Mutter/ Kind wollen Unterhalt von Volljährigen nicht berechnen lassen - vor Gericht immer Verlierer?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Titulierung kann bei jedem Notar vorgenommen werden.

Jedoch:

Das volljährige Kind hat seinen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach darzulegen. Hierzu gehören auch die Einkommensnachweise des anderen Elternteils. Denn nur so ist ja die Berechnung überhaupt erst möglich.

Wenn kein Unterhaltstitel existiert, würde ich erst einmal die Forderung abwarten.

Merke: Dein Ansprechpartner ist nur das Kind.

Kind und Kindsmutter sind aber völlig überzeugt, dass nur das Einkommen des Vaters relevant ist und lassen sich davon durch nichts und niemanden abbringen. Ihr Anwalt bläst ins selbe Horn und hat eine viel zu hohe Forderung (nur berechnet nach dem Lohn des Vaters) gestellt - Forderung ist also da - und droht mit gerichtlichen Konsequenzen, wenn der Kindsvater die geforderte Summe nicht zahlt. Das Kind möchte über das Thema nicht sprechen und verweist auf den Anwalt. Da der Kindsvater auf eine richtige Berechnung besteht und die bestehende Forderung definitiv nicht in der Höhe zahlen wird, wird es wohl vor Gericht gehen. Und da kann man dann wohl nur hoffen, dass der/die Richter/-in einen guten Tag hat und nach den geltenden Gesetzen entscheidet - und in das Urteil mit einfließen lässt, dass das Kind ohne Umweg übers Jugendamt sofort vor Gericht gezogen ist - mit einer falschen Forderung. Der Kindsvater sollte wohl anfangen mit beten.

@xMirandax

dass das Kind ohne Umweg übers Jugendamt sofort vor Gericht gezogen ist -

Jugendamt??

Was hat das Jugendamt damit zu tun. Wenn das Kind volljährig ist, dann hat das JA allenfalls noch eine beratende Funktion, mehr nicht.

Wenn der Unterhaltsrechtigte mutwillig vor Gericht zieht, obwohl der Unterhaltspflichtige zahlungsbereitschaft signalisiert, dann hat er auch die Kosten, zumindest den allergrößten Teil daran zu tragen.

Das weiß auch der Anwalt. Es ist ja durchaus möglich, dass hier versucht wird das Beste für seinen Mandanten herauszuholen und dieser sich durch die "Drohung" einschüchtern lässt.

Ein Richter muss sein Urteil begründen. Wenn dieses nicht den gesetzlichen Grundlagen entspricht, dann riskiert er eine Berufungsverhandlung in der sein Urteil vom OLG einkassiert wird. Daher muss er im Urteil alle genannten Fakten berücksichtigen. Dazu zählt nunmal das Einkommen beider Eltern, nicht nur das des einen Elternteils.

Er muss sich bei seiner Entscheidung an die unterhaltsrechtlichen Leitlinien halten. Dazu gehört auch der wohnwerte Vorteil.

Nein, so einfach, wie du das befüchtest, läuft sowas nicht. Jedoch solltest du darauf achten niemal einen Vergleich einzugehen, der nicht eindeutig zu deinem Vorteil ist.

Du bzw. der KV kannst ja eine Titulierung über den zweifelsfreien Unterhaltsbetrag deienrseits machen. Falls dann noch geklagt wird, ist der Streitwert deulich geringer. Vielleicht beruhigt dich das ja ein wenig.

@Eifelmensch

Der KV war beim Jugendamt. Auskunft dort: Sie berechnen den Unterhalt bis 21, aber der Berechtigte muss das schon selber beantragen. Er hat die Unterlagen (Antrag, Hinweise, Formulare etc.) von dort mitbekommen und dem Kind vorgelegt ... wurde ignoriert.

Aber viel wichtiger: Was meinen Sie mit Titulierung über den zweifelsfreien Unterhaltsbetrag? Kann der KV von sich aus selber zum Familiengericht gehen und sagen 'Ich möchte einen Unterhaltstitel für mein Kind, bitte berechnen Sie das'? Wer zahlt das dann? Sehen Sie, er ist zahlungswillig, das ist nicht das Problem - nur die Berechnung (die grundsätzliche, nicht die einzelnen Positionen wie Wohnwert etc.) ist unter den Parteien strittig. Und nur weil das Kind genug Geld für einen Anwalt hat, heißt das nicht, dass der KV das mal so schnell aus der Portokasse zahlt. Besonders nicht vor Weihnachten und zum Jahresanfang, wenn alle Jahresrechnungen eintrudeln.

@xMirandax

Eine Titulierung (über den unstrittigen Betrag) kann man bei jedem Notar vornehmen lassen. Eventuell auch beim Jugendamt, ich weiß aber nicht, ob die auch bei volljährigen Kindern titulieren.

Wenn die Gegenseite dann mehr fordert, ist das Kostenrisiko minimiert. Die Kosten werden dann anteilsmäßig verteilt.

