vater kümmert sich nicht! recht einklagen?

14 Antworten

Du schreibst nicht genau, um was es sich handelt!

  • Geht es darum, dass der Kindsvater das Kind nicht mal abholt und etwas mit ihm unternimmt, sich nicht um die allgemeine Belange kümmert,
  • oder geht es darum, dass der keinen Unterhalt zahlt?

Wenn der Vater des Kindes keinen Unterhalt zahlt, solltest Du selbstverständlich die Angelegenheit über einen Anwalt regeln lassen und gegebenenfalls eine Unterhaltsklage in die Wege leiten; das Kind hat nämlich Anspruch auf Unterhalt.

123Tulpe 
Fragesteller
 17.10.2014, 13:11

Unterhalt zahlt das jugedamt. Es handelt sich um folgendes:er besucht sie nur dann wann es ihm passt mal jeden tag dann paar monate garnicht usw.und da er nicht zuverleassig ist moechte ixh es familiengericht beantragen entweder zu festen zeiten und regelmeassig oder garnicht mehr.dieses hinn und her ist neamlich scheadlich fuer das kind und anders checkt der kerl das nicht

katwal  18.10.2014, 05:44
@123Tulpe

@123Tulpe: Dass das Jugendamt Unterhalt zahlen soll, ist mir neu und unverständlich!

Von unserem Staat gibt es Kindergeld.

Mir kommt es so vor, als verwechselst Du das Kindergeld mit dem Unterhalt, was bei Elterntrennung der Elternteil zahlen muss, bei dem das Kind NICHT wohnt.

Emelina  19.10.2014, 03:15
@katwal

@katwal, gemeint ist wahrscheinlich der Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt der Mutter bezahlt, wenn der unterhaltspfilchtige Vater die Zahlung verweigert oder durch andere Umstände keine Unterhaltszahlung erfolgt. Diesen Vorschuss holt sich das Jugendamt vom Vater wieder zurück, sobald dieser zahlungsfähig ist.

katwal  20.10.2014, 11:23
@Emelina

@Emelina: Ach so! Danke für Deine ergänzenden Zeilen!

Hallo, ich kann deine Gedanken bestens nachvollziehen... Bedenke erstmal, was dein Kind von einem "Erzeuger" hätte, der ihm zu verstehen gibt, dass es unerwünscht und unbequem für ihn ist... Der es vllt. vor dem Fernseher parkt, um die Zeit mit ihm möglichst bequem abzustottern... Ich hab nach der Trennung auch gedacht, ich müsse mein Kind animieren, Zeit mit seinem "Vater" zu verbringen, weil das halt das Beste wäre - von wegen ! Mein Ex-Ehemann hat unsern Sohn meist unpünktlich abgeholt, vor dem Videorecorder geparkt, während er sich im Nebenzimmer mit stets wechselnden "Partnerinnen" vergnügte und ihn oft vor der Zeit wieder gebracht, wo er manchmal allein vor der Haustür stand, weil noch niemand daheim war... Nach einem halben Jahr hat es mir gereicht - meinem Sohn auch: Er wollte mit 5 Jahren nicht mehr zu seinem Vater ! Ich hab das begrüßt und seinen Wunsch unterstützt, auch als sein Vater aus verletztem Stolz vor Gericht klagte und mich beim Jugendamt denunzieren und anschwärzen wollte... Erfolg hatte er keinen, denn wir haben den Prozess gewonnen und auch das Jugendamt war auf unserer Seite. Auch, als ich für meinen Sohn meinen Mädchennamen wollte, hatten wir Erfolg auf der ganzen Linie, trotz Protesten und Lügen von ihm und seinen Eltern. Mein Rat: Tu das deinem Kind nicht an ! Viele Kinder werden ohne Vater bzw. Erzeuger groß - mit ganz viel Liebe und Anständigkeit im Herzen... Alles Gute für dein Kind und dich ! Gruß, Elsie

Was sollte das bringen?

Er will sich nicht um seine Tochter kümmern - und würde es auch nicht tun, wenn es gerichtlich angeordnet würde.

Wenn es wirklich ein Gericht gäbe, dass ihn dazu zwingen könnte, würde das sicher nicht gut für das Kind sein. Denn ein erzwungener Kontakt würde auch gezwungen ablaufen.

Du würdest deinem Kind keinen Gefallen tun.

