Jugendamt oder Anwalt? Was ist besser? (Vaterschaft)

7 Antworten

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Da du den Prozess über das Jugendamt kostenlos führen kannst, müsstest du einen Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlen. Wenn du dir das leisten kannst, kannst du dir natürlich auch einen Anwalt nehmen.Wenn du ihn bezahlst, wird er selbstverständlich auch bereits vor der Geburt für dich tätig.

Menuett  24.04.2014, 14:16

Das ist falsch. Sie muß nicht zum Jugendamt, Beratungsschein und Verfahrenskostenhilfe kann man trotzdem in Anspruch nehmen. Es gibt keine Verpflichtung zum Jugendamt zu gehen.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 25.04.2014, 14:51
@Menuett

ehrlich?????? ein Funken Hoffnung sprüht grade in mir :)))

DAS WILL ICH genauer wissen ... erzähl mal

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 13:49

Nein tut mir Leid, sehe es grade du hadt Recht. Ich kann ja keinen Schein holen da das Jugendamt ja kostenlos agiert.

Finde ich aber blöd, da ich denke dass das Jugendamt sich ja nicht nur für meine Rechte einsetzt buw. Auch den kv über seine Rechte berät und das find ich schonmal doof... sondern auch für die des Vaters... Was ein Anwalt an dieser Stelle nicht tun würde, ein anwalt würde sich nur für mich einsetzen... Naja deutschland halt ^^

Menuett  24.03.2014, 17:54
@AntwortRetter93

Das Jugendamt setzt sich rein für das Kind ein, nicht für die Eltern.

Und die Beistandschaft redet garantiert nicht von Rechten des Vater bei der gemeinsamen Sorge.
Das ist nicht der Job der Beistandschaft, da müßte er zum sozialen Dienst.

Übrigens kannst Du Dir auch einen Schein holen, es besteht kein Zwang sich an die Beistandschaft des Jugendamtes zu wenden.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 13:42

Nein ich bekomme einen Beratungsschein da ich Azubi bin, muss also nichts selbst zahlen. Wollte es halt wissen, da ich eher tendiere zum Anwalt zu gehen, da das Jugendamt nicht so hinter mir steht wie ein Anwalt.

Das Jugendamt kann zwar vor der Geburt "tätig werden", aber es kann den Kindsvater nicht zwingen, die Vaterschaft anzuerkennen, solange sie nicht durch einen Vaterschaftstest festgestellt wurde.

Hat der Vater dann die Vaterschaft anerkannt, so hat er "automatisch" das Umgangsrecht mit seinem Kind. (Das beruht auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mir beiden Eltern" nach § 1684 des BGB.) Dies bedarf weder eines Antrags noch einer "Verhandlung".

Als leiblicher Vater hat er ebenfalls Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Dieses kann er beim Familiengericht beantragen und es darf ihm - auch gegen deinen Willen - nicht mehr verwehrt werden (seit Mai 2013), wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet ist.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 12:02

Ja das weiss ich, aber das weiss er nicht und bevor ihm es niemand sagt wird er es auch nicht herausfinden weil er sowieso zu blöd ist sich zu informieren, er weiss nichtmal dass er mir 6 wochen vorher und acht wochen nach der geburt unterhalt schuldet und hat nichtmal ins gesetz geguclt als ich ihm das gesagt habe, also von alleine wird er sich definitiv nicht informieren.

Und das ist es, das jugendamt informiert ihn ohne dass er fragt, mein anwalt nicht!

DFgen  24.03.2014, 12:31
@AntwortRetter93

Selbst wenn er deiner Ansicht nach "zu blöd" ist, sich vorher zu erkundigen, wird er es spätestens dann tun, wenn "die Luft brennt", er sich mit den Konsequenzen einer Vaterschaft vertraut machen muss......

Möchtest Du denn, dass er nur über seine Pflichten informiert wird, nicht aber von seinen Rechten erfährt? Wenn er der Vater deines Kindes ist, wirst Du dich mindestens in den nächsten 18 Jahren mit ihm "auseinandersetzen" müssen...

"... er weiss nichtmal dass er mir 6 wochen vorher und acht wochen nach der geburt unterhalt schuldet und hat nichtmal ins gesetz geguclt ...."

So ganz auf der Höhe scheinst Du auch nicht zu sein, was deinen Unterhaltsanspruch betrifft......