Wird bspw. 20 % der Forderung der Gegenseite anerkannt, dann müsste die Gegenseite 80% der Gerichtskosten zahlen. Sie 20%.

hier würde ich mir einen guten Rechtsanwalt nehmen und das dann regulär über das Familiengericht abklären lassen. Somit wird die Mutter dann auch gezwungen sich den Gesetzen zu beugen und hier kann dann auch kein Jugendamt sich weiterhin einmischen.

Auf der anderen Seite ist der Vater verpflichtet soweit das Kind noch bei der Mutter wohnt, solange Unterhalt zu zahlen wie die Ausbildung geht. Maximal bis zum 25.Lebensjahr meine ich. Ferner kann der Vater auch direkt dann dem Kind den Unterhalt zahlen und nicht mehr der Mutter, sollte es in Ausblidung sein.Das steht dem Kind sogar zu, ebenso wie das Kindergeld was die Mutter wohl für sich beansprucht.

Viele Kinder wissen das leider nicht und die Väter ebenso.

Vielleicht kann man auch dem Kind ein eigenes Konto einrichten und den Unterhalt dann monatlich darauf einzahlen, wäre ja auch ne Möglichkeit und die Ehefrau wird schön doof schauen.

Aber das weis auch der zuständige Rechstsanwalt den sich dein Kumpel unbdingt an die Seite holen sollte.Alleine schafft man schlecht gegen solche Geschütze aufzufahren und kämpft gegen Windmühlen.

Viel Glück und wer braucht so ne Frau? Da kann er doch froh sein bei soviel Egoismus, aber er soll bitte an das Wohl seines Kindes denken.

Anwalt hat gesagt, dass er ein Gerichtsverfahren immer 'verlieren' würde, weil es einzig und allein um die Titulierung des Anspruchs geht, nicht darum, dass er eigentlich schon zahlt und ob das ausreichend ist. Oder der Gegneranwalt nicht rechnet, sondern mit fadenscheinigen Begründungen erklärt, die Mutter würde Naturalunterhalt und Taschengeld leisten und müsste somit nicht zur Berechnung heran gezogen werden. Eine private Anwort durch den Vater hat der anwalt ignoriert und mit gerichtlicher Geltenmachung gedroht. Nun muss der Vater wohl in den sauren Apfel beißen und 'hunderte' anwaltliche Gegenschreiben bezahlen und den Unterhalt runter feilschen.

Unterhalt direkt an Kind zahlen geht nicht, denn Kind weigert sich, sich ein eigenes Konto einzurichten. Weil die Mutter das nicht will. Außerdem trägt es die Entscheidung der Mutter, dass der Vater anwaltlich belangt werden muss.

Abklären durch Familiengericht heißt, der Vater muss dann die Gerichtsverhandlung bezahlen. Oder nicht? Unter welchen Umständen eventuell nicht? Gab es schon mal einen ähnlichen Fall?

@xMirandax

mein stiefsohn musste gerichtskosten und den gegenanwalt bezahlen weil er verloren hat. er war auch der meinung das ihm noch unterhalt zu stände

@stesage

Weiß niemand da draußen von einem Fall, wo der Vater vom volljährigen Kind zur Titulierung vor Gericht gezerrt wurde, obwohl er Unterhalt bezahlt? Und er mehr bezahlt hat vorher, als das Gericht nachher an Unterhalt berechnet hat? Wird die Mutter bei so einer Klage auch automatisch mit tituliert (berechnet muss sie ja mit werden)? Ist der Vater, sobald er quasi auch nur 1 Euro Unterhalt zahlen muss, immer der Verlierer des Verfahrens? Auch wenn er vorher nachweisbar auf Berechnung durch das Jugendamt gedrängt hat, aber Kind und Kindsmutter aus welchen Gründen auch immer nicht wollen? Ist der Vater da wirklich so komplett dem Willen und Forderungen des Kindes/der Kindsmutter ausgeliefert und wird so oder so die Gerichtskosten tragen müssen, auch wenn er nie was falsch gemacht hat und im Recht ist?

@xMirandax

Das Kind hat ein Recht auf eine Titulierung, jedoch nur in der berechneten Höhe.

Man kann natürlich auch eine einseitige Verpflichtungserklärung mit Fristablauf bei einem Notar machn. Das ist nicht besonders teuer und man ist aus dem Schneider.

Wie die Mutter ihren Teil des Unterhalt leistet, muss den Vater nicht interessieren. Jedoch wird zur Berechnung seines Anteils am Barunterhalt das tatsächliche Einkommen der Mutter zugrunde gelegt.

Der Pflichtige muss auf ein vom Kind benanntes Konto zahlen. Das kann natürlich auch das Konto der Mutter sein.

@Eifelmensch

Nun, die Titulierung selber ist nicht das Problem. Der Zahlungswille ist ja da. :) Die Frage ist, wer den ganzen Weg bis dahin bezahlt. So ein Anwalt ist nicht billig, ein Anwaltsschreiben auch nicht und ein Gerichtsverfahren schon mal gar nicht. Und das Jugendamt würde es kostenlos berechnen. :(

Laut den Gesetzen kann der Unterhaltspflichtige bestimmen, wie er das Geld zahlt - heißt das nicht auch, er könnte bestimmen, es dem Kind direkt zahlen zu können?

vor Gericht und auf See ist man allein in Gottes Hand. Hier einen Tipp zu geben ist schwirig, da die Meinungen der Beteiligten ausschlaggebend sind. Die D'dorfer Tabelle ist auch nur ein Empfehlung. Das mit der Titulierung ist eine gute Sache. Wenn die Gegenseite (die eigenen Kinder, brrrrr) dann klagt. muss man das über sich ergehen lassen. Was die Mutter zahlt, ist zwischen Kind und ihr auszumachen.

