Wie lange muss ein Vater aus den USA Unterhalt für sein Kind in Deutschland zahlen?

7 Antworten

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten bestehen keine völkerrechtlichen Übereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Vereinigten Staaten sind dem UN-Übereinkommen vom 20.6.1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland und dem Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern nicht beigetreten.

Insofern muss selbst bei Vorliegen eines deutschen Unterhaltstitels zunächst Klage bei dem Gericht des jeweiligen US-Bundesstaates erhoben werden, um einen amerikanischen Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erlangen.

Diese Vorgehensweise stößt vor allem deshalb auf Schwierigkeiten, weil oftmals bereits der Wohnsitz des Unterhaltsverpflichteten unbekannt ist. In den Vereinigten Staaten besteht keine allgemeine Meldepflicht, und amerikanische Behörden erteilen wegen des Schutzes der Privatsphäre grundsätzlich keine Auskünfte über personenbezogene Daten. Dazu treten die vergleichsweise hohen Rechtsanwaltsgebühren in den USA und die Schwierigkeit, den Rechtsstreit in einer anderen Sprache von Deutschland aus zu führen.

Falls ein deutsches Urteil vorliegt, bedarf dieses zu seiner Vollstreckung einer Anerkennung durch ein amerikanisches Gericht. Im Fall der Anerkennung erläßt dieses ein auf dem deutschen Titel beruhendes und auf Leistung gerichtetes amerikanisches Urteil (judgement on judgement).

Um die dargestellten Probleme der Rechtsverfolgung in den USA zu lösen, wurde das Auslandsunterhaltsgesetz vom 19.12.1986 (AUG) erlassen. Dieses ist dem amerikanischen URESA-System angeglichen. Das URESA (Uniform Reciprocal Enforcement of Support Act) ist ein Gesetz zur gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zwischen den einzelnen Bundesstaaten der USA. Danach kann der Unterhaltsberechtigte seinen Antrag bei einem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht (initiating court) einreichen. Das Gericht leitet das Unterhaltsbegehren nach summarischer Prüfung an das zuständige Gericht des anderen Bundesstaates (responding court) weiter, wo der Aufenthalt des Verpflichteten vermutet wird und die zentralen Stellen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen die Rechtsverfolgung übernehmen.

Das AUG übernimmt diese Verfahrensweise, so dass in den US-Staaten New York, New Jersey, Pennsylvania und Connecticut, die alle eine Gegenseitigkeit zum deutschen Gesetz erklärt haben, ein Gesuch bei dem zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten, nicht dem des Verpflichteten, eingereicht werden kann. Über eine zentrale Behörde wird das Gesuch an die jeweiligen ausländischen Behörden weitergeleitet.

(Quelle: http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/New__York/03/Uhalt.html )

Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, gilt ein Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung der ersten Ausbildung - längstenfalls jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Grundsätzlich gilt für dich deutsches Recht (aber du musst es auch einklagen können). Nach deutschem Recht erlischt der Unterhaltsanspruch (hier der Mutter) mit deiner Volljährigkeit. Ab jetzt bist du Selbst für dich und dein Leben verantwortlich!

Unter Umständen, wenn du zur Schule gehst, ein Studium machst oder eine Ausbildung könnte ein Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern geltend gemacht werden (von dir). In der Regel wird deine Mutter den Unterhaltsanspruch als Naturalunterhalt (Essen, Wohnen, Strom und Heizung etc.) erbringen. Ob ein Unterhaltsanspruch besteht müsste also an deinem Werdegang und deinen Einkünften (ab deiner Volljährigkeit ist alles Einkommen) geprüft werden.

Jetzt überlege ob du Anspruch hast!

Hier kannst Du nachlesen:

When does child support stop?

Any child in Oklahoma is entitled to support by his or her parents until the child reaches 18 years of age. If a child is still in high school, child support is paid until the child graduates or turns 19 years of age, whichever happens first. If you are paying support for more than one child, your payment amount does not drop automatically when one child no longer qualifies for support. You must take affirmative steps to recalculate future support for the remaining child or children and ask the court to enter a revised support order. When the last child no longer qualifies for child support, the support obligation ends if there is no past due support owed. However, an income assignment will continue in effect until the employer receives an order or notice amending or terminating the assignment.

http://www.divorcenet.com/states/oklahoma/child_support_in_oklahoma

In den USA ist es nicht davon abhaengig, ob ein Kind noch in der Ausbildung ist, sondern das Alter und in den meisten Staaten endet die Unterhaltspflicht mit 18 Jahren, es gibt aber auch andere Staaten. Wenn ein Vater hingegen einige Jahre im Rueckstand ist, dann kann es auch bis zum 21. Lebensjahr gehen, dann ist aber endgueltig Schluss.

Gerichtsverfahren sind aber sehr langwierig und koennen sehr schwierig sein.

Bei einer Freundin hat es 11 Jahre gedauert, bis es zum Gerichtsverfahren kam, danach hat er immer 2 Monate gezahlt, dann einen ausgelassen, so hat es weniger gekostet und da kann man dann nichts machen.Und in diesem Fall, da ja 11 Jahre Rueckstand da waren, konnte man bis zum 21. Geburtstag noch Geld fordern.

Um deinen Unterhaltsanspruch einzuklagen, muesstest du zu einem Anwalt gehen, Prozesskostenhilfe wirst du wohl eher nicht bekommen, weil du ja in den USA klagen musst, du muesstest die Kosten wohl selbst tragen und die waeren enorm, weil du ja drueben auch noch einen Anwalt brauchst und die ganzen Uebersetzungen noch dazu. Das ganze wuerde sich Jahre ziehen, da bist du wahrscheinlich eh schon 21 und dann gibt es gar nichts mehr. Und sollte dein Vater in der Zeit auch noch umziehen, kannst du es wahrscheinlich ganz vergessen. Und dass er zu Unterhaltszahlungen nach dem 18. Geburtstag verurteilt wird, ist es sehr fraglich.

Mein Rat waere, sei gluecklich, dass du so lange den vollen Unterhalt bekommen hast und auch jetzt noch etwas bekommst, das Glueck haben sehr viele mit deutschen Vaetern nicht mal. Ich habe fuer meinen aelteren Sohn immer nur ab und an mal etwas Unterhalt bekommen und fuer meinen juengeren Sohn nicht mal einen Cent.

Bis deine Erstausbildung abgeschlossen ist. Aus welchen Land stammt denn das Urteil?

darkei24 
Fragesteller
 14.10.2014, 14:50

In Deutschland wurde alles geregelt. Ich gehe noch zur Schule

Goodnight  14.10.2014, 14:59
@darkei24

Dann gilt auch Deutsches Recht.