Mein Ex hat sich auch nicht um unsere Kinder gekümmert. Aber ich habe ihnen so viel Liebe gegeben, dass sie ihren Vater nicht vermisst haben.

Hallo 123Tulpe,

leider wirst Du mit dem durchaus nachvollziehbarem Ansinnen keinen Erfolg haben!

Jedes andere verantwortungslose Handeln wird in unserer Gesellschaft mit logischen Konsequenzen belegt! In diesem Fall werden die Kinder im Stich gelassen! Schlimmer noch, die Gesetze werden grade so gestrickt, dass die Kinder vielleicht später sogar noch für solch einen "Vater?" die Heimkosten zahlen müssen!

Ich gebe Dir in diesem Zusammenhang den Rat, sammel für Dein Kind alles an Unterlagen, dass der Vater sich nachweislich nicht gekümmert hat. Nur so hat das Kind eine faire Chance, diese "Pflichten" in späteren Jahren mal abzulehnen und damit auch vorm Gesetzt durch zukommen!

Ich wünsche Euch alles Gute

Zwei Elternteile, die ihr Kind von Herzen lieben und für dieses da sind, sind jedem Kind zu wünschen. Aber ein Elternteil, welches nicht da ist kann besser sein, als ein Elternteil, welches dem Kind regelmäßig das Gefühl vermittelt, es sei unerwünscht, ungeliebt und nur eine Belastung. Daher kannst Du nur versuchen Deinem Kind sehr viel Liebe und Zuwendung zu geben, damit es erkennt, dass ein liebender Elternteil schon viel mehr ist als manche andere Kinder haben.

So wie es die alleinige Entscheidung einer (werdenden) Mutter ist, das Kind auszutragen oder die Schwangerschaft abzubrechen, ist es auch die alleinige Entscheidung eines Vaters (der sich im Zweifel nicht für oder gegen das Kind entscheiden konnte), lediglich seinen finanziellen Pflichten nachzukommen aber ansonsten keinen Anteil am Leben des Kindes zu haben.

Eine Frau sollte sich bewußt sein, dass ein (gemeinsames) Kind den Kindsvater nicht zwangsläufig dauerhaft an sie bindet.

auchmama  15.10.2014, 22:29
So wie es die alleinige Entscheidung einer (werdenden) Mutter ist, das Kind auszutragen oder die Schwangerschaft abzubrechen, ist es auch die alleinige Entscheidung eines Vaters (der sich im Zweifel nicht für oder gegen das Kind entscheiden konnte), lediglich seinen finanziellen Pflichten nachzukommen aber ansonsten keinen Anteil am Leben des Kindes zu haben.

Und für die Verhütung ist wohl Deiner Meinung nach, selbstverständlich nur die Frau ganz alleine zuständig?!

Mann kann es sich auch ganz einfach zurecht reden! Eine Abtreibung ist ganz sicher kein Spaziergang in lauer Sommerluft und kann ein Leben lang belasten! Selbst daran zerbrechen Frauen und Beziehungen!

Eine Frau sollte sich bewußt sein, dass ein (gemeinsames) Kind den Kindsvater nicht zwangsläufig dauerhaft an sie bindet.

Und ein Mann und Vater sollte sich bewusst sein, dass er zwar seine Frau/Familie verlassen kann aber immer Vater bleiben wird! Alles andere ist egoistisch und verantwortungslos! Was kann das Kind dafür, dass es ausgerechnet von diesem Menschen gezeugt wurde?

Gerneso  16.10.2014, 08:42
@auchmama
Und für die Verhütung ist wohl Deiner Meinung nach, selbstverständlich nur die Frau ganz alleine zuständig?!

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass keine Frau zur Abtreibung gezwungen werden kann, wenn der Mann z. B. kein Kind möchte. Sie entscheidet selbst, ob sie das Kind austragen möchte oder nicht.

Und ein Mann und Vater sollte sich bewusst sein, dass er zwar seine Frau/Familie verlassen kann aber immer Vater bleiben wird!

Es soll aber auch Frauen geben, die es darauf anlegen, schwanger zu werden und glauben, wenn das Kind erst da ist, werden wir schon eine richtige Familie. Der Mann muss da keineswegs mitspielen.

auchmama  16.10.2014, 10:52
@Gerneso
Es soll aber auch Frauen geben, die es darauf anlegen, schwanger zu werden und glauben, wenn das Kind erst da ist, werden wir schon eine richtige Familie. Der Mann muss da keineswegs mitspielen.

