wie oft muss ich mein kind (9Jahre) zur meiner Ex schwiegermutter geben?

9 Antworten

Hallo sid170,

du musst es gar nicht zur Oma geben. Großeltern haben nur ein Umgangsrecht wenn sie vor einer Trennung ganz wichtige Bezugspersonen fürs Kind waren. Wenn es mit im Haushalt gelebt hat oder sie täglich gesehen hat oder sie das Kind betreut haben. Aber selbst dann müssten sie klagen wenn du es nicht willst. Also mach dir keine Sorgen, sag ihnen das das Kind nicht mehr kommt und warte ab. Nach dem was du erzählt hast wird eine Klage nicht erfolgreich sein.

PBmemorys. Nach der Durchsicht aller Beiträge, scheint eher die Mutter des Kindes das wirkliche Problem zu sein. Sie ist sich weder ihrer Rolle als Mutter, noch ihrer Verantwortung darüber bewusst. Gut, vielleicht hat sie jetzt Glück mit dem neuen Partner. Das Affentheater mit einem versoffenen ExFreund muss einem ja erst mal einfallen. Da gibt es nichts mehr schön zu reden.

@hadiz

@hadiz....ich durchsuche keine alten Beiträge bevor ich eine Frage beantworte....es geht hier auch nicht um alte Beiträge, sondern nur um diese Frage.

Gar nicht, da du das alleinige Sorgerecht hast. Ein Teil des Sorgerechtes ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das besagt, dass du bestimmen darfst, wo das Kind sich aufhält.

Du solltest aber deine Tochter fragen, ob sie Oma und Opa sehen will und ggf. die Besuche begleiten, ohne Übernachtungen.

das Problem ist das meine Tochter dahin will sie kann da solang sie will auf bleiben darf im fernsehen alles sehen und bekommt von der Oma alles mögliche was sie will selbst makeup wogegen meine Tochter allergisch drauf reagiert darf sie sich damit voll schmieren also bei Oma gibt es halt keine grenzen wir haben mit ihr schon darüber gesprochen aber man hört immer wieder was nicht so tolles vom Kind zum Beispiel konnte meine Tochter neulich nicht schlafen weil sie bei der Oma einen Horror film sah

@sid170

[…] zum Beispiel konnte meine Tochter neulich nicht schlafen weil sie bei der Oma einen Horror film sah

Ah, OK, ich revidiere meine Antwort von eben: Das »unter Umständen« kannst Du streichen. Wenn Deine Ex-Schwiegereltern Dein Kind Horrorfilme sehen lassen, ist das sicherlich nicht dem Kindswohl zuträglich. Den Gegenbeweis zu erbringen dürfte schwer fallen – siehe auch hier.

@sid170

Also, DU bist durch das Sorgerecht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es deinem Kind gut geht. DU darfst entscheiden, was sie darf und was nicht, nicht deine Ex-Schwiegereltern. Wenn die sich nicht an deine Vorgaben halten, dann kommt deine Tochter eben nicht mehr oder nur noch mit dir zusammen zu Besuch. Übernachten lassen würde ich sie dort erst recht nicht, solange sie sich nicht an DEINE Regeln halten.

Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass dein Ex-Partner, also der Vater des Kindes, rein garnichts mehr zu bestimmen hat, was das Kind betrifft. Deine Ex-Schwiegereltern hatten das sowieso nie, die sind darauf angewiesen, was DU ihnen erlaubst. Du sitzt eindeutig am längeren Hebel und das Gericht hat dir das Sorgerecht zugesprochen, damit du das Kind vor negativen Einflüssen schützen kannst. Lass dir doch nicht auf der Nase herumtanzen!

Wenn deine Tochter zu ihren Großeltern möchte, dann begleite sie. Wenn dort etwas passiert, bist DU nämlich rechtlich dafür zu belangen, weil du deine Aufsichtspflicht nicht ausreichend erfüllt hast - und so, wie du die Situation beschreibst, ist es unverantwortlich, das Kind allein zu deinen Ex-Schwiegereltern zu lassen. Für mich klingt das, als würden die versuchen, dir durch das Kind Probleme zu bereiten. Warum lässt du das zu?

sid170. Du solltest Deinem Kind keine Oma und Opa aufzwingen von Deinem geschiedenen Ehemann. Irgendwann lernst Du vielleicht jemanden kennen mit dem Du eine gesunde Ehe führst, dann bekommt auch das Kind wieder Opa und Oma. Die Sache mit dem Ex ist gelaufen, alles Andere hätte er sich vorher überlegen müssen. Sofern Du es einrichten kannst, soll er über das Jugendamt oder über die Vormundschaftsbehörde die Alimente bezahlen. So könntest Du Dich besser von unangepassten Kontakten schützen. Eine Ehescheidung ist nun mal kein Freundschaftsangebot. Und wenn die Umstände nicht sauber sind, gibt es keinen Grund für nachträgliche Kontakte.

