätte.
Das hast du leider versäumt, ob das jetzt zu Deinem Ungunsten ausfällt kann ich Dir aus eigener Erfahrung allein nicht sagen.

Alle 2 Jahre hat die Kindsmutter ein Anrecht auf eine Neuberechnung.

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich alle Schreiben seitens des Jugendamtes, Unterhaltstitel und Deine Gehaltsabrechnungen bzw. Einkünfte bei einem Anwalt vorlegen. Der kann Dich sicherlich besser beraten.

Du warst über Jahre hinweg nicht leistungsfähig. Daher hat das Jugendamt Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Dieses Geld holen die sich natürlich von dir zurück.

Allerdings solltest du auf eine genaue Aufrechnung bestehen. Einfach eine Summe hinzuschreiben reicht natürlich nicht.

Für die Frage nach Unterhaltsrückständen kommt es darauf an, wie der Unterhalt tituliert wurde. Ganz wichtig ist hierbei, das im Falle von fehlender Leistungsfähigkeit der Titel entsprechend angepasst wird. Werden die Titel nicht angepasst, dann gelten diese weiter auch wenn materiellrechtlich kein Unterhalt geschuldet wird. Gibt es keine Titel oder wurden diese richtig angepasst, dann laufen keine Rückstände auf, da im Falle von fehlender Leistungsfähgikeit kein Unterhalt geschuldet wird.

Nach einer Telefonischer Rückfrage wurde mir gesagt das wäre so und das Programm hätte das so ausgerechnet.

Was irgendwelche Programme ausrechen ist hingegen komplett irrelevant.

Es existiert ein Urkunde über den festgesetzten Kindesunterhalt aus dem Jahre 1998, wie Du schreibst. Eine solche Urkunde hat dieselben Wirkungen wie ein Gerichtsurteil. Derjenige Betrag, den Du seit 1998 aufgrund dieser Festsetzung hättest zahlen müssen, minus dem, was Du tatsächlich gezahlt hast, ergibt den Rückstand. Das ist erst mal richtig so. Erst mal. Denn es gibt zweierlei zu bedenken: Erstens: Wenn Du alle die Jahre nicht zur Rückstandszahlung aufgefordert wurdest, sind die Unterhaltsansprüche verwirkt. Bei Dir kommt ja offenbar noch hinzu, dass Du nicht nur nicht aufgefordert wurdest, sondern dass das JA ausdrücklich festgestellt hat, dass Du nicht zahlungsfähig bist. Schreibe das JA an und berufe Dich auf diese Verwirkung. Sie sollen Dir schriftlich bestätigen, dass kein Rückstand mehr geltend gemacht wird (oder höchstens ein viel geringerer aus der letzten Zeit), anderenfalls drohst Du eine so genannte "negative Feststellungsklage" an. Mit einer "negativen Feststellungsklage" kann man beim Gericht beantragen, festzustellen, dass eine angebliche Schuld nicht besteht. Zweitens besteht bei einer Jugendamtsurkunde die Möglichkeit, diese auch rückwirkend zu ändern, sie also herabsetzen zu lassen. Dazu müsstest Du allerdings für die Vergangenheit Deine Einkommenssituation nachweisen können sowie nachweisen, dass es Dir seit 1998 nicht möglich war, mehr zu verdienen. Da das schwierig ist, dürftest Du mit der Einrede der Verwirkung mehr Glück haben.

so plötzlich können keine Schulden auflaufen; das sind deine Nichtgezahlten Unterhaltsbeiträge. Das Amt ist in Vorleistung getreten. Die Summe must schon zurückzahlen; die Modalitäten klärst am besten mit dem Amt. Eine genaue Aufstellung steht dir zu.