Umgang mit Halbgeschwistern

6 Antworten

Warum sollte eine fremde Frau, die noch nicht einmal ansatzweise mit Deiner Tochter verwandt ist, eine Chance haben der leiblichen Mutter die Tochter wegzunehmen.

Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Bedingt durch die Vorgeschichte Der Vater will keinen Kontakt hat das nicht einmal Aussicht auf Erfolg, wenn der Vater plötzlich die Meinung ändert.

deine tochter möchte das nicht, weil du es nicht möchtest. weil es dich belastet, aber nicht das kind. ja die andere frau kann das umgangsrecht für die geschwister einklagen und wird dies auch erreichen mit hilfe des jugendamtes und gericht. diesen umgang solltest du fördern statt zu unterbinden. den vater kannst du nicht mehr großziehen, aber die geschwister untereinander zumindest näher bringen. du musst ja nicht mal in kontakt mit der mutter sein.

janameless 
Fragesteller
 04.02.2013, 07:51

Du kennst meine Tochter nicht, die hat ihren eigenen Kopf! Glaub mir kein Jugendamt oder Gericht würde oder könnte ein Kind dazu zwingen. Außerdem würde mich mal interessieren woher du dies alles so genau zu wissen scheinst....

analad  04.02.2013, 12:44
@janameless

:) weil ich mich täglich damit beschäftige, daher weiß ich was ich weiß. deine tochter wird gegen ihren willen von gericht als auch jugendamt gezwungen, wenn ein richter dies beschließt. kommst du der anordnung nicht nach laut beschluss, dann kann es dich ordnungsgeld oder gar haft kosten. es könnte auch sein, dass ein jugendamt zu der erkenntnis kommt, dass du überfordert bist mit dem kind und es in obhut nimmt. von daher ist eine solche behauptung das ein so kleines kind einen eigenen kopf hat, sehr gewagt. erziehst du auch? wäre eine frage des jugendamtes oder erzieht ein kind dich nach willen an den fäden herum? aber ich denke du solltest erstmal ganz beruhigt abwarten ob überhaupt etwas kommt. und höre auf ständig nach der meinung einer minderjährigen zu fragen. umgang planen und legen erwachsene fest, nicht die kinder.

PBmemorys  04.02.2013, 17:22

sowas findet in der Realität nicht statt.

das jugendamt kann sich da mit den kindern unterhalten. das recht auf umgang miteinander haben die halbgeschwister. ob sie das wollen oder nicht können sie in dem alter sicher auch entscheiden ohne das die eltern dabei sind

Lasst doch einfach die Kinder entscheiden ? Die animositäten der Erwachsenen , sollten außen vor bleiben ? Was aber sagt der Vater der Kinder ? Er ist doch nicht unbeteiligt ! ?

ursula39  31.01.2013, 13:17

A nimositäten

janameless 
Fragesteller
 31.01.2013, 13:58

Er sagt da nichts dazu, weil er zu keinem seiner Kinder Kontakt hat!

ursula39  31.01.2013, 14:12
@janameless

Irgendwann werden die Kinder (..und e r ) den Wunsch verspüren , dann gibts kein Halten mehr , und die Mütter sollten sich unbedingt zurückhalten "
" Blut ist dicker als Wasser ! "

Mein Partner bekam einen Brief aus Amerika mit unter Anderem d e m Wortlaut :

" Wenn Ihr Vater XXXXXXX heißt , dann sind wir Brüder .." Das war der Anfang einer langen innigen Korrespondenz , und einem Kennenlernen in den USA - voller Staunen und Glück ! Der alte Herr war leider längst verstorben,,,,

Kurz gesagt, nein. Weder Sie noch der Halbbruder hat ein Recht auf Umgang mit deinem Kind.

EstherNele  31.01.2013, 13:17

Lediglich der Vater kann ein Umgangsrecht einfordern, allerdings dann sehr moderat, immerhin hat deine Tochter ewig keinen Umgang mit dem Vater gehabt. Die "Neue" sowie die Halbgeschwister haben rechtlich gesehen keine Chance.

Außerdem wird immer zum Wohle deiner Tochter entschieden. Ich würde mir da keine sorgen machen. Schließlich hat auch deine Tochter noch ein Mitspracherecht, ob sie den Umgang will ...

mathias041966  31.01.2013, 13:47
@EstherNele

das war vor einigen jahren so. inzwischen können auch großeltern und halbgeschwister dem umgang einklagen wenn er nicht zum nachteil für das kind ist. das schätzt dann allerdings nicht die mutter ein.

tipps4scheidung  31.01.2013, 14:40
@mathias041966

Weder die Großeltern, noch die Halbgeschwister werden gegen den Willen der Mutter einen Umgang durchsetzen. Das ist heute noch so und wird auch so bleiben.

analad  04.02.2013, 07:08
@tipps4scheidung

doch das können sie und das werden sie wenn sie es wollen. großeltern, tanten oder onkel, andere geschwister, sogar ehemalige lebensgefährten können umgangsrecht einklagen und bekommen es auch.