Vor der Geburt geht sowieso nix. Auch das Jugendamt kann keine Vaterschaftsanerkennung durchsetzen, auch kein Gericht, solange das Kind nicht geboren ist. Dann mußt du beim Standesamt, beim erstellen der Geburtsurkunde den Vater angeben - erst dann, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, kann man die gerichtlich feststellen lassen. Das kann man mit Anwalt oder Jugendamt machen.

Eine Vaterschaftsanerkennung bevor das Kind geboren ist, ist unmöglich. Auch nicht, wenn sie freiwillig und gern geleistet wird.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 13:17

§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft (1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird. (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. (3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. (4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

ABSATZ 4 :)

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 13:13

Schau mal im gesetz nach :) eine freiwillige Anerkennung ist bereits vir der geburt möglich, da mir 6 wochen vor der geburt unterhalt zustehen :)

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 13:11

Doch das Jugendamt wird befeits vor der geburt tätig und drängt ihn buw. Rät ihm, die anerkennung zu unterschreiben... Da er sonst alle gerichtskosten einschliesslich vaterschaftstest zahlen muss Natürlich weiss ich dass eine gerixhtliche anrrkennung erst nach der geburt gemacht werden kann

bei der Feststellung der Vaterschaft kann Dir ein Anwalt auch nicht mehr helfen als das Jugendamt. Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, wird er gerichtlich gezwungen einen Vaterschaftstest zu machen und dann stellt sich die Wahrheit heraus. Das Jugendamt steht in diesem Fall genauso hinter Dir, wie es auch ein Anwalt machen würde, den sie sind sehr daran interessiert, den Vater zur Kasse zu bitten, damit nicht noch der Staat zu Leistungen herangezogen werden muss.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 09:06

Ja aber das Jugendamt wird ihn beim Gespräch noch auf andere sachen hinweisen... Wie zb das Umgangsrecht oder Sorgerecht... Und genau das müsste er dann selbst herausfinden wenn die sache übern anwalt laufen würde...

DFgen  24.03.2014, 11:54
@AntwortRetter93

Du solltest davon ausgehen, dass er sich über seine Rechte informieren wird, sobald er vom Jugendamt "eingeladen" wird - oder ein Anwalt ihn anschreiben würde.....

Wenn du viel Geld hast, kannst du natürlich einen Anwalt beauftragen. Das kannst du vor der Geburt tun, nur da wird er nichts erreichen können, ein Test kann man ja nunmal erst nach der Geburt machen.

Schneller und umsonst geht es mit dem Jugendamt, die Klagen im Namen des Kindes und es kostet dich keinen Pfennig, sofern du eine Beistandschaft beantragst.

Natürlich ist es immer gut das Jugendamt auf seiner Seite zu haben (wie du es ausdrückst) aber lass dich da nicht täuschen, das JA steht niemals auf Seite der Mutter oder Seite des Vaters, sie stehen immer auf der Seite des Kindes und werden darauf hin arbeiten das beide Elterteile fürs Kind da sein können und der Vater auch das geteilte Sorgerecht erhält, sowie Umgang mit dem Kind.

Wie ist den deine Vorgeschichte? Warum will er nicht anerkennen?

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:04

Jap genau, nur wenn man Geld hat xD

Naja ich finde es sowieso nicht richtig dass der Staat über mein Kind entscheiden darf, was dem Kindeswohl gefährdet und was nicht, vor allem Wenn man den Vater des Kindes nicjt kennt, um diesen kennenzulernen muss man ihn beobachten.

Wenn das Jugendamt mal mit ankündigung nach hause kommt kann jeder einen guten Eindruck machen, und das ist so falsch an diesem System.

Naja trotzdem danke für die Antwort

PBmemorys  07.04.2014, 11:10
@AntwortRetter93

Ja genau, die kennen den Vater nicht, können ihn nur in kurzen Gesprächen beurteilen und wissen Vieles nicht. Die berufen sich auf das recht des Kindes auf beide Elternteile, egal ob gut fürs Kind oder nicht. Du darfst das Kind kriegen, aber fast nix selbst entscheiden.

Andererseits werden sie dich fragen was dich dazu bewogen hat mit so einem furchtbaren Menschen ein Kind zu zeugen...die Frage ist ja auch berechtigt, denn er wird wahrscheinlich über dich auch nicht gerade gut reden...wer soll da wem glauben. Es bleibt immer schwierig. Deshalb ist es am besten du findest einen Mittelweg mit dem Kindsvater.