Ich habe den Unterhalt (Kinder und Frau) eheähnlich, monatlich in einer Summe überwiesen und die Aufteilung in einem Schreiben erklärt. Diese Zahlungen wurden nach 2 Jahren vor Gericht als Unterhalt für die Ehefrau (Trennungsunterhalt) deklariert und ich musste 2 Jahre Kindesunterhalt nachzahlen. Demnach habe ich 105% meines Gehaltes an Unterhalt bezahlt. Meine Ex ging mit 150000€ aus der Ehe, mir verblieben 30000€. Du siehst, die Gerichte machen was sie wollen. Über's Jugendamt kann ich noch schlimmere Dinge berichten. Gerechtigkeit ist anders.

Das ist wirklich böse! Ich kann die Entscheidung nicht verstehen. Hat die Ex nicht beim Vermögensausgleich wieder was zurück geben müssen?

Lass es drauf ankommen. Reduziere den Unterhalt auf das Maß, welches du für richtig befindest. Überzahlungen erhältst du nämlich nicht zurück. Soll dein Kind doch klagen. Zunächst muss es losziehen, einen Anwalt beauftragen, dann muss Auskunft eingeklagt werden- gegen BEIDE Eltern (das vergißt dein liebes Kind hier)- du bist auskunftswillig und zahlungswillig, das ist schon mal gut, auch vor Gericht. Reich deine Unterlagen auf Aufforderung dann sofort dort ein- erst wenn beides vorliegt wird berechnet. Ggf. musst du nachzahlen, aber die Kosten des Verfahrens trägst du nicht allein.

Nicht mein Kind. Ich glaube, ich hätte nicht so eine Engelsgeduld gehabt... und irgendwann mal dem Kind gehörig die Meinung gegeigt. Bis jetzt ist die Situation immer noch nicht wieder auch nur annähernd normal - wer weiß, vielleicht hätte ein Machtwort sogar geholfen.

So in etwa ist es dann auch gelaufen. Der Unterhalt wurde reduziert auf einen Betrag, der nach einem groben Überschlag zwar immer noch oberhalb einer realistischen Forderung liegen müsste, aber definitiv eine Reaktion bei der Kindsmutter auslösen musste. Dann kam der Brief vom Gericht mit der Information, dass eine Klage angestrengt wurde in Verknüpfung mit einem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe seitens des Kindes. Der Anwalt vom Vater hat dann mal bewiesen, dass Anwälte zwar meistens, aber nicht unbedingt immer nur auf ihr Einkommen aus sind und gemeint, der Vater kann auch selber dem Gericht antworten, so lange die Klage nicht angenommen und er quasi erst mal nur informiert wurde. Nun, die Selbstverteidigung war sehr erfolgreich (bzw. die Idiotie der versuchten Klage doch so offensichtlich), dass das Gericht den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage abgewiesen hat. Es wurde dann von der Mutter (das Kind ist nur Marionette) darauf verzichtet, auf eigene Kosten zu klagen, so dass dem Vater dank des Anwaltsrates sogar gar keine Kosten entstanden sind. Das Kind ist dann sogar doch noch zum JAmt gegangen, wo bestätigt wurde, dass der Vater all die Jahre im Grundsatz Recht hatte. Die Berechnung war nicht korrekt, weil der Mitarbeiter nie um Infos vom Vater gebeten hat und Mutter und Kind Relevates vergessen haben anzugeben, so dass die berechneten Werte teilweise minimal über dem gezahlten Unterhalt lagen (eigentlich war überbezahlt), aber es führte kurzzeitig zu einer Entspannung der Situation zwischen Vater und Kind. Die Mutter ist zwar bis jetzt immer noch überzeugt, dass der Vater Unterhaltsschulden nachzuzahlen hat (die Berechnung vom JA wurde nie korrigiert, da das Kind das nicht beantragt hat und der Mitarbeiter auf eine diesbezügliche Bitte des Vaters verständlicherweise ablehnend reagierte) und versucht bis jetzt über andere Wege an ihr nicht zustehendes Geld zu kommen, aber das ist eine andere Geschichte.

bei uns ist das so gewesen das die mutter ihren sohn aufgefordert hat sein einkommen offen zu legen.er ist in ausbildung und hat ca. 536€. das gericht hat diese summe für genügend einkommen für richtig befunden. mutter und vater sind vom gericht berechnet worden. keiner von beiden muss unterhalt an den volljährigen sohn zahlen. es bleibt dir ein selbstbehalt von 1150€. das gleiche gilt für die mutter. konnte ich dir wenigstens weiterhelfen? wenn noch fragen sind -anschreiben.