Sicher gibt es diese Version auch! Es gibt aber auch noch die andere Version, dass Männer die Familien verlassen und sich für nix mehr zuständig fühlen! Sex haben und Kinder zeugen ist KEIN Spiel! Wer das eine möchte muss entweder verhüten oder die Konsequenzen mit tragen! Oder hat Mann sonst in irgendeinem anderen Bereich des Lebens die Möglichkeit, sich einfach aus der Verantwortung zu stehlen?

Immerhin geht es bei diesem "Spiel" um Menschen und nicht irgendein Ding oder eine Sache!

Den Kindern gegenüber ist es unverantwortlich, dass die Gesellschaft solch ein verantwortungsloses Verhalten als Kavaliersdelikt ansieht und diese Männer noch in Schutz nimmt!

Gerneso  16.10.2014, 11:07
@auchmama

Natürlich hat der Vater eine moralische Verpflichtung. Rein rechtlich kann man ihn aber nicht zwingend moralisch zu sein. Daher beschränkt man sich darauf, ihn zur Kasse zu bitten.

auchmama  16.10.2014, 11:12
@auchmama

@Gerneso - ein Blick in die weiteren Fragen der FS bestätigt meine Theorie:

http://www.gutefrage.net/frage/ex-ignoriert-und-laesst-kind-im-stich-wieso

Und nun erklär mir bitte mal logisch und menschlich nachvollziehbar, warum ein Vater sich so verhalten darf? Ich bin gespannt.........

Daher beschränkt man sich darauf, ihn zur Kasse zu bitten.

Und warum dann nicht mit einer z.B. "erhöhten Unterhaltszahlung"? Ein Kind irgendwo unterzubringen, weil man als Frau ja auch arbeiten muss, kostet nun mal Geld.......

Gerneso  16.10.2014, 11:25
@auchmama

Ich muss hier gar nichts erklären, da ich nur die rechtliche Lage geschildert habe und die ist nun mal wie sie ist - nicht anders. Fakt ist, dass rein rechtlich hier keine Möglichkeit besteht, den Vater zu Umgang mit dem Kind zu zwingen.

Es gibt übrigens auch reichlich Väter, die sehr gerne Umgang mit dem Kind hätten und wo die Mutter dieses verhindert, weil sie eifersüchtig auf die neue Partnerin des Vaters ist oder möchte, dass der Vater das Kind nur sieht, wenn er sie "zurück" nimmt, was auch immer.

Ein Kind sollte auf jeden Fall nicht Zeit mit einem Elternteil verbringen möchten, der dieses gar nicht will und dies auch das Kind so spüren lassen würde.

auchmama  16.10.2014, 11:50
@Gerneso
Ein Kind sollte auf jeden Fall nicht Zeit mit einem Elternteil verbringen möchten, der dieses gar nicht will und dies auch das Kind so spüren lassen würde.

Und nur darum geht es in der Frage! Warum darf ein Vater das, wenn er die ersten Jahre Vater für das Kind war?

Hast Du schon mal versuchen müssen, einem Kind das Verhalten zu erklären?

Gerneso  16.10.2014, 11:58
@auchmama
Und nur darum geht es in der Frage! Warum darf ein Vater das, wenn er die ersten Jahre Vater für das Kind war?

Ich mache hier nicht die Gesetze, sondern weise nur darauf hin, dass rein rechtlich hier keine Möglichkeit besteht, den Vater (oder auch die Mutter - manchmal verläßt ja auch die die Familie) nach der Trennung dazu zu verpflichten, sich weiterhin liebevoll und fürsorglich um das Kind zu kümmern.

Natürlich ist es traurig für das Kind, da sich jedes Kind zwei liebende Elternteile wünscht. Aber es besteht darauf nun mal kein Rechtsanspruch.

auchmama  16.10.2014, 12:18
@Gerneso
Ich mache hier nicht die Gesetze

Leider machen wir die alle nicht und auch in meiner Antwort steht, dass es keinerlei Rechtsanspruch gibt!

Wobei anderes menschliches Fehlverhalten schon durch Gesetze geahndet wird - wie Beleidigung o.ä.!

