Vaterschaft anerkennen nach über 2 Jahren

6 Antworten

Da zu einem Kind nur 1 Vater im Geburtenbuch beurkundet werden kann, muss zunächst durch einen Beschluss des Amtsgerichts festgestellt werden, dass der jetzt eingetragene Vater nicht der Vater des Kindes ist. Sobald diese Änderung im Geburtseintrag vermerkt ist, kann deine Vaterschaft nachgetragen werden. Grundlage dafür ist entweder deine Vaterschaftsanerkennung oder wiederum ein Beschluss des Amtsgerichts. Fristen, welche dabei zu beachten wären, gibt es nicht, seien es 2 oder 20 Jahre nach der Geburt des Kindes, das ist völlig egal!

lenny2011  19.05.2015, 21:15

Fristen, welche dabei zu beachten wären, gibt es nicht, seien es 2 oder 20 Jahre nach der Geburt des Kindes, das ist völlig egal!

@aetnastuermer

Deine Aussage ist falsch. Für die Vaterschaftsanfechtung besteht in Deutschland die Zweijahresfrist und nur Mutter, gesetzlicher Vater und das Kuckuckskind selbst sind anfechtungsberechtigt. Hingegen kann die Abstammungsklärung (VateschaftsFESTSTELLUNG) jederzeit ohne Fristen beantragt werden. Doch VateschaftsFESTSTELLUNG und VaterschaftsANFECHTUNG sind zweierlei Paar Schuhe. 

https://kuckucksvater.wordpress.com/2014/07/07/gerichtliche-vaterschaftsfeststellung-recht-gesetz-von-roland-hoheisel-gruler/


aetnastuermer  22.05.2015, 22:17
@lenny2011

lenny2011, du hast recht! Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich bezüglich der Fristen über das Ziel hinaus geschossen habe . . . .  Sorry!

Hallo Frankfurt69,

da der rechtliche Vater in der Geburtsurkunde steht, und das wohl nur, weil er mit der Mutter des Kinds zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, muss dieser zunächst die Vaterschaft anfechten. Hat er seit mehr als zwei Jahren Kenntnis darüber, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, wird er damit allerdings nicht erfolgreich sein. Die Frist ist dann verstrichen. Und wenn du dir mal den von peterobm weiter unten verlinkten Wikipedia-Eintrag genauestens durchliest, wirst du herauslesen können, dass du selber höchstwahrscheinlich überhaupt nicht anfechtungsberechtigt bist. Meines Erachtens hast du nur eine Chance, wenn du dem rechtlichen Vater klarmachst, dass er schleunigst und wohlüberlegt (d.h. mit einer erfahrenen anwaltlichen Vertretung) handeln muss. Wie steht er denn zu der ganzen Sache? Weitere Infos zum Thema Kuckuckskinder und -väter findest du im Kuckucksvaterblog unter www.kuckucksvater.wordpress.com Dort findest du auch Gleichgesinnte biologische Väter, die aus ähnlichen Gründen von ihren Kindern ferngehalten werden. Ich hoffe, dass dies bei dir nicht der Fall ist und alle das Bemühen zeigen dem Kind seine Identität zu sichern.

Das muss, soweit ich weiß gerichtlich angeordnet werden. Ist die Mutter mit dem anderen verheiratet? Oder weigert sich der andere?