Volljährig, Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen, was nun?

8 Antworten

Von Experte Hoich bestätigt

Das Jugendfamt kann Dich beraten. Das Jugendamt kann auch Deinen Vater anschreiben. Aber das Jugendamt kann Deinen Vater zu nichts zwingen. Das kann nur das Gericht. Deshalb musst Du Deinen Vater auf Unterhalt veklagen, wenn er nicht freiwillig zahlt.

Unterhaltsvorschuss gibt es nicht für Volljährige.

Der Lebensgefährte Deiner Mutter schuldet Dir auch keinen Unterhalt.

In Betracht käme Sozialgeld bzw. "Hartz 4". Da du mit Deiner Mutter und deren Lebensgefährten eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wenn Ihr zusammen wohnt, kommt es dann aber auf das Einkommen des Lebensgefährten an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du noch Schüler bist, dann musst du dem Vater natürlich auch eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen und die Zeugnisse gleich mit.

Ab 18 bist du selbst verantwortlich deine Ansprüche durchzusetzen. Deine Mutter ist nun genauso unterhaltsverpflichtet wie dein Vater. Und als Schüler, der dann noch Zuhause wohnt (oder wieder wie in deinem Fall), unverheiratet ist und unter 21 trifft auch sei eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Bis 21 kannst du dich ans Jugendamt wenden. Sie werden dann be beiden Elternteilen die Einkommensbelege abfordern und sehen wer was zahlen kann und muss.

Verweigert sich allerdings z.B. dein Vater der Mitarbeit, dann ist das Jugendamt raus, da sie dich vor Gericht nicht mehr vertreten dürfen. In dem Fall musst du zum Amtsgericht, dir einen Beratungsschein holen und damit dann zum Anwalt für Familienrecht gehen.

Wenn du wieder bei der Mutter einziehst, dann muss geschaut werden ob dir dann erstmal auch Hartz 4 neben dem Kindergeld zusteht. Hängt dann aber auch davon ab ob der Lebensgefährde der Mutter ausreichend Einkommen hat, da ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

  • die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person;
  • als Partner der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner;
  • ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammen leben oder gemeinsame Kinder haben;
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen);
  • die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

Vom Jugendamt bekommst du kein Geld! Also wenn du bei der Mutter einziehst, dann stellt erstmal den Antrag auf Hartz 4. Und dann sieh zu, ob du mit deinem Vater weiterkommst.

Auch wenn dir beide Elternteile gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, kannst du auch nur alleine gegen den Vater klagen. Ist er der Meinung, dass deine Mutter ebenso zu deinem Unterhalt beitragen könnte, so müsste er in einem Zivilprozess gegen sie klagen.

Beide Elternteile dürfe und müssen die Einkommensbelege des Anderen einsehen können. Sie müssen ja nachrechnen können, ob das, was das Jugendamt errechnet hat auch stimmt.

Es kann in diesem Fall auch sein, dass der neue Partner der Mutter ebenfalls seine Einkommensunterlagen vorlegen muss. Man muss ja schauen, ob sie mit einem leistungsfähigen Partner zusammen wohnt der ihr zu einer Haushaltsersparnis verhilft, so dass sie sich dadurch am Unterhalt beteiligen könnte.

Deine Mutter hat übrigens mit der Klage gegen den Vater nichts zu tun. Du bist volljährig und es wäre alleine deine Klage auf Unterhalt.

Sorry - aber da solltest Du Dich als junge/r Volljährige/r rat-/hilfesuchend an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Da Du als mittellos zu bezeichnen sein dürftest, kannst Du diese Unterstützung gegen eine ganz geringe Selbstbeteiligung mit einem Beratungshilfeschein beanspruchen :

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Meine zweite und Hauptfrage ist, wo bekomme ich Geld her, in der Zeit wo ich keines von meinem Vater erhalte?

Wie bisher auch - über das JA - Jugendhilfe bzw. das Jobcenter, nach entsprechender Antragstellung.

Um die Klage wirst du wohl kaum herumkommen. Erste Anlaufstelle sollte das Jungendamt sein. Die können dich auch individuell und konkret beraten.

Sprich das mit dem Jugendamt oder einem entsprechenden Anwalt. Natürlich muss wird dann alles durchgegangen also relevant was tust du was dein Vater wieviel verdient er wo lebst du? Allein / Bei der Mutter. Wieviel Anspruch hast du gegenüber deiner Mutter und so weiter und dann gibt es eben ein Urteil.

Wenn du dir nen Anwalt holst macht der das normal alles für dich.