Kann man eine Vaterschaft zurück ziehen?

7 Antworten

Ja, das heißt dann "Anfechtung der Vaterschaft" und wird bei Gericht klageweise geltend gemacht. Mit erfolgreicher Anfechtung kann sogar ein Rückzahlungsanspruch hinsichtlich gezahlten Unterhalts bestehen, für die Zukunft muss man natürlich nichts mehr zahlen.

du kannst die vater schaft bei gericht anfechten dann machen die nochmal einen vaterschafts test kommt da dann raus das du nicht der vater bist wird das wider rausgenommen

Hi,

würde mal meinen, dass das hier deine Frage gut beantwortet: http://ratgeber-vaterschaftstest.de/faq/was-passiert-wenn-der-vaterschaftstest-negativ-ist-177/

um es kurz zu machen, nein kann man nicht, eine Vaterschaft die anerkannt ist bleibt auch so, egal ob leiblicher Vater oder nicht.

Komisch. In dem Link steht was ganz anderes. Da steht, dass man zwar nicht automatisch nicht mehr als Vater zählt, dass man (innerhalb gewisser Fristen) die Vaterschaft aber anfechten kann, und dann: 

"Wenn das Verfahren offiziell abgeschlossen ist mit dem Ergebnis, dass zweifelsfrei die leibliche Vaterschaft ausgeschlossen ist, erlischen umgehend sämtliche Rechte und Pflichten des Vaters mit allen Konsequenzen. "

Also ist es eben nicht "bleibt auch so egal ob leiblicher Vater oder nicht". 

Du musst eine Anfechtung der Vaterschaft über das Gericht betreiben.

Wenn du wirklich nicht der Vater bist, musst du natürlich keinen Unterhalt betreiben.

Nicht ganz so einfach mit der "Aberkennung der Vaterschaft" ist es, wenn du vorher wusstest, dass es sicher (oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht dein Kind ist, du die Vaterschaft aber dennoch anerkannt hast.

"Zurücktreten" kannst du nicht.

Nur, wenn du berechtigte Zweifel an der Vaterschaft aufzeigen kannst, könntest du eine "Vaterschaftsanfechtung" anstreben (innerhalb festgelegter Fristen) . In diesem Zusammenhang würde dann anhand eines "Vaterschaftstests" deine Vaterschaft ausgeschlossen werden können und du aus der Vaterschaft "entlassen" werden können.

Würde der andere leibliche Vater festgestellt und er seine Vaterschaft anerkannt haben, könntest du gezahlten Unterhalt ggf. auf zivilrechtlichem Weg von ihm zurückfordern.