@hadiz

ich war nicht mit ihm verheiratet ich habe auch schon inzwischen einen neuen Partner dieses Wochen ende hette laut den 2 Wochen wie wir es bisher gehandhabt haben die Oma das Kind für 1wochenende bekommen aber diese wollte gleich 2wochen zur Ostsee womit ich und mein Partner nicht einverstanden waren und ihr anrufe ignoriert haben sie schrieb ne sms das sie Montag zum Rechtsanwalt gehen würde

@sid170

sid170. Wenn Du nicht mit diesem Mann verheiratet warst, kann er kaum ein Besuchsrecht mit dem Kind ableiten. Und seine Eltern schon gar nicht. Du wirst nicht darum kommen, Dein Problem mit dem Jugendamt oder mit der Vormundschaftsbehörde zu klären. Es geht nicht an, dass dieser Mann als erwiesener Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt. Sofern er zudem ein Besuchsrecht für das Kind geltend machen will, solltest Du wenn schon, diese Forderung über das Gericht klären lassen. Es ist kaum zumutbar, dass ein Alkoholiker Anspruch einer Kindbetreuung erhalten wird. Und die Eltern dieses Mannes geht die ganze Geschichte ohnehin nichts an. Es ist eine Frechheit von denen, Ansprüche an Dein Kind abzuleiten. Kümmere Dich endlich darum. Es ist jetzt für Dich ganz wichtig: Falls Du nicht mit einem Millionenvermögen gesegnet bist, dann halte Dich bitte an die Weisung der Behörde. Ansonsten wirst Du damit rechnen müssen, dass man Dir eines Tages die Erziehungsberechtigung für das eigene Kind entzieht. Und was das heisst, solltest Du Dir gut überlegen. Wenn Du das Kind behalten willst, dann spiele Dich bitte nicht als Richter auf. Regle die ganze Angelegenheit jetzt nur noch über die Behörde, sonst bekommst Du Probleme die für Dich nicht mehr lösbar sind.

Wenn der Vater das Kind nur begleitet von den Grosseltern sehen darf, dürfte es schwierig werden das Kind nicht mehr hin zu bringen. Sonst aber haben die Grosseltern nur ein Recht das Kind zu sehen, wenn eine enge Beziehung besteht, will heissen, wenn sie eine Betreuungsfunktion hatten.

der Vater hat wahrscheinlich gar kein Interesse an das Kind das mit dem begleiteten Umgang was mal war das war vom Gericht aus aber der Vater ging nicht zu den Terminen außer zu den ersten wo er meinte das er das nicht will

@sid170

Na dann kannst du entscheiden, zu bedenken wäre noch was deine Tochter möchte.

@Goodnight

Goodnight. Es wäre sehr zu hinterfragen, ob ein Kind selber entscheiden sollte welchen Umgang für seine Erziehung angebracht ist. In der Regel wird der Umgang eines Kindes von den Erziehungsberechtigten bestimmt. Ueber das Kindwohl darf in unserer Gesellschaft nicht "gewürfelt" werden. Wenn die Mutter nicht in der Lage sein sollte, für einen angemessenen Umgang und die erforderliche Sicherheit während der Entwicklungszeit des Kindes zu sorgen, käme eher ein Beistand, wenn nicht gar ein Vormund, als geeignete Ersatzlösung in Frage. Es ist zu befürchten, dass sich diese Mutter ihrer Erziehungsverantwortung nicht so recht klar ist. Wenn dadurch von Amtes wegen eingegriffen werden muss, wird die Mutterpflicht für sie gelaufen sein. Ein Hin und Her würde es danach nicht mehr geben.

Es ist zwar schön wenn Kinder Oma und Opa haben. Aber sie haben KEIN umgangsrecht.

Von daher muss du deinen Sohn dort überhaupt nicht hinbringen.

Was sagt ER denn dazu?

Mag er Oma und Opa? geht er gerne hin?

Dann würde ich es ihm ermöglichen.

Hallo, sid170.

Das musst du gar nicht, denn Grosseltern sind kein Elternteile, die Umgangsrecht einfordern könnten.

Das kann nur dein Ex- Mann.

Mich würde es allein schon bei dem Gedanken, dass der Stief- Opa nackt neben dem Kind pennt, schütteln, lG.