Das einem Kind durch solch ein Verhalten Schaden zugefügt werden kann, steht hoffentlich außer Frage! Und ich kommentiere nur dahingehend, "warum ist das so?" Und die Gesellschaft duldet das so einfach......wobei ein "schlagendes" Elternteil durchaus mit Konsequenzen rechnen muss. Zählt "seelische Grausamkeit" etwa weniger als blaue Flecken?

Gerneso  16.10.2014, 12:27
@auchmama
Das einem Kind durch solch ein Verhalten Schaden zugefügt werden kann, steht hoffentlich außer Frage! Und ich kommentiere nur dahingehend, "warum ist das so?"

Was wäre die Alternative? Möchtest Du mir ernsthaft sagen, dass ein Vater gezwungen werden soll das Kind regelmäßig zu treffen, wenn dieser offen sagt, er habe keine Lust und kein Interesse? Glaubst Du ernsthaft, solche Treffen wären gut und förderlich für das Kind? Es sollte ja wohl klar sein, dass man niemanden zwingen kann positive Gefühle oder liebevolle Gefühle für jemanden zu haben und diese zu zeigen / äußern. Ein abwesender Vater kann dann für das Kind im Zweifelsfall besser sein, als ein gemeiner, abweisender und beleidigender Vater, der regelmäßig dem Kind sagt und zeigt, wie sehr er es als Belastung empfindet.

auchmama  16.10.2014, 20:55
@Gerneso

Was wäre die Alternative?

DAS was im umgekehrten Fall auch zum Tragen kommt! Lies hier:

Die Regeln bei Verstößen gegen die Umgangsvereinbarungen wurden mit dem seit September 2009 geltenden Familienverfahrensgesetz (FamFG) verschärft. Das bedeutet: Wenn ein Elternteil gegen bestehende Umgangsentscheidungen verstößt und dem anderen den Umgang mit dem Kind verweigert, so kann gegen ihn eine Ordnungsstrafe verhängt werden, und dies im Gegensatz zu der alten Rechtslage auch noch im Nachhinein.

Quelle: https://www.elternimnetz.de/familie/krise/umgangsrecht.php

Es gilt nämlich auch die Ferienzeit mit Betreuung abzudecken! Und wenn die Mutter berufstätig ist, inzwischen sein muss - und keinerlei Angehörige oder Freunde da sind, wird die Betreuung auch noch teuer!

Kinder haben übrigens ein "Recht" auf Umgang mit den Eltern. Was macht aber das Recht für einen Sinn, wenn ein Elternteil einfach keine Lust hat und dafür nicht mal zu Rechenschaft gezogen wird?

Ein abwesender Vater kann dann für das Kind im Zweifelsfall besser sein, als ein gemeiner, abweisender und beleidigender Vater, der regelmäßig dem Kind sagt und zeigt, wie sehr er es als Belastung empfindet.

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu! Allerdings sollte "schlechtes Benehmen" eines, in diesem Fall Vater, nicht mit dem Deckmäntelchen des Schweigens verhüllt werden und keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen!

Um Dir das Ganze und meine Gedanken vielleicht noch ein wenig anschaulicher zu gestalten: - in meinem Bekanntenkreis habe ich einen Fall erlebt, da hat ein Vater das Besuchsrecht gerichtlich eingeklagt - die Mutter durfte die Hälfte der Gerichtskosten zahlen, obwohl sie sich dem regelmäßigen Kontakt nie in den Weg gestellt hat! Als dann alles unter Dach und Fach war, war es der Vater der sich an nichts mehr gehalten, was ER ja gerichtlich gefordert hat!

Für den Vater hatte das keinerlei Konsequenzen und die Mutter konnte sich nie darauf verlassen, ob das Kind nun tatsächlich in den vereinbarten Zeiten - speziell Ferien - vom Vater betreut wird! Kannst Du Dir lebhaft vorstellen, was das für ein Spagat war?

Es handelte sich hierbei um einen s.g. "liebevollen Vater", der trotzdem über Jahre Kosten verursacht hat und mit Kind und Mutter ungestraft Katz und Maus spielen durfte!

Immerhin leben wir in einem Land wo der Gesetzgeber in der Lage ist, einen bis ins Detail ausgefeilten Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer zu erstellen! Kinder sind aber noch keine Verkehrsteilnehmer und sind von der Willkür ihrer Eltern abhängig........kannst Du mir jetzt folgen?