Was tun, wenn Vater Sparbuch nicht hergibt?

6 Antworten

Mittlerweile ist meine Tochter volljährig und wollte ihr Sparbuch haben.

Die Tatsache, dass das Sparbuch auf den Namen Deiner Tochter eingerichtet wurde, bedeutet noch lange nicht, dass das Sparguthaben auch zu ihren Gunsten gedacht war.

So entschied auch schon der Bundesgerichtshof.

Es war lediglich eine "Absicht" des Vaters, keine Pflicht.

Die Geldbeträge wurden freiwillig gezahlt und das Sparbuch war immer im Besitz des Vaters - also kann/konnte er auch darüber verfügen.

Was soll da jetzt ein Anwalt tun? Es ist keine Straftat auf den Namen der Tochter zu sparen und das Geld nicht zu übergeben...

Samika68  24.02.2018, 09:20
@Singleundhappy

Hättest Du den Bericht aus deinem Link aufmerksam gelesen, hättest Du ihn Dir sparen können....

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Angehörige - zum Beispiel Eltern Großeltern, Onkel und Tante - auf einem Festgeldkonto oder Sparbuch Geld für das Kind anlegt, ohne dass dieses davon weiß, beziehungsweise ohne bei der Bank erklärt zu haben, dass das Kind über das Geld verfügen kann. So lange bleibt der Einzahler der Gläubiger und behält das Verfügungsrecht über das Geld.
Singleundhappy 
Fragesteller
 03.03.2018, 17:37
@Samika68

Lies meine Frage aufmerksam, dann hättest dir und mir Zeit erspart. ;-)

Da er Gewalt über das Sparbuch hatte, war er berechtigt nach Belieben zu verfahren. Wäre es das Eigentum deiner Tochter gewesen, hätte die Postbank ihm nix auszahlen dürfen.

Sollte dies der Fall sein wäre die Postbank zu verklagen, nicht der Vater der irrtümlich angenommen hätte, Gewalt über das Konto zu haben, weil er es eingerichtet und eingezahlt hat.

Und die Postbank hat bei Klagen einen langen Atem , drum ist das eher ein Fall von Pech gehabt..böser Papi

1. Ja

www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/haende-weg-vater-darf-sparbuch-der-tochter-nicht-pluendern_220_79316.html

2. Das legt das Gericht bei Urteilsfindung fest

3. Keine Straftat, Zivilklage möglich

Sie sollte den Vater schriftlich zur nachweisbaren Offenlegung und Übergabe des Sparguthabens auffordern, um der Familie finanzielle Nachteile zu ersparen, die durch ein Gerichtsverfahren entstünden.

Termin setzen (1 Monat), danach verklagen.

Singleundhappy 
Fragesteller
 24.02.2018, 09:17

Vielen Dank für die Antwort

lemonshaker  24.02.2018, 09:55

da in dem vorliegenden Fall wohl nur der Vater eingezahlt hat, hat die verlinkte Stelle nichts damit zu tun und man kann sich Klage sparen, zumal offensichtlich nicht mal bekannt ist welche Summe jemals auf dem Sparbuch war !

Singleundhappy 
Fragesteller
 03.03.2018, 17:28
@lemonshaker

Der Vater hat den Vertrag unterschrieben. Einbezahlt wurde das Geld was die Tochter als Geschenk erhalten hat.

es wird sehr viel darauf hinauslaufen, was an handfesten Beweisen vorliegt. Ohne die lohnt sich das nicht, selbst wenn man formal Recht hätte.

ich hab zwar keine Ahnung von sowas, aber eig ist es ja das Geld von ihm er hat jahre lang eingezahlt also darf er es auch wieder abheben.

MKausK  24.02.2018, 09:50

hat auch etwas mit erbwürdig zu tun....

wenn die Tochter Kontakt abbricht, hat er anderen Verwendungsbedarf

Chiara0101  24.02.2018, 09:53

Ja aber das Sparbuch gehört erst ihr wenn der Vater es ihr überreicht davor gehört es ihm, leider. Ging mir fast gleich. Wollte mein Sparbuch wurde mit 18 Schwanger habe dann erfahren meine mutter hatte damals Geldprobleme also wurde das sparbuch aufgelöst damit sie geld hat.