Mutter verliert ihre Kinder weil der Vater die Kinder Manipuliert und Leute besticht. Was tun?

4 Antworten

Was für ein Haufen sinnloser Exkremente Du da beschreibst. Da kann kein Dunghaufen draus werden. 

Zunächst mal:

Der Freund der Mutter hat sich schlicht raus zu halten. Schon jetzt hat der sowohl den Interessen der Mutter als auch denen der Kinder mit seiner Drohung massiv geschadet. 

Die Frau braucht einen Anwalt bzw. die Kinder. 

Anders ausgedrückt:

Sie kann beim Familiengericht für die Kinder einen Rechtsbeistand beantragen. Dieser ist dann ausschließlich dazu da, die Interessen der Kinder zu vertreten. Im vorliegenden Fall kann es als ratsam angesehen werden. Denn einerseits manipuliert der Vater, andererseits lässt die Mutter zu, dass sich Unbeteiligte für die Kinder schädigend einmischen. 

Ein Anwalt für Sorgerecht kann dafür sorgen, dass das Gutachten zügig vorgelegt wird. 

Zudem ist das Erstgutachten nicht zwingend als endgültige Bewertung anzusehen. Ich kenne Fälle, da gab es bis zu vier Gutachten binnen relativ kurzer Zeit. Die folgenden Gutachten nennen sich dann Gegengutachten. 

Ohne Anwalt wird die Mutter keinen Fuß auf dem Boden halten können. Kann sie sich abschminken. 

Die Kinder sind nicht nur einfach zu bedauern. Es ist schlicht menschenunwürdig, sie in solche Situationen zu bringen. Von beiden Seiten. 

Und, natürlich: Regelmäßige gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist im Interesse der Kinder. 

vielen dank für die Antwort. sie hat einen Anwalt. nur der meinte man kann da nichts machen und einen anderen bekommt sie nicht da sie Unterstützung vom Staat bekommt. Sie wollte schon Beschwerde über den Mitarbeiter vom Jugendamt einreichen. das Problem ist das der Bürgermeister ein enger Freund vom Vater ist.

Gibt es nicht eine Möglichkeit einen anderen Gutachter außerhalb unsere Kommune zu beauftragen.

@Evodderblaue

Ihr kann kein Mensch vorschreiben, welchen Anwalt sie nimmt. Das würde dem Rechtsstaatsprinzip entgegen stehen,, es außer Kraft setzen. 

Wenn der Anwalt also jetzt feststellte, es gebe keine rechtliche Möglichkeit, für ein schnelleres Gutachten zu sorgen, dann wird er diese Ansicht ja auch begründen können. 

Zudem steht für mich mehr als eine Frage dazu im Raum:

1. Du behauptest, sie kümmert sich gut um die Kinder. Aber das Jugendamt ist angeblich gegen sie. Aufgabe des Jugendamtes ist aber ausschließlich, das Wohl der Kinder im Auge zu haben. 

Um Deine Freundin geht es also für das Amt nachrangig. Ob es ihr in den Kram passt oder nicht, es ist so.

2. Der Kindsvater kann dem Gutachter Kenntnis von jenem Vorfall gegeben haben, welchen ihn dazu veranlasste, die Mutter zu schubsen. Denn warum der Kindsvater die Mutter schubste schreibst Du nicht. Grundlos wird er kaum so gehandelt haben. 

Wenn sich aber daraus schließen lässt, dass vor den Kindern ein Elternstreit vom Zaun gebrochen wurde, dann ist das kindsschädigend und kann durchaus für das Gutachten wichtig sein. 

Zudem wird nachvollziehbar der Kindsvater den Gutachter von der Bedrohung durch diesen neuen Freund der Kindsmutter Kenntnis gegeben haben. 

Das Gutachten wird sich also durch solche neuen Ereignisse noch mal verzögern. Denn dieses Gutachten soll ausschließlich über das Wohl der Kinder urteilen. 

3. Du schreibst, die Mutter kümmert sich gut um die Kinder. Was aber darunter genau zu verstehen ist dürfen wir erraten. Denn sich gut kümmern und sich gut kümmern sind sehr unterschiedliche Ansichtssachen. 

4. Dann schreibst Du von Gefühlen, Tatsachen gibt es aber wohl keine. Ein Gericht aber interessiert sich für Tatsachen. Ebenso ein Gutachter. 

5. Kinder mögen es toll finden, Geschenke zu erhalten. Aber Kinder sind nicht blöd und nicht käuflich. Dass Du aber genau davon ausgehst - wohl gemeinsam mit der Mutter - dass die Kinder käuflich sind, lässt tief blicken. 

6. Warum hat die Kindsmutter es denn so eilig? Und warum geht es hier um ein Schwarz-Weiß alá entweder ganz bei dem Vater oder ganz bei der Mutter?

Du schreibst hier in einem Kommentar, dass der Kindsvater den Gutachter persönlich kennt. Das lässt sich ja dann auch nachweisen. 

Erst mit einem Nachweis kann der Rechtsanwalt der Kindsmutter den Gutachter als befangen ablehnen. 

ABER

denke bitte unbedingt über meine vorherigen Ausführungen nach!!!

Denn es hat nicht um die Rechte der Eltern zu gehen sondern um jene der Kinder. Wer die Kindsrechte in den Vordergrund stellt hat gute Karten auf Dauer. Egal, wie gut die andere Seite vor Ort vernetzt ist. 

Du bist mit ihr befreundet. Tue vor allen Dingen den Kindern den Gefallen und sorge für Nachweise von Befangenheiten. 

Das ist mal wieder einer der Fälle, in denen ich gerne mal die Gegenseite hören würde. Wenn angeblich Gott und die Welt bestochen werden, kann man das anzeigen.

Hallo.

Die Antwort von teafermann habe ich gelesen und es ist gut und kann es so auch unterschreiben.

Bitte schreibe in Absätzen!

Die SMS war eine Bombenidee, damit haben sie dem Vater einen Bärendienst erwiesen.

Was sagt das Jugendamt zu der ganzen Sache?

Der MUTTER einen Bärendienst erwiesen.

der Gutachter ist vom Jugendamt. er kennt den Vater persönlich. das darf eigentlich nicht sein. er entscheidet nicht objektiv. er ist auf der Seite vom Vater. er ist bestechlich


@Evodderblaue

Dann ist er befangen und das ist nicht rechtens. Das sollte sie auch bemängeln.

@Sternenfleit

Sie kann es aber leider nicht beweisen. und dann wird sie wegen übler nachrede angezeigt